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10 | 2017

Wirtschaft im Südwesten

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IHK verschickte vor der Bundestagswahl offenen Brief an die Kandidaten

Für flexiblere Arbeitszeiten

D

ie IHK Südlicher Oberrhein ist für eine

Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.

Ihre Forderung dazu hat sie Anfang Septem-

ber in einem offenen Brief formuliert. Dieser

ging an die Direktkandidatinnen und -kandi-

daten der Bundestagswahl von CDU, SPD,

Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und

AfD im Kammerbezirk.

Konkret fordert die IHK „die gesetzliche Fest-

legung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit

statt einer Begrenzung der täglichen Arbeits-

zeit“ sowie „eine Anpassung der Ruhezei-

tenregelung insbesondere bei Mehrfachbe-

schäftigungen“. Dabei gehe es nicht darum,

die Arbeitszeit zu verlängern. Auch Gesund-

heitsschutz, Mindestruhezeiten oder die Ent-

scheidungsfreiheit der Mitarbeiter möchte die

Kammer nicht infrage stellen. „Vielmehr geht

es darum, mit den gewandelten Lebensge-

wohnheiten der Arbeitnehmer, den modernen

Arbeitsbedingungen sowie den geänderten

Wünschen der Kunden Schritt zu halten“, ist

in dem von IHK-Präsident Steffen Auer und

IHK-Hauptgeschäftsführer Andreas Kempff

unterzeichneten Schreiben zu lesen. Das

Gesetz, das mit wenigen Veränderungen aus

dem Jahr 1994 stammt, werde den Anforde-

rungen der heutigen Arbeitswelt nicht mehr

gerecht. „Dennoch sieht die Politik bislang

keinen Grund, die dringend erforderlichen

Gesetzesänderungen in den Arbeitszeitenre-

gelungen auf den Weg zu bringen“, kritisieren

Auer und Kempff, obwohl eine von der EU

verabschiedete Arbeitszeit-Richtlinie aus dem

Jahr 2003 dies möglich mache.

Das Ausmaß der aus dem Gesetz resultie-

renden Einschränkungen für Kunden, Arbeit-

nehmer und Arbeitgeber werde besonders

in der Gastronomie deutlich. Gerade hier

stünden die gesetzlich verankerte tägliche

Höchstarbeitszeit und die Ruhezeitenrege-

lung den Wünschen der Beschäftigten der

Branche sowie den Interessen der Gäste

entgegen. Gleiches gelte für die in der Re-

gion stark vertretenen Logistikbranche. Hier

sei die Flexibilität der stationären Arbeit-

nehmer insbesonde-

re in den saisonalen

Auslastungsspitzen

gefragt und von den

Arbeitnehmern selbst

sowie von den Kunden

gewünscht. Weiter wird in dem offenen Brief

die zunehmend digitale Arbeitswelt in na-

hezu allen Branchen als betroffen genannt;

gerade hier seien die bestehenden Gesetze

nicht mehr zeitgemäß.

„Die Wirtschaft am südlichen Oberrhein for-

dert daher die Anpassung des Arbeitszeit-

gesetzes an die Lebenswirklichkeit und die

Umsetzung der EU-Arbeitszeit-Richtlinie in

nationales Recht“, unterstreichen Auer und

Kempff. Sie sind überzeugt: „Die überfälli-

ge Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes

schafft arbeitnehmer- und arbeitgeberseitig

die notwendige Flexibilität.“

naz

Der Wortlaut des Briefes unter

www.suedlicher-oberrhein.ihk.de

(Nummer 3827630)

»Anpassung des

Gesetzes an die

Lebenswirklichkeit«

Bild: Nastco - iStockphoto