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Ausgabe 12/2022
Regio Report IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Single Market Emergency Instrument (SMEI)

Freund oder Feind der Sozialen Marktwirtschaft?

Die EU-Kommission hat das Single Market Emergency Instrument (SMEI) im Entwurf vorgestellt. Sein Ziel ist, das Krisenmanagement innerhalb der EU zu verbessern und den Binnenmarkt resilienter aufzustellen. Die Bewertung durch die IHK-Präsidentin fällt durchwachsen aus.

 

IHK-Präsidentin Birgit Hakenjos nahm Anfang November als Unternehmensvertreterin an einem Austausch mit Vertretern der EU-Kommission und dem EU-Parlament in Brüssel teil. Der Anlass: Das geplante EU-Notfallinstrument für den Binnenmarkt. Geschlossene Grenzen innerhalb der EU waren nicht nur für die jüngere Generationen unvorstellbar. Grenzgänger und -pendler kamen nur schwierig oder gar nicht zur Arbeit, der Warenfluss kam stellenweise ins Stocken.

Die EU-Kommission, auf der Veranstaltung vertreten durch die Direktorin bei der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GROW), Outi Slotbloom, will mit dem SMEI das Krisenmanagement der EU verbessern und den Binnenmarkt resilienter aufstellen. Das EU-Parlament, vertreten durch Andreas Schwab MdEP, muss dem Entwurf noch zustimmen.

Um was geht es?
Mit dem Single Market Emergency Instrument (SMEI) soll ein Fahrplan in der Schublade liegen, der Maßnahmen in definierten Krisenstufen vorgibt und die Kompetenzen der Kommission in diesen Fällen erweitert.

Der Eventualfallmodus beinhaltet ein Koordinierungs- und Kommunikationsnetz für eine verstärkte Vorsorge zwischen den Mitgliedstaaten.

Im gelben Wachsamkeitsmodus soll die Kommission durch freiwillige Informationsabfragen bei Unternehmen krisenrelevante oder strategisch wichtige Lieferketten überwachen können. Außerdem kann die EU-Kommission in diesem Modus die Mitgliedstaaten auffordern, gegebenenfalls Notfallreserven für in der sich abzeichnenden Krise relevante Produkte und Rohstoffe anzulegen.

Im roten Notfallmodus müssen Mitgliedstaaten nationale Maßnahmen, die den Binnenmarkt einschränken, an die Kommission melden. Eine schwarze Liste definiert verbotene Beschränkungen, um den Binnenmarkt aufrecht zu erhalten. Ebenfalls sind Bestimmungen vorgesehen, die in Notlagen eine schnellere Markteinführung von krisenbezogenen Produkten und die Finanzierung von Kapazitätsausweiterungen bei krisenrelevanten Unternehmen ermöglichen. Die Kommission kann verbindliche Auskunftsersuche an Unternehmen richten und auffordern, vorrangige Bestellungen für krisenrelevante Produkte anzunehmen, die nur aus schwerwiegenden Gründen abgelehnt werden können. Sonstige Weigerungen ziehen eine Geldstrafe nach sich.

Die Perspektive der Wirtschaft
Birgit Hakenjos vertrat auf dem Podium der Konrad-Adenauer-Stiftung die Position der regionalen Wirtschaft: „Der europäische Binnenmarkt ist ein wichtiger Wettbewerbsvorteil für die Unternehmen. Seine Funktionalität muss in Krisen- und Friedenszeiten mit Priorität aufrechterhalten werden. Dieser Teil des Entwurfs ist daher zu begrüßen. Der Entwurf enthält jedoch auch tiefgehende Eingriffe in die unternehmerische Freiheit und aufwendige Informationspflichten – eine weitere Belastung für den Wirtschaftsstandort. Die Coronapandemie hat gezeigt, dass Unternehmen schnell, flexibel und freiwillig notwendige Produkte in Krisenzeiten bereitstellen können. Gesetzliche Vorschriften führen zu mehr Bürokratie und dadurch zu einer Mehrbelastung und einer Einschränkung des Gestaltungsspielraumes – keines hilft in Krisenzeiten. Der Ansatz, stabile Rahmenbedingungen auch in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten, ist hier zielführender.“

Scha

Bild: IHK-Präsidentin Birgit Hakenjos warnt vor zusätzlicher Bürokratie durch das SMEI.

Matthias Schanz, Hauptgeschäftsführung
Telefon: 07721 922-485

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