Wirtschaft im Südwesten
3 | 2018
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REGIO
REPORT
IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
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Niederwiesen 3
78199 BRÄUNLINGEN
Tel 0771 89 66 95-0
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15.08.17 10:58
Kleine Tipps – große Wirkung
Neues vom ElektroG
V
iele kleine Unternehmen bringen als Hersteller, Vertreiber oder
Importeur elektronische Produkte in Deutschland auf den Markt.
Jedoch gelten für den Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten und
die Entsorgung von Altgeräten hierzulande strenge Regeln. Geregelt
wird dies im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), mit dem
für den deutschen Markt die Vorgaben der europäischen WEEE-Richt-
linie umgesetzt werden. So soll eine möglichst umweltfreundliche Wie-
derverwendung und Entsorgung der eingesetzten Materialien sicher-
gestellt werden. Das schont die Umwelt und wertwolle Ressourcen.
Wer allerdings als Hersteller, Vertreiber oder Importeur den Anfor-
derungen aus dem ElektroG nicht nachkommt, riskiert eine wettbe-
werbsrechtliche Abmahnung bis hin zu empfindlichen Bußgeldern.
Die jüngste Novellierung des ElektroG bringt im Jahr 2018 nun weit-
reichende Änderungen mit sich.
Kleine und mittelständische Betriebe haben meist einen anderen Informationsbedarf als
große Unternehmen. Kleine Tipps können deshalb schon einen großen Nutzen bringen. Auf
dieser Doppelseite möchten wir Ihnen wertvolle Hinweise geben – und sind Ihnen dankbar
für Ihre Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten
(ratgeber@vs.ihk.de).
Weitere
Informationen
Marcel Trogisch,
IHK-Energie- und
Umweltreferent,
Telefon: 07721 922-170,
E-Mail:
trogisch@vs.ihk.deVeranstaltungshinweis
U
m betroffene Unternehmen bei der Umsetzung der Anforderun-
gen im Rahmen der Novellierung des ElektroG zu unterstützen,
bietet die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg eine kostenfreie Infor-
mationsveranstaltung an.
Neues vom ElektroG
Was haben Händler, Hersteller und bereits Registrierte
zu beachten
Dienstag, 17. April 2018, 15 bis 17 Uhr, IHK Schwarzwald-Baar-
Heuberg, Romäusring 4, 78050 Villingen-Schwenningen
Marcel Trogisch