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IDD – Deutsche Umsetzung mit Hindernissen

Neue Regeln für Versicherungsvermittler

D

ie Abkürzung IDD steht für „Insurance Distribu-

tion Directive“ – zu Deutsch: Versicherungsver-

triebsrichtlinie – und hat in der Versi-

cherungsbranche in den vergangenen

Monaten für reichlich Verwirrung und

Unsicherheiten gesorgt. Grund dafür

ist, dass die EU-Richtlinie mit diesem

Namen zwar rechtzeitig ins deutsche

Recht umgesetzt wurde, sodass am

23. Februar der neu gestaltete Para-

graf 34d der Gewerbeordnung (GewO)

in Kraft treten wird. Jedoch hapert es noch mit den

entsprechenden Änderungen der dazugehörigen

Verordnung.

Die Umstellung der Versicherungsvermittlungsver-

ordnung (VersVermV) steckt noch mitten im Ge-

setzgebungsverfahren. Und aufgrund der aktuellen

politischen Situation in Deutschland (bei Redaktions-

schluss standen die Koalitionsverhandlungen noch

aus), wird die Verordnung voraussichtlich nicht vor

Mai, womöglich gar erst im Oktober in Kraft treten.

Damit bleiben Unsicherheiten hinsichtlich der Um-

setzung des neuen § 34d GewO bestehen. Dabei

geht es zum Beispiel um Fragen, wie die im § 34d

Abs. 9 GewO normierte Pflicht zur Weiterbildung

konkret ausgestaltet sein wird oder wie die neuen

Informationspflichten, die die Vermittler gegenüber

ihren Kunden haben werden, zu erfolgen haben. Die-

se letztgenannte Transparenzpflicht wird vermutlich

auch viel bürokratischen Aufwand für die Vermittler

bedeuten, soll aber dem Verbraucherschutz dienen.

Ein weiterer Faktor, der zur Verunsicherung beiträgt,

ist der Beschluss der EU-Kommission vom 20. De-

zember 2017, die Anwendbarkeit der IDD auf den

1. Oktober 2018 zu verschieben. Allerdings müssen

EU-Parlament und EU-Rat diesem Beschluss noch

zustimmen.

Und nichtsdestotrotz werde in Deutschland die Um-

setzungsfrist mit dem 23. Februar 2018 eingehalten

werden müssen, heißt es in Fachkreisen. Denn ver-

schoben werde nur die Anwendbarkeit der IDD, nicht

aber die Frist zur Umsetzung ins nationale Recht. Die

Zustimmung von EU-Parlament und

EU-Rat gelte als sicher und sei nur

eine Formsache, so die Einschätzung

von Fachleuten. Grund für die geplan-

te Aufschiebung: 16 der 28 EU-Mit-

gliedsstaaten sind offenbar mit dem

Gesetzgebungsverfahren noch nicht

soweit und haben den Aufschub be-

antragt. Ziel der Richtlinie ist übrigens

zum einen, den Verbraucherschutz zu verbessern und

zum anderen, eine europäische Harmonisierung beim

Versicherungsvertrieb zu erreichen

sb

Bild: Adam Gregor - Fotolia

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Telefon 07531 2860 152

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Die Umstellung

steckt noch

mitten im

Gesetzgebungs-

verfahren