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Wirtschaft im Südwesten

1 | 2018

18

REGIO

REPORT  

IHK Hochrhein-Bodensee

17

Umfrage zu Geschäftsreiseverkehr

Standortfaktor Euro-Airport

19

Einladung

Neujahrsempfang in Schopfheim

20

Digitalisierung und Breitband

Lage in den Landkreisen

22

Azubi-Tag in der IHK

23

Zwei EMAS-zertifizierte Betriebe

24

IHK vor Ort - ein Rückblick

Hilfe für Unternehmensalltag

25

Industrieausschuss bei AWW

26

Wirtschaftsrecht für Unternehmer

Seminare im Jahr 2018

27

Geflüchtete in Unternehmen

„Chance geben“

28

Serie: Vorteil Weiterbildung

Interview mit Stefania Sardo

29

Beisitzer der Einigungsstelle 2018

29

IHK-Nachtragswirtschaftssatzung

30

IHK-Wirtschaftssatzung

31

Beitragsordnung

I

Gebührentarif

III

Ehrenamtliche Tätigkeit

Entschädigung für Berufsbildungs-

und Prüfungsausschuss

IV

Lehrgänge und Seminare der IHK

INHALT

von Lücken im bestehenden Staatsvertrag zum EAP von 1949 im

Arbeits- und Steuerrecht nicht mehr gegeben ist. Mit den in den

vergangenen zehn Jahren erarbeiteten Lösungen ist man dieser For-

derung einen großen Schritt näher gekommen.

Erreichbarkeit kontinuierlich optimieren

Wie die Umfrage zeigt, ist die Erreichbarkeit ein wichtiger Erfolgs-

faktor für den Euro-Airport. Der Bahnanschluss des EAP spielt dabei

eine Schlüsselrolle und soll nun im nächsten Ausbauschritt des

Bahnnetzes erfolgen. Er bietet den Flugpassagieren und den Be-

schäftigten des Flughafengeländes eine interessante Alternative

zum Auto. Die Tarifstrukturen im öffentlichen Verkehr sind so zu

gestalten, dass aus allen drei Ländern einfach Tickets gelöst werden

können, um an den EAP zu reisen. Angebote wie „Zug zum Flug“ sind

zu fördern. Zudem soll die Straßenanbindung über den Ausbau des

Autobahnkreuzes A35/RD105 verbessert werden.

Aktuelle Betriebszeiten aufrechterhalten

Die aktuellen Betriebszeiten des EAP sind beizubehalten. Die volks-

wirtschaftliche Bedeutung des EAP ist groß. Ein Flughafen macht

aber auch Lärm und belastet so Teile der Region. Es geht darum,

abzuwägen, welche Maßnahmen zur Lärmreduktion angemessen

sind und welche nicht. In den vergangenen Jahren hat die Politik

vermehrt gefordert, die Betriebszeiten des EAP zu kürzen und die

Nachtflugsperre auszudehnen. Dies ist aus Sicht der Wirtschaft keine

verhältnismäßige Forderung. Eine Verkürzung der Betriebszeiten hat

für die Airlines und die Handlingfirmen einschneidende Folgen. So

könnten die Expressunternehmen gewisse Angebote für die regionale

Wirtschaft gar nicht mehr leisten. Das Handling würde teurer, und

die Attraktivität des Euro-Airports würde sinken.

Lärmemissionen sollen nicht durch Verbote, sondern vielmehr mit

technischen und prozessualen Optimierungen eingedämmt werden.

Anreizsysteme können dabei eine wichtige Grundlage bieten.

wis

Sachverständigenwesen

Bestellungen und

Vereidigungen

A

m 11. Dezember 2017 wurde Dr. Marianne

Moll-Amrein, Wiesentalstr. 82, 79539 Lör-

rach, Tel.: 07621 168594, Fax: 07621 48151,

E-Mail:

marianne@moll-amrein.de

,

www.moll- amrein.de

, als Sachverständige für das Sachge-

biet „Bewertung von bebauten und unbebauten

Grundstücken“ öffentlich bestellt und vereidigt.

Die Bestellung ist befristet bis zum 11. Dezem-

ber 2022. Die Vereidigung wurde durch Stephan

Karl Schultze, Vizepräsident der IHK Hochrhein-

Bodensee, vorgenommen.

Dipl.-Ing. (FH) Peter Peitz, Tumringer Str. 183, 79539 Lörrach,

Tel.: 07621 15270, Fax: 07621 152772, E-Mail:

peter@peitz.biz

,

www.peitz.biz

, wurde erneut von der IHK Hochrhein-Bodensee als

Sachverständiger für „Schäden an Gebäuden“ öffentlich bestellt

und vereidigt. Die öffentliche Bestellung ist bis 25. Januar 2023

befristet.

KS

Stephan Karl

Schultze vereidigt

Marianne Moll-

Amrein.