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Ausgabe 11/2023
Aus der IHK
ZIM-Förderung wieder ausgebaut

Zweimal statt einmal

Gute Nachrichten für innovative Unternehmen: Ab sofort sind im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundes pro Betrieb wieder zwei Bewilligungen innerhalb von zwölf Monaten möglich. Dafür hatte sich die IHK-Organisation eingesetzt.

Im August 2022 war der Zugang eingeschränkt worden. Seitdem galt, dass Unternehmen erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Bewilligung für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhalten dürfen. Diese Regelung ist jetzt vom Tisch.

Das ZIM ist mit jährlich mehreren Tausend neuen Projekten das größte Förderprogramm der Bundesregierung zur Unterstützung des innovativen Mittelstandes. Für 2023 stehen Haushaltsmittel in Höhe von rund 694 Millionen Euro zur Verfügung. Grundsätzlich ist das ZIM aber technologie- und branchenoffen ausgestaltet.

Viele Betriebe nutzen ZIM als wichtige Unterstützung ihrer Innovationsaktivitäten. Die Bandbreite der Förderung reicht von der Einzelförderungen von Projekten bis zur Unterstützung von Kooperationen mit der Wissenschaft.

Text: DIHK
Bild: Adobe Stock – Eigens

Details über das Förderprogramm und das Antragsverfahren unter www.zim.de

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