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Ausgabe 01/2026
Service
Aufbruch in die Körperschaftsteuersenkung

Kein Geschenk vom Fiskus

Deutschlands Firmen schultern die höchste Steuerlast weltweit – die Körperschaftsteuersenkung ab 2028 ist daher mehr als überfällig. Dass sich schon heute Auswirkungen auf die Handelsbilanz ergeben, erklärt unser Steuer-Experte.

Foto: Loeba Treuhand

Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat den Aufbruch in die Körperschaftsteuersenkung abgesegnet: Schrittweise wird ab 2028 die deutsche Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften von 15 auf zehn Prozent abgesenkt. Dazu kommt allerdings noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die jeweilige Körperschaftsteuer.
Ist das nun ein Geschenk einer unternehmerfreundlichen Regierungskoalition oder eine längst überfällige Anpassung? Die Frage beantwortet sich mit dem internationalen Steuervergleich für Kapitalgesellschaften.

Spitzenreiter wider Willen
Während die offizielle Statistik des Bundesfinanzministeriums im Monatsbericht von August 2025 für deutsche Kapitalgesellschaften eine durchschnittliche Steuerbelastung von 30,06 Prozent ausweist und damit die angeblich nur dritthöchste Steuerbelastung nach Japan und Malta, ist richtig betrachtet die aktuelle Belastung sogar schlimmer: Eine Erhebung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) für die durchschnittliche Gewerbesteuerbelastung der Kapitalgesellschaften belegt, dass sich nach dem gewichteten durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinden die Gewerbesteuer tatsächlich auf 15,3 Prozent, seit 2025 sogar auf 15,33 Prozent beläuft.
Zählt man die aktuelle Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag von 15,825 Prozent dazu, ergibt sich eine tatsächliche Belastung für Kapitalgesellschaften von eben nicht 30,06 Prozent, wie das Bundesfinanzministerium behauptet, sondern von 31,1 Prozent für 2024 und aktuell von 31,15 Prozent. Damit leisten wir uns in Deutschland mit Abstand die höchste Besteuerung für Kapitalgesellschaften weltweit.
Denn Malta ist bekanntlich in der Körperschaftsteuer nicht Spitzenreiter, sondern Steueroase: Für die vielen ausländischen Anteilseigner maltesischer Kapitalgesellschaften gibt es eine Gutschrift, welche die Körperschaftssteuer von den nur theoretischen 35 auf das Dumpingniveau von fünf Prozent absenkt.
Klar ist: Wenn wir in Deutschland wettbewerbsfähig werden wollen, muss die Steuer für Kapitalgesellschaften dringend abgesenkt werden. Bis mindestens 2027 aber müssen wir diesen Nachteil noch mitschleppen.
Spezialisten wissen, dass bei der Hinzurechnungsbesteuerung für im Ausland ansässige aber von deutschen Gesellschaftern beherrschte Kapitalgesellschaften die Definition der „Niedrigbesteuerung“ jüngst von 25 Prozent (in Industriestaaten Durchschnitt) auf realistische 15 Prozent abgesenkt wurden. Realistisch deshalb, weil die weltweite Regelung der OECD das von allen Staaten einzuhaltende Mindeststeuerniveau für Kapitalgesellschaften auf eben diese 15 Prozent festsetzt.

So langsam auf Augenhöhe
Diese nüchterne Analyse zeigt: Erst 2028 geht die Reise von der weltweiten Spitzenbelastung so langsam auf Normalniveau mit anderen Industriestaaten los. Von einem Geschenk an Unternehmer kann in diesem Szenario daher nicht gesprochen werden, es ist eine überfällige Angleichung zur Wiederherstellung unserer Wettbewerbsfähigkeit bei der Unternehmensteuer.
Welche Auswirkungen hat die Senkung schon heute? In den Handelsbilanzen mancher Unternehmen findet sich die Position „latente Steuern“. Das ist ein handelsrechtlicher Ausgleichsposten dafür, dass die Steuerlast in der Steuerbilanz vom Ertrag in der Handelsbilanz abweicht. Ist die aktuelle Steuer verglichen mit den handelsrechtlichen Ergebnissen zu hoch und gleicht sich das später aus, dürfen Unternehmen aktive latente Steuern ausweisen. Ist die aktuelle Steuerlast zu niedrig und muss später nachentrichtet werden, sind passive latente Steuern Pflicht. Der Betrag hängt nun davon ab, welche Steuerberechnung sich für die Zukunft ergibt. Und weil sich diese ab dem Jahr 2028 ändert, ändern sich schon heute in den Handelsbilanzen die latenten Steuern.
Wir Steuerberater adressieren den Effekt schon heute bei unseren Mandanten und wir wissen, wem wir dafür zu danken haben: Die IHK hat – als Stimme der Wirtschaft – für diese Steuersenkung gekämpft.

Unser Autor

Stephan Karl Schultze ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwalt bei Loeba Treuhand in Lörrach.

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