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Ausgabe 5/2025
Service
Grundsteuerreform

Kein Grund zur Klage

Wenn eine Summe gleichbleiben soll, aber neu berechnet wird, gibt es Gewinner und Verlierer. Bei der Grundsteuer sind es in erster Linie Unternehmen, die von der Reform profitieren. Das zeigt sich auch an der Zahl der Beschwerden von Unternehmensseite von Freiburg bis Konstanz: Denn die geht gegen null…

Foto: www.stock.adobe.com / PikePicture

Auf knapp 5100 Quadratmetern produziert Frank Bürsten in Schönau vor allem Bürsten für die Schuhindustrie. „In den Jahren bis einschließlich 2024 lag die Grundsteuer bei rund 3400 Euro“, sagt Katharina Hackner. Sie lächelt: Denn durch die Reform sank der Betrag um mehr als 900 Euro auf jährlich nur noch 2541,55 Euro.

Für Stephan Karl Schultze ist das nicht untypisch – zumindest in Baden-Württemberg. Der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwalt ist geschäftsführender Gesellschafter der Loeba Treuhand in Lörrach. Deren Klienten sind in fast allen Bundesländern zu finden. Während es etwa aus Nordrhein-Westfalen Klagen und kritische Nachfragen von Unternehmen gebe, sei das bei baden-württembergischen Unternehmen nicht der Fall. „Das hängt mit den Berechnungsmechanismen zusammen, welche die Grundsteuer für Betriebsgrundstücke in NRW oft höher und bei uns oft niedriger ausfallen lassen.“

Blick auf das Areal von Frank Bürsten in Schönau. Für das 5092 Quadratmeter große Grundstück werden 900 Euro weniger Grundsteuern fällig.

Verstoß gegen Gleichbehandlung
Die Reform der Grundsteuer geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurück. Denn sie verstieß aus Sicht der Juristen gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung. Die Reform solle aber nicht zu einer „Veränderung des Grundsteueraufkommens insgesamt“ genutzt werden, mahnt das Bundesfinanzministerium. Das Stichwort lautet: aufkommensneutral. Doch auch das kann zu Belastungsverschiebungen führen, sagt Stephan Karl Schultze. Er nennt es eine Gratwanderung: Auf der einen Seite steht die „maximale Einzelfallgerechtigkeit“ mit einer großen Komplexität. Auf der anderen eine stärkere Pauschalierung, um die Steuer für Steuerpflichtige, Berater und nicht zuletzt die Verwaltung handhabbar zu machen. Das scheint in Baden-Württemberg gelungen und zeige sich nun an den Nicht-Reaktionen der Klienten.
Diese Erfahrung hat auch Albrecht Zeitler gemacht. „Bei uns hat sich kein Unternehmen wegen seines Grundsteuerbescheids gemeldet oder gar beschwert“, sagt der Leiter des Konstanzer Finanzamts. Nicht viel anders sehe es bei den Kollegen im Land aus, weiß er aus Gesprächen.

Beste Lagen werden teurer
Mitverantwortlich für die Höhe der Grundsteuer ist der jeweilige Bodenrichtwert. Festgelegt wurden die Werte in Baden-Württemberg von Gutachterausschüssen auf Stadt- oder Landkreisebene. Mit Konstanz und Freiburg gehören gleich zwei Städte im Südwesten zu den fünf Gemeinden mit den höchsten Bodenrichtwerten im Durchschnitt. Mit 1430 Euro pro Quadratmeter steht Stuttgart an der Spitze, gefolgt von Konstanz mit 1220 Euro. Freiburg liegt mit 1100 Euro zusammen mit Walldorf auf dem dritten Platz. „Die Betonung liegt auf durchschnittlich fürs gesamte Stadtgebiet“, sagt Christina Gehri von der IHK Südlicher Oberrhein: „In der Freiburger Altstadt wird der Bodenrichtwert durchschnittlich mit 3414 Euro pro Quadratmeter angegeben.“ In der Konstanzer Altstadt sind es 3270. Für Handel und Gastronomie eine Herausforderung, ist sich die Leiterin des Fachbereichs Standort und Branchen sicher. Dennoch sind ihr keine Klagen bekannt: „Entweder war die Information im Vorfeld so transparent, dass es keine Überraschung dargestellt hat, oder der Aufwand, gegen die Grundsteuer vorzugehen, ist einfach zu hoch.“

Widerspruch gegen die Grundsteuer ist möglich, muss aber per Gutachten untermauert werden. Und: Erst ab einer Abweichung von 30 Prozent beim Wert ist eine Änderung möglich. Christina Gehri hat Verständnis für alle, die auf diesen Weg verzichten. „Denn das ist mit Kosten und Aufwand verbunden – und mit dem Risiko, dass die Abweichung vielleicht nur 25 oder 28 Prozent beträgt.“

