1 | 2018
Wirtschaft im Südwesten
I
Gebühr EUR EUR
1. Außenwirtschaft / International
1.1
Ausstellen eines Carnets
bis zu 5 Reisen
50,00*)
50,00
ab 6 Reisen
70,00*)
30,00
*) auch für Mitglieder der Handwerkskammer
1.2
Nachbearbeitung eines Carnets
25,00
1.3
Regulierung nicht ordnungsgemäß abgefertigter Carnets
50,00
1.4
Ausstellen von Ursprungszeugnissen sowie dem
Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen inklusive
bis drei Kopien
13,00
für jede, ab 4. Kopie
2,50
1.5
Ausstellung von elektronischen Ursprungszeugnissen
13,00
1.6
Ausstellung von Ursprungszeugnissen mit erhöhtem Aufwand 15,00 – 50,00
1.7
Elektronische Ausstellung von dem Wirtschaftsverkehr
dienenden Bescheinigungen
13,00
2. Berufliche Bildung
2.1
Berufsausbildung und Umschulung
2.1.1 Betreuung eines Berufsausbildungs- oder Umschulungsverhältnisses:
Pauschalgebühr für die Eintragung und Prüfungen in allen
Ausbildungsberufen, die nicht unter die Ausnahmen
2.1.1.1 und 2.1.1.2 fallen
300,00 125,00
2.1.1.1 Berufskraftfahrer
600,00 165,00
2.1.1.2 Hotel- und Gastronomieberufe
350,00 125,00
2.1.2 Bei Auflösung eines Berufsausbildungs- oder Umschulungs-
verhältnisses ermäßigt sich die Gebühr:
a) vor Beginn der Ausbildung auf
70,00 20,00
b) innerhalb der Probezeit auf
70,00 20,00
c) bis zur ersten Teil- oder Zwischenprüfung auf
50%
2.1.3 Übernahme eines Auszubildenden nach abgelegter erster
Teil- oder Zwischenprüfung oder in einem aufbauenden
Ausbildungsvertrag
50%
2.1.4 Abschlussprüfung nach Zulassung in besonderen Fällen
(§ 45 Abs. 2 BBiG): in allen Ausbildungsberufen, die nicht
unter die Ausnahmen 2.1.4.1 oder 2.1.4.2 fallen
300,00
2.1.4.1 Berufskraftfahrer
600,00
2.1.4.2 Hotel- und Gastronomieberufe
350,00
2.2
Sonderfälle Ausbildung / Umschulung
2.2.1 Für Umschulungsverhältnisse, die nicht im Rahmen der Verein-
barung zwischen dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Baden-Württemberg und den Kammern über die gemeinsamen
Abschlussprüfungen gem. § 34 BBiG abgewickelt werden,
werden behandelt wie nicht IHK-Zugehörige unter 2.1.1
2.2.2 Wiederholung einer Abschluss- oder Umschulungsprüfung 265,00
2.2.2.1 Wiederholung des praktischen Prüfungsteils Berufskraftfahrer 530,00
2.2.3 Prüfungsgebühr für Zusatzqualifikationen (ZQ) für
Auszubildende, die nicht unter 2.2.3.1 fallen
50,00
2.2.3.1 Prüfungsgebühr Internationales Wirtschaftsmanagement (IWM) 300,00
2.2.4 Wiederholungsprüfung in einer Zusatzqualifikation
50%
2.3
Weiterbildung
2.3.1 Prüfungen gem. § 4 Ausbilder-Eignungsverordnung und
Wiederholungsprüfungen
a) Gesamtprüfung
170,00 – 300,00
b) mündlicher Prüfungsteil
85,00 – 150,00
c) schriftlicher Prüfungsteil
85,00 – 150,00
2.3.2 Prüfungsgebühr für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen
a) Wirtschaftsbezogene Qualifikationen/Fachrichtungsübergreifende
Basisqualifikationen/Grundlegende Qualifikationen
300,00 – 500,00
b) Technische Qualifikationen
300,00 – 500,00
c) Handlungsspezifische und spezielle Qualifikationen
300,00 – 500,00
2.3.3 Sonstige Fortbildungsprüfungen teilweise mit Projektarbeiten
und/oder aufwendigem Fachgespräch
300,00 – 1.200,00
2.3.4 Wiederholung einer Fortbildungsprüfung nach 2.3.2
a) pro Prüfungsteil
300,00 – 500,00
b) bei einzelnen Prüfungsfächern pro Prüfungsteil anteilig
nach Anzahl der Prüfungsfächer
60,00 – 240,00
2.3.5 Wiederholung einer Fortbildungsprüfung nach 2.3.3
100,00 – 1.200,00
2.4
Ersatzausfertigungen / Gleichwertigkeitsbescheinigung / verspätete Anmeldung
2.4.1 Ersatzausfertigung von Prüfungsdokumenten
80,00
2.4.2 Feststellung der Gleichwertigkeit oder Stellungnahmen zu
(ausländischen) Prüfungszeugnissen
50,00 – 500,00
