Der Arbeitgeber ist laut § 10 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, Beschäftigte zu benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen und er hat diese regelmäßig zu unterweisen. Soweit keine besondere Brandgefahr vorhanden ist, sind fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden. Ein Halbtageseminar dazu findet am 8. Mai in der IHK in Lahr statt und richtet sich an künftige Brandschutzhelfer.
Text: Ba
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