Wer wird gewählt?
Die rund 70.000 Mitgliedsunternehmen der IHK Südlicher Oberrhein wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter in die Vollversammlung. Diese werden sich in den kommenden fünf Jahren für die Interessen aller Branchen im IHK-Bezirk einsetzen.
Wie wird gewählt?
Die IHK-Wahl wird als Briefwahl und erstmals auch als Onlinewahl durchgeführt. Alle Wahlberechtigten erhalten zeitgleich die Unterlagen für beide Wahlverfahren. Das heißt, sie können sich für eines der beiden Wahlverfahren – entweder Briefwahl oder Onlinewahl – entscheiden. Sowohl für die Brief- als auch für die Onlinewahl enthält die Wahlordnung Vorgaben, die das Einhalten der Wahlrechtsgrundsätze gewährleisten. Die Wahlordnung wurde von der Vollversammlung beschlossen sowie vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg geprüft und genehmigt. Alle Informationen zur Abgabe der Stimmen sind auch abrufbar unter www.ihk2021.de
Wie ist die Wahl organisiert?
Die IHK-Mitgliedsunternehmen wählen in allgemeiner, geheimer und freier Wahl. Um der Wirtschaftsstruktur des IHK-Bezirks Rechnung zu tragen, werden alle Mitgliedsunternehmen je nach Branchenzugehörigkeit und Unternehmenssitz in Wahlgruppen und Wahlbezirke eingeteilt. Das bedeutet beispielsweise, dass alle Industrieunternehmen mit Sitz in der Ortenau ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Vollversammlung aus der Wahlgruppe produzierendes Gewerbe, Wahlbezirk Lahr, wählen.
Anzahl und Verteilung der Sitze
Das IHK-Gesetz und die Wahlordnung legen die rechtlichen Rahmenbedingungen der IHK-Wahl fest. Zur Vorbereitung auf die anstehende IHK-Wahl hat die aktuelle Vollversammlung die Änderung der Wahlordnung beschlossen. Entsprechend der Wirtschaftsstruktur der IHK Südlicher Oberrhein werden 50 Sitze in 4 Wahlgruppen aufgeteilt in 2 Wahlbezirke für die Wahlperiode 2021 bis 2026 vergeben. (Die Wahlgruppen und die Sitzverteilung zeigt die Grafik.)
Wann tagt die Vollversammlung?
Konstituierende Sitzung der neu gewählten IHK-Vollversammlung ist im Juli 2021.
Wie oft tagt die Vollversammlung?
Die Mitglieder der IHK-Vollversammlung werden für fünf Jahre gewählt. Das Gremium tagt in der Regel dreimal im Jahr, wechselnd an den Standorten der IHK in Freiburg und Lahr.
Bekommen die Mitglieder ein Sitzungsgeld?
Die Mitgliedschaft in der IHK-Vollversammlung ist ein Ehrenamt und wird nicht vergütet. Dies gilt ebenfalls für die Tätigkeit von Präsident beziehungsweise Präsidentin und den Mitgliedern des Präsidiums.
Was macht die Vollversammlung?
Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und entscheidet über alle Fragen, die für die Wirtschaft des IHK-Bezirks oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehören die Verabschiedung des Satzungsrechts, insbesondere die jährliche Feststellung des Budgets und die Festsetzung der Beiträge und Gebühren. Die Vollversammlung entscheidet zusätzlich über die Errichtung von Fachausschüssen und Einigungsstellen sowie über die Bildung öffentlich-rechtlicher Zusammenschlüsse zwischen IHKs oder die Übertragung von Aufgaben auf andere IHKs.
Wer beantwortet meine Fragen?
Bei Fragen können Sie sich an das Wahlteam wenden:
wahlausschuss@freiburg.ihk.de oder 0761 3858250
Informationen zu den KandidatInnen
Die Kandidatenlisten nach § 11 Abs. 7 der Wahlordnung hat der Wahlausschuss auf der Homepage der IHK bekanntgemacht, abrufbar unter www.ihk2021.de
Dort sind auch alle weiteren Informationen zur Wahl enthalten.