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Ausgabe 03-04/2024
Regio Report IHK Hochrhein-Bodensee
Das Wachstumschancengesetz in der Warteschleife

Wie geht es weiter?

Es sollte ein Impuls für den Jahreswechsel werden: Mit dem Wachstumschancengesetz wollte der Gesetzgeber die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessern, zu mehr dauerhaften Investitionen anregen und für alle Beteiligten Vereinfachungen schaffen. Durch Anhebung relevanter Schwellenwerte und Pauschalen sollten sowohl kleine Betriebe als auch die Finanzverwaltung entlastet werden. Der Fahrplan für die Umsetzung sah gut aus: Ein ausführlicher Referentenentwurf der Bundesregierung wurde am 20. Oktober 2023 vom Bundesrat mit einer umfassenden Stellungnahme zu Änderungswünschen kommentiert. Vieles hat der Bundestag in seinem Beschluss vom 17. November 2023 aufgegriffen – doch das reichte nicht.

Die Krise um den Haushalt entzog dem Wachstumschancengesetz und seiner Kalkulation von Steuerentlastungen die Grundlage. Zunächst galt es, einen Bundestagshaushalt zu beschließen. Das Wachstumschancengesetz wurde in die Warteschleife geschickt. Die erhofften Impulse konnten mit dem Jahreswechsel so nicht gesetzt werden.

Umsichtig hat der Gesetzgeber zumindest für die Praxis wichtige Anpassungen vor allem in der Grunderwerbsteuer an das zum 1. Januar 2024 in Kraft tretende MoPeG an ein anderes Gesetz „angehängt“, sonst wäre es nicht mehr möglich, dass Immobilieneigentümer ihre Immobilie zum Beispiel grunderwerbsteuerfrei in ihre eigene Personengesellschaft übertragen. So ist eine Zwischenlösung geschaffen, die bis zur großen Reform der Grunderwerbsteuer einen vernünftigen Zustand schafft. Das neue Grunderwerbsteuerrecht soll noch vor Ende 2024 beschlossen werden.
Wie geht es mit dem Wachstumschancengesetz weiter? Es gibt einen neuen Fahrplan: Sollte nach der Tagung des Vermittlungsausschusses im Februar nun eine Einigung zwischen den Positionen von Bundestag und Bundesrat herbeigeführt werden, wäre die nächste Bundesratssitzung am 22. März erreichbar, darauf wollen wir hoffen. Wir werden in der Wirtschaft im Südwesten darüber informieren.

Text: Stephan Karl Schultze,
Geschäftsführender Gesellschafter der „LOEBA Treuhand GmbH“ Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Lörrach

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