2.4.3 Bestätigung der Gleichwertigkeit sonstiger Prüfungszeugnisse
einer anderen Bildungsstätte, soweit nicht anderweitig geregelt
60,00
2.4.4 Bestätigung der Gleichwertigkeit anderer Abschlüsse
(z. B. Techniker) in Teilbereichen
50,00 – 155,00
2.4.5 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
50,00 – 155,00
2.4.6 Übersetzung eines Zeugnisses
50,00
2.4.7 Zusatzbearbeitungsgebühr bei verspäteter Anmeldung
zur Weiterbildungsprüfung
50,00
2.5
Rücktritt/Widerspruch
2.5.1 Rücktritt von einer Prüfung
a) bei Rücktritt von der Prüfung einen Tag vor der Prüfung
Volle Gebühr
b) bei Rücktritt von der Prüfung 7 Arbeitstage vor der Prüfung
75%
c) bei Rücktritt von der Prüfung 14 Arbeitstage vor der Prüfung
50%
2.5.2 Zurückweisung eines Widerspruchs oder Rücknahme eines
Widerspruchs durch den Antragsteller, nachdem mit der
sachlichen Bearbeitung begonnen wurde
50,00 – 200,00
3. Handel und Dienstleistungen
3.1
Unterrichtungsverfahren im Gaststättengewerbe
3.1.1 Unterrichtung im Gaststättengewerbe
85,00
3.1.2 Ausstellung von Ersatzbescheinigungen über die Teilnahme
am Unterrichtungsverfahren
30,00
3.1.3 Kosten für die Beiziehung eines Dolmetschers
135,00
3.1.4 Einzelunterrichtung
280,00
3.1.5 Bescheinigung über die Befreiung vom Unterrichtungs-
verfahren aufgrund besonderer Qualifikation
30,00
3.2
Bewachungsgewerbe
3.2.1 Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe
150,00 – 300,00
3.2.2 Rücktritt von einer Sachkundeprüfung:
a) bei Rücktritt von der Prüfung einen Tag vor der Prüfung
Volle Gebühr
b) bei Rücktritt von der Prüfung 7 Arbeitstage vor der Prüfung
75 %
c) bei Rücktritt von der Prüfung 14 Arbeitstage vor der Prüfung
50 %
3.2.3 Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe für
unselbstständiges Bewachungspersonal
425,00
3.2.4 Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe
Für Selbstständige, gesetzliche Vertreter einer juristischen
Person, Betriebsleiter
850,00
3.2.5 Ausstellung von Ersatzbescheinigungen über die Teilnahme
am Unterrichtungsverfahren
30,00
4. Recht
4.1
Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
4.1.1 Bearbeitung eines Antrags auf öffentliche Bestellung
und Entscheidung darüber
450,00
4.1.2 Bearbeitung eines Antrags auf Erweiterung des Fachgebiets
und Entscheidung darüber
200,00
4.1.3 Öffentliche Bestellung und Vereidigung
300,00
4.1.4 Bearbeitung eines Antrags auf erneute Bestellung
250,00 – 500,00
4.1.5 Widerspruchsgebühr (bei Zurückweisung des Widerspruchs)
- im Fall 4.1.1
300,00
- im Fall 4.1.2 und 4.1.4
150,00
4.2
Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für Versicherungsvermittler
4.2.1 Erlaubnisverfahren
300,00 – 400,00
4.2.2 Erlaubnisbefreiung
150,00
4.2.3 Ersatzausstellung Gewerbeerlaubnis
45,00
4.2.4
Rücknahme/Widerruf einer Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung 150,00 – 250,00
4.2.5 Registrierung
45,00
4.2.6 Ergänzung/Änderung Registerdaten außerhalb Gewerbeanzeige
45,00
Gebührentarif ab 1. Januar 2018
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Hoch-
rhein-Bodensee hat in ihrer Sitzung am 27. November 2017 gem.
§ 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Indus
trie- und Handelskammern (IHKG) vom 18. Dezember 1956 (BGBI.
I. S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 93 des Gesetzes zum
Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwal-
tungsrecht des Bundes vom 29. März 2017 (BGBI. I 626) und gem.
§ 4 Abs. 2 b) der Satzung der IHK Hochrhein-Bodensee vom 3.
Dezember 2013 sowie gem. § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung der
IHK Hochrhein-Bodensee vom 28. November 2007 den Gebüh-
rentarif wie folgt neu gefasst:
Zuschlag für
nicht IHK-
Zugehörige
Gebühr EUR