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1 | 2018

Wirtschaft im Südwesten

I

Gebühr EUR EUR

1. Außenwirtschaft / International

1.1

Ausstellen eines Carnets

bis zu 5 Reisen

50,00*)

50,00

ab 6 Reisen

70,00*)

30,00

*) auch für Mitglieder der Handwerkskammer

1.2

Nachbearbeitung eines Carnets

25,00

1.3

Regulierung nicht ordnungsgemäß abgefertigter Carnets

50,00

1.4

Ausstellen von Ursprungszeugnissen sowie dem

Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen inklusive

bis drei Kopien

13,00

für jede, ab 4. Kopie

2,50

1.5

Ausstellung von elektronischen Ursprungszeugnissen

13,00

1.6

Ausstellung von Ursprungszeugnissen mit erhöhtem Aufwand 15,00 – 50,00

1.7

Elektronische Ausstellung von dem Wirtschaftsverkehr

dienenden Bescheinigungen

13,00

2. Berufliche Bildung

2.1

Berufsausbildung und Umschulung

2.1.1 Betreuung eines Berufsausbildungs- oder Umschulungsverhältnisses:

Pauschalgebühr für die Eintragung und Prüfungen in allen

Ausbildungsberufen, die nicht unter die Ausnahmen

2.1.1.1 und 2.1.1.2 fallen

300,00 125,00

2.1.1.1 Berufskraftfahrer

600,00 165,00

2.1.1.2 Hotel- und Gastronomieberufe

350,00 125,00

2.1.2 Bei Auflösung eines Berufsausbildungs- oder Umschulungs-

verhältnisses ermäßigt sich die Gebühr:

a) vor Beginn der Ausbildung auf

70,00 20,00

b) innerhalb der Probezeit auf

70,00 20,00

c) bis zur ersten Teil- oder Zwischenprüfung auf

50%

2.1.3 Übernahme eines Auszubildenden nach abgelegter erster

Teil- oder Zwischenprüfung oder in einem aufbauenden

Ausbildungsvertrag

50%

2.1.4 Abschlussprüfung nach Zulassung in besonderen Fällen

(§ 45 Abs. 2 BBiG): in allen Ausbildungsberufen, die nicht

unter die Ausnahmen 2.1.4.1 oder 2.1.4.2 fallen

300,00

2.1.4.1 Berufskraftfahrer

600,00

2.1.4.2 Hotel- und Gastronomieberufe

350,00

2.2

Sonderfälle Ausbildung / Umschulung

2.2.1 Für Umschulungsverhältnisse, die nicht im Rahmen der Verein-

barung zwischen dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Baden-Württemberg und den Kammern über die gemeinsamen

