Merkblätter zur Angebotspflicht von Mehrweg

Ab dem 1. Januar 2023 gelten die neuen Regelungen des Verpackungsgesetzes für den Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen (siehe auch WiS-Titelgeschichte 6/2022 oder unter www.wirtschaft-im-suedwesten.de/titelthemen/mehrweg-kommt/). Der DIHK hat zu den Neuerungen ein Merkblatt veröffentlicht, das einen Überblick über die Gesamtthematik gibt. Zudem hat auch das baden-württembergischen Umweltministerium im November ein Merkblatt herausgegeben. Es enthält einige Klarstellungen und ergänzende Hinweise zu § 33 und § 34 des Verpackungsgesetzes. Es korrigiert darüberhinaus Fehlinterpretationen aus der Praxis und konkretisiert zum Beispiel den textlichen Mindestumfang der neuen Hinweispflichten.
Bild: Adobe Stock - Cosmopolitain

Text: Ba
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Die Links, wo beide Merkblätter als PDF heruntergeladen werden können, sind unter www.ihk.de/freiburg – 5652568 aufgeführt.

IHK Hochrhein-Bodensee
Heike Wagner
Telefon: 07531 2860-190
Mail: heike.wagner@konstanz.ihk.de

IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Marcel Trogisch
Telefon: 07721 922-170
Mail: trogisch@vs.ihk.de

IHK Südlicher Oberrhein
Wilfried Baumann
Telefon: 0761-3858-265
Mail: wilfried.baumann@freiburg.ihk.de

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