Stefan Ganzmann und Katharina Hackner waren „positiv überrascht“, dass die Grundsteuer für ihr Unternehmen geringer wurde. Bilder: Patrick Merck; Frank Bürsten; IHK

Keinen Grund zu klagen hat auch die Städtische Wohnungsbaugesellschaft Konstanz, kurz Wobak. Malte Heinrich: „Wir werden ab 2025 weniger Grundsteuer entrichten müssen als im Vorjahr.“ In Summe sind das etwa 300 000 Euro. Dieses positive Ergebnis sei vor allem durch eine dichte und effiziente Wohnbebauung erreicht worden, erläutert der Referent der Geschäftsführung. Das habe zur Folge, dass sich rund 4000 Mieterhaushalte der Wobak durchschnittlich über eine Entlastung von 75 Euro freuen dürfen – denn die Grundsteuer wird auf die Betriebskosten umgelegt. Die 75 Euro sind indes ein Durchschnittswert. „Es gibt auch Grundstücke, die stärker besteuert werden als vorher“, sagt Malte Heinrich. Da sinken die Betriebskosten nicht.

Privater Grund wird stärker besteuert
„Wertet man die früher übermittelten Nutzungsarten aus, lässt sich feststellen, dass Grundstücke, die als Geschäftsgrundstücke oder überwiegend gewerblich genutzte Grundstücke ausgewiesen sind, zu zwei Dritteln eine geringere Belastung erfahren als vorher“, sagt Rheinaus Stadtkämmerer Uwe Beck. Auf rund 210 000 Euro summiere sich die Differenz zugunsten der Unternehmen. Das sind nahezu 15 Prozent des gesamten Grundsteueraufkommens. Hier zeige sich – wie an vielen Stellen im Land, „dass große Grundstücke mit älteren Wohngebäuden stärker belastet werden, wohingegen gerade Gewerbegrundstücke wegen der Ausgestaltung der baden-württembergischen Grundsteuer als reine Bodenwertsteuer überwiegend eine Entlastung erfahren“. Widersprüche zu ergangenen Grundsteuerbescheiden habe er von Unternehmerseite bisher keine erhalten, sagt Uwe Beck. Was auch für Christian Leute gilt. Dem Fachbereichsleiter Finanzen und Steuerung in Spaichingen liegen bis dato keine Einwände vor. „Was mich aufgrund der Verschiebung der Grundsteuerlast nicht wundert“, sagt er.
Auch in der 13 000-Einwohnerstadt im Landkreis Tuttlingen wurden laut Christian Leute „die Hebesätze für die Grundsteuer A und B so festgelegt, dass sich das Grundsteuergesamtaufkommen gegenüber den Vorjahren nicht verändert“. Auch hier zeige sich, dass Eigentümer von Grundstücken mit großen Immobilien von der Grundsteuerreform eher profitierten, Eigentümer von unbebauten Grundstücken dagegen deutlich mehr zahlen müssen. Ähnlich das Bild in Lörrach. Es habe nur vereinzelte Nachfragen oder Einwände gegeben, teilt Alexandra Fessler von der Stabsstelle Medien und Kommunikation mit: „Die Einwände betreffen auch keine Unternehmen im klassischen Sinn, sondern Gewerbetreibende mit sehr großen, unbebauten Grundstücken.“
Das wiederum schafft Bewegung an anderer Stelle. „Wir nehmen wahr, dass durch die Grundsteuerbescheide mehr Grundstücksbesitzer überlegen, ihren Grund und Boden zu verkaufen“, sagt Stephan Jager. Er ist kaufmännischer Geschäftsführer von Weber-Haus in Rheinau, das zu den führenden Fertighausherstellern in Deutschland zählt. „Dadurch wenden sich verstärkt Eigentümer an uns, was neue Geschäftsmöglichkeiten schafft.“

Nachteil macht Vorteil zunichte
„Die Reform der Grundsteuer ist auch für uns Steuerberater ein zusätzliches Geschäft“, sagt Stephan Karl Schultze. Aber glücklich wirkt er bei der Aussage nicht. Denn die Bearbeitung der Grundsteuererklärungen binde Kapazitäten, die es derzeit immer weniger gebe. Schultze: „In unserer Branche mit erheblichem Fachkräftemangel überwiegt dieser Nachteil den Vorteil des Zusatz-
umsatzes.“ Patrick Merck

Kurz erklärt

Die Festlegung der Grundsteuer für Grundvermögen erfolgt im Land in drei Schritten:
1. Zur Ermittlung des Grundsteuerwerts wird die Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert multipliziert.
2. Für den Grundsteuermessbetrag wird der Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl multipliziert. Für Grundstücke, die überwiegend zum Wohnen genutzt werden, wird eine Vergünstigung von 30 Prozent gewährt
3. Zuletzt wird der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert. Die Formel dafür: Grundsteuer = Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune

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