Abschlussprüfungen gem. § 34 BBiG abgewickelt werden,

werden behandelt wie nicht IHK-Zugehörige unter 2.1.1

2.2.2 Wiederholung einer Abschluss- oder Umschulungsprüfung 265,00

2.2.2.1 Wiederholung des praktischen Prüfungsteils Berufskraftfahrer 530,00

2.2.3 Prüfungsgebühr für Zusatzqualifikationen (ZQ) für

Auszubildende, die nicht unter 2.2.3.1 fallen

50,00

2.2.3.1 Prüfungsgebühr Internationales Wirtschaftsmanagement (IWM) 300,00

2.2.4 Wiederholungsprüfung in einer Zusatzqualifikation

50%

2.3

Weiterbildung

2.3.1 Prüfungen gem. § 4 Ausbilder-Eignungsverordnung und

Wiederholungsprüfungen

a) Gesamtprüfung

170,00 – 300,00

b) mündlicher Prüfungsteil

85,00 – 150,00

c) schriftlicher Prüfungsteil

85,00 – 150,00

2.3.2 Prüfungsgebühr für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen

a) Wirtschaftsbezogene Qualifikationen/Fachrichtungsübergreifende

Basisqualifikationen/Grundlegende Qualifikationen

300,00 – 500,00

b) Technische Qualifikationen

300,00 – 500,00

c) Handlungsspezifische und spezielle Qualifikationen

300,00 – 500,00

2.3.3 Sonstige Fortbildungsprüfungen teilweise mit Projektarbeiten

und/oder aufwendigem Fachgespräch

300,00 – 1.200,00

2.3.4 Wiederholung einer Fortbildungsprüfung nach 2.3.2

a) pro Prüfungsteil

300,00 – 500,00

b) bei einzelnen Prüfungsfächern pro Prüfungsteil anteilig

nach Anzahl der Prüfungsfächer

60,00 – 240,00

2.3.5 Wiederholung einer Fortbildungsprüfung nach 2.3.3

100,00 – 1.200,00

2.4

Ersatzausfertigungen / Gleichwertigkeitsbescheinigung / verspätete Anmeldung

2.4.1 Ersatzausfertigung von Prüfungsdokumenten

80,00

2.4.2 Feststellung der Gleichwertigkeit oder Stellungnahmen zu

(ausländischen) Prüfungszeugnissen

50,00 – 500,00

2.4.3 Bestätigung der Gleichwertigkeit sonstiger Prüfungszeugnisse

einer anderen Bildungsstätte, soweit nicht anderweitig geregelt

60,00

2.4.4 Bestätigung der Gleichwertigkeit anderer Abschlüsse

(z. B. Techniker) in Teilbereichen

50,00 – 155,00

2.4.5 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen

50,00 – 155,00

2.4.6 Übersetzung eines Zeugnisses

50,00

2.4.7 Zusatzbearbeitungsgebühr bei verspäteter Anmeldung

zur Weiterbildungsprüfung

50,00

2.5

Rücktritt/Widerspruch

2.5.1 Rücktritt von einer Prüfung

a) bei Rücktritt von der Prüfung einen Tag vor der Prüfung

Volle Gebühr

b) bei Rücktritt von der Prüfung 7 Arbeitstage vor der Prüfung

75%

c) bei Rücktritt von der Prüfung 14 Arbeitstage vor der Prüfung

50%

2.5.2 Zurückweisung eines Widerspruchs oder Rücknahme eines

Widerspruchs durch den Antragsteller, nachdem mit der

sachlichen Bearbeitung begonnen wurde

50,00 – 200,00

3. Handel und Dienstleistungen

3.1

Unterrichtungsverfahren im Gaststättengewerbe

3.1.1 Unterrichtung im Gaststättengewerbe

85,00

3.1.2 Ausstellung von Ersatzbescheinigungen über die Teilnahme

am Unterrichtungsverfahren

30,00

3.1.3 Kosten für die Beiziehung eines Dolmetschers

135,00

3.1.4 Einzelunterrichtung

280,00

3.1.5 Bescheinigung über die Befreiung vom Unterrichtungs-

verfahren aufgrund besonderer Qualifikation

30,00

3.2

Bewachungsgewerbe

3.2.1 Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe

150,00 – 300,00

3.2.2 Rücktritt von einer Sachkundeprüfung:

a) bei Rücktritt von der Prüfung einen Tag vor der Prüfung

Volle Gebühr

b) bei Rücktritt von der Prüfung 7 Arbeitstage vor der Prüfung

75 %

c) bei Rücktritt von der Prüfung 14 Arbeitstage vor der Prüfung

50 %

3.2.3 Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe für

unselbstständiges Bewachungspersonal

425,00

3.2.4 Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe

Für Selbstständige, gesetzliche Vertreter einer juristischen

Person, Betriebsleiter

850,00

3.2.5 Ausstellung von Ersatzbescheinigungen über die Teilnahme

am Unterrichtungsverfahren

30,00

4. Recht

4.1

Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen

4.1.1 Bearbeitung eines Antrags auf öffentliche Bestellung

und Entscheidung darüber

450,00

4.1.2 Bearbeitung eines Antrags auf Erweiterung des Fachgebiets

und Entscheidung darüber

200,00

4.1.3 Öffentliche Bestellung und Vereidigung

300,00

4.1.4 Bearbeitung eines Antrags auf erneute Bestellung

250,00 – 500,00

4.1.5 Widerspruchsgebühr (bei Zurückweisung des Widerspruchs)

- im Fall 4.1.1

300,00

- im Fall 4.1.2 und 4.1.4

150,00

4.2

Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für Versicherungsvermittler

4.2.1 Erlaubnisverfahren

300,00 – 400,00

4.2.2 Erlaubnisbefreiung

150,00

4.2.3 Ersatzausstellung Gewerbeerlaubnis

45,00

4.2.4

Rücknahme/Widerruf einer Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung 150,00 – 250,00

4.2.5 Registrierung

45,00

4.2.6 Ergänzung/Änderung Registerdaten außerhalb Gewerbeanzeige

45,00

Gebührentarif ab 1. Januar 2018

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Hoch-

rhein-Bodensee hat in ihrer Sitzung am 27. November 2017 gem.

§ 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Indus­

trie- und Handelskammern (IHKG) vom 18. Dezember 1956 (BGBI.

I. S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 93 des Gesetzes zum

Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwal-

tungsrecht des Bundes vom 29. März 2017 (BGBI. I 626) und gem.

§ 4 Abs. 2 b) der Satzung der IHK Hochrhein-Bodensee vom 3.

Dezember 2013 sowie gem. § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung der

IHK Hochrhein-Bodensee vom 28. November 2007 den Gebüh-

rentarif wie folgt neu gefasst:

Zuschlag für

nicht IHK-

Zugehörige

Gebühr EUR