Wirtschaft im Südwesten
1 | 2018
II
REGIO
REPORT
IHK Hochrhein-Bodensee
4.2.7 Eintragung/Veränderung der (beabsichtigten) Betätigung in
anderem EU- oder EWR-Staat (pro Staat) und Änderungen der
Registerdaten, soweit für die IHK eine Pflicht zur Weiterleitung
der Information besteht
45,00
4.2.8 Schriftliche Auskünfte aus dem Register
45,00
4.2.9 Prüfung nach § 15 VersVermVO
100,00 – 400,00
4.2.10 Überprüfung der Erlaubnis- bzw. Erlaubnisbefreiungs-
voraussetzungen infolge personenbezogener Änderungen
100,00
4.2.11 Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge Änderung/
Beendigung Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
45,00
4.3
Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für Finanzanlagevermittler
und Honorar-Finanzanlagenberater
4.3.1 Erlaubnisverfahren
300,00 – 400,00
4.3.2 Durchführung des Erlaubnisverfahrens unter Vorlage der
bisherigen Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 S. 1 Nr. 2 oder 3 GewO
50,00
4.3.3 Erweiterung/Reduzierung der bestehenden Erlaubnis
gem. § 34 f GewO oder § 34 h GewO um eine oder
mehrere Kategorien
50,00 – 250,00
4.3.4 Ersatzausstellung Gewerbeerlaubnis
45,00
4.3.5 Rücknahme/Widerruf einer Erlaubnis
150,00 – 250,00
4.3.6 Entgegennahme und Durchsicht des Prüfberichts nach
§ 24 Abs. 1 FinVermV
45,00 – 200,00
4.3.7 Anforderung des Prüfberichtes gem. § 24 Abs. 1 FinVermV
50,00 – 100,00
4.3.8 Ergänzung/Änderung der Registerdaten außerhalb Gewerbeanzeige
45,00
4.3.9 Schriftliche Auskünfte aus dem Register
45,00
4.3.10 Prüfung nach § 24 Abs. 2 FinVermV
100,00 – 400,00
4.3.11 Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge
personenbezogener Änderungen
100,00
4.3.12 Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge
Änderung/Beendigung Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
45,00
4.3.13 Registrierung
45,00
4.3.14 Registrierung von beschäftigten Personen (je Person)
45,00
4.4
Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für Immobiliendarlehensvermittler
4.4.1 Erlaubnisverfahren
300,00 – 400,00
4.4.2 Durchführung des Erlaubnisverfahrens unter Vorlage der
bisherigen Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 GewO
125,00
4.4.3 Ersatzausstellung Gewerbeerlaubnis
45,00
4.4.4 Rücknahme/Widerruf einer Erlaubnis
150,00 – 250,00
4.4.5 Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge
personenbezogener Änderungen
100,00
4.4.6 Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge
Änderung/Beendigung Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
45,00
4.4.7 Registrierung
45,00
4.4.8 Registrierung von beschäftigten Personen (je Person)
45,00
4.4.9 Ergänzung/Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige 45,00
4.4.10 Schriftliche Auskünfte aus dem Register
45,00
4.4.11 Prüfungen nach § 15 Abs. 1 ImmVermV
100,00 – 400,00
4.4.12 Registrierung einer Zulassung als Immobiliendarlehensvermittler
in einem anderen EU- oder EWR-Staat (pro Staat)
45,00
5. Umwelt
5.1
Maßnahmen im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben der Register
führenden Stelle nach 3 Kapitel 2 und der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 und
§§ 32 – 36 des Umwelt-Audit-Gesetzes (UAG)
5.1.1 Erstmalige Eintragung einer Organisation in das Register
280,00 – 930,00
5.1.2 Ergänzung der Eintragung um einen neuen, bisher noch nicht
in das Umweltmanagement der Organisation einbezogenen
Standort oder Teilstandort
100,00 – 510,00
5.1.3 Prüfung der Voraussetzungen für den Bestand der Eintragung
nach Ablauf der Frist zur Vorlage einer neuen Umwelterklärung 100,00 – 510,00
5.1.4 Eintragung nach vorübergehender Aufhebung oder
Streichung der Eintragung
180,00 – 930,00
5.1.5 Im Widerspruchsverfahren bei Zurückweisung Die Gebühr beträgt das 1,5-fache
des Widerspruchs
der vollen Amtshandlungsgebüh
5.1.6 Hat eine Organisation eine Mehrzahl von Standorten, auch im europäischen
Ausland, kann die Register führende Stelle wegen eines daraus resultierenden
Mehraufwands die in Nr. 5.1.1 bis 5.1.5 genannten Gebühren um bis zu 25 v. H.
