Table of Contents Table of Contents
Previous Page  33 / 82 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 33 / 82 Next Page
Page Background

3 | 2018

Wirtschaft im Südwesten

31

ANZEIGEN-

HOTLINE 072 21 / 21 19- 12

ANZEIGEN

Industriepumpen · Vakuumpumpen · Zubehör

75 Jahre

NACHGEFRAGT

bei Stefanie Kutzera, Leiterin Customer Relations bei

der Bitkom Servicegesellschaft mbH, Berlin

Frau Kutzera, viele Unternehmen

werden sich jetzt fragen, welche Geräte

von diesem Gesetz erfasst sind?

Das ElektroG galt bisher nur für ganz be-

stimmte Gerätearten. Ab 15. August 2018

fallen aber durch die Neudefinition der Ge-

rätearten sämtliche Elektrogeräte in den

Anwendungsbereich dieses Gesetzes. So

können unter Umständen auch Produkte

mit elektrischer Funktion registrierungs-

pflichtig sein, die in der Vergangenheit

nicht als Elektrogerät im Sinne dieses

Gesetzes eingestuft waren. Typische Bei-

spiele aus der Praxis sind zum Beispiel

blinkende Schuhe, leuchtende T-Shirts

oder beleuchtete Badezimmerspiegel.

Und was kommt jetzt auf die Unterneh-

men zu, deren Produkte erstmalig von

der Novelle dieses Gesetzes erfasst

sind?

Am umfangreichsten sind ganz klar die

Pflichten für die Hersteller. Diese gehen

von der ordnungsgemäßen Kennzeichnung

der Geräte und einer Registrierung dieser

bei der sogenannten „stiftung ear“ über

die mögliche Stellung einer insolvenzsi-

cheren Garantie bis hin zu regelmäßigen

Mengenmeldungen und einer Sicher-

stellung der Entsorgung. Hinzu kommen

verschiedene Anzeige- und Informati-

onspflichten. Aber auch ein Importeur

hat Pflichten und kann auch ganz schnell

als Hersteller gelten. Ebenso nimmt das

ElektroG den Handel in die Pflicht. Daher

sollte auch hier geprüft werden, ob ein

Verkauf von Produkten erfolgt, die jetzt

unter dieses Gesetz fallen.

Unternehmen, die bereits schon in der

Vergangenheit all ihren Pflichten aus

dem „alten“ ElektroG nachkommen,

können diese sich entspannt zurück-

lehnen?

Leider nein! Diese Unternehmen sollten

den Stichtag 26. Oktober 2018 im Auge

behalten. Die alten bekannten Gerätear-

ten werden dann automatisch auf weniger

und zum Teil neue Gerätearten überführt.

Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass

es dabei zu einer Fehlzuordnung kommen

kann. Hier ist dann das Unternehmen in

die Pflicht, einen etwaigen Änderungs-

bedarf innerhalb einer recht kurzen Frist

anzuzeigen. Denn genau wie bei keiner

Registrierung drohen auch bei einer fal-

schen Registrierung der Elektrogeräte ein

Vertriebsverbot oder Bußgelder.

Unter der Marke weee full-

service unterstützt die Bitkom

Servicegesellschaft mbH Herstel-

ler, Vertreiber und Importeure

von Elektrogeräten bei der

Erfüllung aller gesetzlichen

Verpflichtungen rund um den

Verkauf und die Entsorgung

ihrer Produkte nach dem Elek­

tro- und Elektronikgerätegesetz

(ElektroG), der WEEE-Richtlinie

oder dem Batteriegesetz (BattG)

in Deutschland und Europa.

Weitere Informationen unter

www.weee-full-service.com

.