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Ausgabe 6/2025
Service
Commercial Courts

Wo Unternehmer besser streiten können

Wirtschaftsstreitigkeiten sind oft hochkomplex und überfordern herkömmliche Gerichte. Neue Spezialgerichte, die Commercial Courts, sollen da Abhilfe schaffen. Unser Autor Moritz Jenne findet: Das Konzept ist einen Versuch wert.

Wenn sich Unternehmer streiten, geht es häufig nicht nur ums große Geld – die Fälle sind meist auch inhaltlich komplex und fachlich anspruchsvoll. Entsprechend intensiv werden sie in der Regel anwaltlich begleitet und für das Gericht kunstvoll aufbereitet. Nur was tun, wenn der Richter einem zu Beginn der mündlichen Verhandlung schenkelklopfend offenbart, dass er zwar mal in einem Spa war, ein SPA (Share Purchase Agreement), über das zwischen den Parteien nach einem schiefgelaufenen Unternehmenskauf gestritten wird, aber bislang noch nicht auf dem Tisch hatte? Damit Recht haben und Recht bekommen – jedenfalls aus Sicht der Parteien – nicht zur Lotterie wird, werden oftmals Schiedsklauseln vereinbart. Sie führen die Parteien im Streitfall nicht vor ein staatliches Gericht, sondern vor ein mit erfahrenen Praktikern besetztes privates Schiedsgericht. Der Gesetzgeber hat diese besonderen Bedürfnisse erkannt und will nun mit auf Wirtschaftsstreitigkeiten spezialisierten Commercial Courts Abhilfe schaffen.

Pilotprojekt in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg war im Rahmen eines Pilotprojekts Vorreiter und errichtete schon 2020 die ersten Commercial Courts Deutschlands. Die Bilanz nach etwas mehr als zwei Jahren konnte sich sehen lassen: Etwa 600 Verfahren wurden den spezialisierten Richtern vorgelegt. Die Verfahren dauerten im Schnitt nur etwa sechs Monate, etwa 70 Prozent der Verfahren wurden in nur einem Termin erledigt und mehr als die Hälfte endeten in einem Vergleich. Ebenso beeindruckend ist die Akzeptanz der Richtersprüche: In mehr als 90 Prozent der Fälle wurde kein Rechtsmittel eingelegt.

Mit dem Justizstandort-Stärkungsgesetz, das am 1. April 2025 in Kraft getreten ist, wurde nun bundesweit die Grundlage dafür geschaffen, Commercial Courts an Oberlandesgerichten einzurichten. Diese können ab einem Streitwert von 500 000 Euro angerufen werden bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Unternehmern, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Anteils- und Unternehmenskäufen sowie zwischen Gesellschaft und Mitgliedern der Geschäftsleitung oder des Aufsichtsrats.
Die Landesregierungen können die Zuständigkeit ihrer Commercial Courts auf bestimmte Sachgebiete beschränken und (noch) weiter spezialisieren. Während sich der Commercial Court Berlin etwa dem Bau- und Architektenrecht verschreibt, fokussiert sich Stuttgart auf Unternehmenskäufe und Gesellschaftsrecht.
Generell von der Zuständigkeit ausgenommen bleiben jedoch Streitigkeiten auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des Urheber- und Wettbewerbsrechts. Gleiches gilt – leider – bei sogenannten Beschlussmängelklagen, also Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen.

Auch wenn die Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, gelangen die Beteiligten nicht automatisch zu einem Commercial Court – sie müssen sich aktiv hierfür entscheiden. Dies kann durch die Aufnahme einer Gerichtsstandvereinbarung im jeweiligen Vertrag erfolgen, etwa mit der Stuttgarter Musterklausel (abrufbar unter: www.commercial-court.de). Wurde die Zuständigkeit nicht bereits im Vorfeld vertraglich geregelt, kann diese auch noch nachträglich vereinbart werden oder der Kläger beantragt diese und der Beklagte lässt sich hierauf rügelos ein.

Ausblick
Die Einführung der Commercial Courts und die damit verbundene Kombination aus fachlicher Spezialisierung, verfahrensrechtlicher Flexibilisierung und technischer Modernisierung der Justiz kann künftig dazu beitragen, dass Streitigkeiten über große Brocken, etwa Unternehmenskäufe, auch durch staatliche Gerichte professionell und effizient entschieden werden. Ihr Erfolg hängt jedoch nicht nur von der eigenen guten Arbeit, sondern auch von den Unternehmen (und den sie beratenden Anwälte) ab, die sich aktiv für den Commercial Court entscheiden müssen. Wir meinen: Das Konzept überzeugt und ist einen Versuch wert!

Unser Autor

Moritz Jenne ist Rechtsanwalt und Partner bei Advant Beiten in Freiburg

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