Das neue Ausbildungsjahr ist noch einigermaßen frisch, da gilt es für Unternehmen, schon die Abschlussprüfungen der in den Vorjahren gestarteten Azubis zu planen und zu organisieren. Nachfolgend die wichtigsten Termine, Regularien und Ansprechpartner für die Prüfungen im Sommer 2023.
- Maßgeblicher Termin für die Sommerprüfung 2023 ist der 31. Juli 2023. Der Prüfungszeitraum für die Abschlussprüfung Sommer 2023 bei der IHK Südlicher Oberrhein erstreckt sich vom 1. Mai 2023 bis zum 30. September 2023.
- Die schriftliche Kenntnisprüfung der Kammer und die schriftliche Prüfung der Schule werden wie bisher gemeinsam durchgeführt, und zwar vorwiegend für
- kaufmännische Ausbildungsberufe vom 9. bis 11. Mai 2023.
- Ausbildungsberufe im Hotel- und Gaststättengewerbe vom 8. bis 9. Mai 2023 (Block B) sowie vom 19. bis 20. Juni 2023 (Block C).
- gewerblich-technische Ausbildungsberufe vom 8. bis 10. Mai 2023.
- Die Fertigkeits- und mündlichen Kenntnisprüfungen finden voraussichtlich von Juni bis August 2023 statt.
- Die Kammer fordert die Betriebe auf, alle Auszubildenden, deren vertragliche Ausbildungszeit vor dem 1. Oktober 2023 endet, zur Abschlussprüfung anzumelden. Die Anmeldung muss die Zustimmung des Auszubildenden haben, im Ausnahmefall kann auch der Auszubildende selbst beziehungsweise sein gesetzlicher Vertreter anmelden. Für die Anmeldung sind die Vordrucke der Kammer zu verwenden, die den Betrieben rechtzeitig zugesandt werden.
- Die Anmeldungen aus den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Stadtkreis Freiburg richten Sie bitte an:
IHK Südlicher Oberrhein
Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung
Hauptstelle Freiburg i.Br.
Schnewlinstr. 11-13
79098 Freiburg - Anmeldungen aus dem Ortenaukreis:
IHK Südlicher Oberrhein
Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung
Hauptgeschäftsstelle Lahr
Lotzbeckstr. 31
77933 Lahr - Für die Berufe des Hotel- und Gaststättengewerbes richten Sie bitte alle Anmeldungen an:
IHK Südlicher Oberrhein
Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung
Hauptstelle Freiburg i.Br.
Schnewlinstr. 11-13
79098 Freiburg - Die Anmeldungen müssen bis spätestens 21.12.2022 (Ausschlussfrist) bei der IHK Südlicher Oberrhein eingegangen sein.
- Bis zu diesem Termin können auch Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung gestellt werden, sofern die Ausbildungszeit nach dem 30. September 2023, aber vor dem 1. Mai 2024 endet und die Leistungen des Auszubildenden dies rechtfertigen.
- Auszubildende, die bereits an einer Abschlussprüfung teilgenommen und diese nicht bestanden haben, können zur Wiederholungsprüfung angemeldet werden, sofern die Abschlussprüfung nicht bereits zweimal wiederholt wurde.
Text: moe
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