Die IHK steht ihren Mitgliedsunternehmen beratend zur Seite: von der Aus- und Weiterbildung über die Existenzgründung bis hin zur Unternehmensförderung, von der Standortpolitik und dem Bereich International über Innovation und Umwelt bis hin zu Recht und Steuern. In dieser Serie möchten wir Ihnen wertvolle Hinweise geben. Falls Sie selbst eine Frage haben, dann schreiben Sie uns gerne an presse@konstanz.ihk.de.

Konflikte zwischen Firmen sowie Streitigkeiten innerhalb der Unternehmen sind manchmal kaum zu vermeiden. Nicht selten jedoch enden sie vor Gericht – und damit, dass aus einstigen Geschäftspartnern erbitterte Feinde werden. Um einen solchen Ausgang zu vermeiden, gibt es die Wirtschaftsmediation. Wirtschaftsmediation ist ein Verfahren der alternativen Streitbeilegung, bei dem ein neutraler Dritter, ein Mediator, als Vermittler ohne Entscheidungsbefugnis den Streitparteien hilft, eine freiwillige, einvernehmliche und interessenorientierte Lösung ihres Konflikts durch Verhandeln zu erreichen.
Eine solche Wirtschaftsmediation bietet das IHK-eigene Mediationszentrum, zu dem sich die IHKs Hochrhein-Bodensee, Südlicher Oberrhein und Schwarzwald-Baar-Heuberg zusammengeschlossen haben, den IHK-Mitgliedsunternehmen.
Was leistet das IHK-Mediationszentrum?
Das Team des Mediationszentrums berät über alternative Konfliktlösungswege und stellt Musterklauseln für Mediationsverfahren zur Verfügung. Es bietet eine Verfahrensordnung für kaufmännische Streitigkeiten an, unterstützt in geeigneten Fällen beim Anbahnen von Mediationsverfahren und administriert diese. Hierfür benennt das Team kompetente und neutrale Wirtschaftsmediatoren und stellt auf Wunsch geeignete Räume für Sitzungen zur Verfügung
Was sind die Vorteile?
- Die Mediation ist flexibel im Ablauf und weit weniger zeit- und kostenintensiv als ein förmliches Verfahren. Im Durchschnitt liegt die Dauer einer Mediation bei zehn Stunden.
- Die Geschäftsverbindung der Parteien wird durch die gemeinsam gefundene Lösung geschont.
- Geschäftsinterna und mögliche Imageverluste kommen nicht an die Öffentlichkeit.
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige können als Co-Mediatoren agieren und ihre besonderen Fachkenntnisse in das Verfahren einbringen.
- Das Verfahren kann jedoch auch vorzeitig beendet werden, wenn mindestens eine Partei dies wünscht. In diesem Falle kann dann immer noch ein gerichtliches Verfahren durchgeführt werden.
Wie wird das Mediationsverfahren eingeleitet?
Zunächst muss zwischen den Parteien Einigkeit bestehen, dass der Konflikt außergerichtlich mittels Mediation gelöst werden soll. Dazu haben die Parteien entweder schon zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit eine entsprechende Mediationsklausel im Vertrag vereinbart, oder es wird nachträglich eine Mediationsvereinbarung abgeschlossen. Zur Einleitung des Mediationsverfahrens stellt mindestens eine Partei einen Antrag beim Mediationszentrum mit den wichtigsten Daten zu den Konfliktparteien, einer kurzen Beschreibung des Konflikts und den Anforderungen an den Mediator. Nach der Zustimmung zur außergerichtlichen Einigung von allen Parteien und nach Eingang des Kostenvorschusses beginnt das Verfahren.
Wie erfolgt die Auswahl des Mediators?
Die Parteien können entweder den Mediator selbst aussuchen, oder aber es wird ein geeigneter Wirtschaftsmediator aus dem Mediatorenpool zur Auswahl vorgeschlagen. Wenn die Parteien eine direkte Benennung wünschen oder sich nicht einigen können, erfolgt die Benennung des Mediators durch das Mediationszentrum. Eine Übersicht der Mediatoren des IHK-Mediationszentrums steht auf www.konstanz.ihk.de Dok.-Nr.: 114845
Wie läuft ein Mediationsverfahren ab?
Die wesentlichen Verfahrensgrundsätze der Mediation sind die Prinzipien der Freiwilligkeit, der Eigenverantwortlichkeit der Parteien, der Neutralität des Mediators und der absoluten Vertraulichkeit. Das Mediationsverfahren kennt keinen starren Aufbau. In der Praxis lassen sich aber zumeist fünf Phasen unterscheiden:
1. Einstieg
Der Mediator eröffnet die Verhandlung. Die notwendigen Regeln werden besprochen und festgelegt. Es wird eine Mediationsvereinbarung zwischen dem Mediator und den Parteien abgeschlossen.
2. Darstellung der Positionen
Die Parteien legen ihre gegensätzlichen Positionen dar. Dadurch werden ihre unterschiedlichen Sichtweisen erkennbar.
3. Ermittlung der Interessen
In dieser Phase verlassen die Parteien ihre starren Positionen. Sie erkennen die dahinterliegenden Interessen und entwickeln gegenseitiges Verständnis.
4. Suche nach Lösungsoptionen
Gemeinsam erarbeiten und bewerten die Parteien verschiedene Lösungsmöglichkeiten. Ziel ist es, ein Ergebnis zu finden, von dem beide Parteien profitieren.
5. Abschlussvereinbarung
Nach der Einigung auf eine einvernehmliche Lösung wird eine rechtsverbindliche Vereinbarung abgeschlossen, die von den Parteien und dem Mediator unterzeichnet wird.
Wichtig: Ab der Einleitung bis zur Beendigung des Verfahrens dürfen die Parteien keine gerichtliche Klage einreichen. Soweit bei Beginn der Mediation bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, müssen die Parteien für die Dauer der Mediation das Ruhen dieses Verfahrens beantragen.
Was kostet ein Mediationsverfahren?
Die Kosten für das Verfahren setzen sich aus einem einmaligen Verfahrensentgelt für das Mediationszentrum und dem Mediatorenhonorar auf Stundenbasis zusammen. Die Kosten tragen die Parteien zur Hälfte, die eigenen Kosten trägt jede Partei selbst, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Text: TV/doe
Bild: Wasan – stock.adobe
IHK-Ansprechpartnerin
Susanne Tempelmeyer-Vetter
Telefon: 07531 2860-156
Mail: susanne.tempelmeyer-vetter@konstanz.ihk.de
Mehr Informationen zur MediationsZentrum unter https://www.konstanz.ihk.de/recht-und-fair-play?param=mediation.