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Ausgabe 02/2024
Regio Report IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Neues Energieeffizienzgesetz

Etwa 70 Unternehmen informieren sich bei der IHK

Rund 70 Unternehmen haben sich bei der IHK im Rahmen der online durchgeführten Informationsveranstaltung „Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – neue gesetzliche Vorgaben und Pflichten für Unternehmen“ zu dem Gesetz informiert. Das Energieeffizienzgesetz ist Anfang des Jahres in Kraft getreten und beinhaltet diverse Neuregelungen für Unternehmen.

Erfolgreiche Veranstaltung
Lennart Diepmans, Referent für Energie und Klimaschutz bei der IHK, bewertet die Veranstaltung als Erfolg: „Die rege Teilnahme der Betriebe an unserer Veranstaltung zum Energieeffizienzgesetz unterstreicht das Verantwortungsbewusstsein der Wirtschaft in unserer Region für die Energiewende und den Klimaschutz. Daher versucht die IHK, die Unternehmen bestmöglich bei der Umsetzung der neuen Vorgaben zu unterstützen. Dennoch muss betont werden, dass die Betriebe bereits seit langer Zeit viel für die Energieeffizienz leisten – auch ohne strikte rechtliche Pflichten. Die Zahlen unseres jährlich durchgeführten Energiewendebarometers zeigen, dass sich bereits neun von zehn Industrieunternehmen im Bereich der Energieeffizienz engagieren. Vor allem Investitionen in die effiziente Technik sind nach wie vor eine der Top-Maßnahmen der Betriebe.“

Laut der IHK sind durch das neue Gesetz Unternehmen mit einem jährlichen Gesamt-endenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden verpflichtet, innerhalb von 20 Monaten ein Energiemanagementsystem oder „EMAS“ einzuführen. Zudem müssen ergänzende Anforderungen hinsichtlich der Energie- und Abwärmeströme erfüllt und eine Wirtschaftlichkeitsbewertung durchgeführt werden. Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von lediglich mehr als 2,5 Gigawattstunden sind verpflichtet, innerhalb von drei Jahren für als wirtschaftlich identifizierte Maßnahmen konkrete Umsetzungspläne zu entwickeln, zu veröffentlichen sowie extern prüfen zu lassen. Die sogenannte Valerie-Norm zur Wirtschaftlichkeitsberechnung energiebezogener Investitionen ist im Energieeffizienzgesetz integriert.

Text: Di
Bild: iStock.com/Petmal

Lennart Diepmans, Fachbereich Innovation | Technologie
Telefon: 07721 922-13
Mail: lennart.diepmans@vs.ihk.de

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