je zusätzlichem Standort überschreiten
5.2
Umsetzung der Chemikalien- und Klimaschutzverordnung
5.2.1 Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-
Klimaschutzverordnung aufgrund einer erfolgreich abgelegten
IHK- oder HWK-Abschluss- oder Weiterbildungsprüfung
20,00 – 40,00
5.2.2 Entscheidung über die Erteilung einer Sachkundebe-
scheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
aufgrund mehrerer Teilprüfungen
40,00 – 200,00
5.2.3 Entscheidung über die Erteilung einer vorläufigen Sachkunde-
bescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
aufgrund einschlägiger Vorkenntnisse
40,00 – 60,00
6. Verkehr
6.1
Gefahrgutfahrerschulung gem. GGVSE/ADR
6.1.1 Anerkennung eines Lehrganges:
a) für den ersten Kursteil
700,00
b) für jeden weiteren Kursteil
260,00
6.1.2 Wiedererteilung der Anerkennung
a) für den ersten Kursteil
260,00
b) für jeden weiteren Kursteil
200,00
6.1.3 Modifikation einer Anerkennung
50,00 – 255,00
6.1.4 Prüfung für Gefahrgutfahrer je Kurs
80,00
6.1.5 Lehrgangsbetreuung je Kurs
100,00
6.1.6 Ersatzausstellung einer ADR-Bescheinigung
30,00
6.1.7 Umschreibung von ADR-Bescheinigungen anderer Behörden
60,00
6.2
Gefahrgutbeauftragtenschulung gem. GbV
6.2.1 Anerkennung eines Lehrgangs
a) für den ersten Verkehrsträger
700,00
b) für jeden weiteren Verkehrsträger
370,00
6.2.2 Wiedererteilung der Anerkennung
a) für den ersten Verkehrsträger
470,00
b) für jeden weiteren Verkehrsträger
200,00
6.2.3 Modifikation einer Anerkennung
50,00 – 255,00
6.2.4 Prüfung für Gefahrgutbeauftragte
125,00
6.2.5 Ersatzausstellung eines Schulungsnachweises
45,00
6.3
Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und
Personenverkehr: beschleunigte Grundqualifikation
6.3.1 Regelprüfung
130,00
6.3.2 Prüfung Quereinsteiger
110,00
6.3.3 Prüfung Umsteiger
110,00
6.3.4 Ersatzausstellung einer Bescheinigung
45,00
6.3.5 Sonderkosten für Zusatzprüfung
100,00 – 150,00
7. Zentrale Dienste
Mahngebühren
7.1
Erste Mahnung
5,00
7.2
Zweite Mahnung
15,00
7.3
Beitreibung
25,00
Konstanz, den 27. November 2017
IHK Hochrhein-Bodensee
gez.
gez.
Thomas Conrady
Prof. Dr. Claudius Marx
Präsident
Hauptgeschäftsführer
Gem. § 11 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und
Handelskammern (IHKG) wird die von der Vollversammlung der IHK Hochrhein-Bodensee am
27. November 2017 beschlossene Änderung des Gebührentarifs mit Wirkung vom 1. Januar
2018 genehmigt.
Stuttgart, 5. Dezember 2017
Az.: 42-4221.2-03/75
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
Baden-Württemberg
gez.
Klaus Fingerhut
Ministerialrat
Der vorstehende Gebührentarif wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt “Wirtschaft
im Südwesten“ veröffentlicht.
Konstanz, 6. Dezember 2017
IHK Hochrhein-Bodensee
gez.
gez.
Thomas Conrady
Prof. Dr. Claudius Marx
Präsident
Hauptgeschäftsführer