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Ausgabe 07-08/2021
Service
Spitze auf dem Land: bis 31. August beantragen

Zuschüsse für Investitionen

Unternehmen haben noch bis zum 31. August die Chance, die Förderung „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ zusammen mit ihrer Gemeinde zu beantragen. Sie kann beispielsweise genutzt werden, um Neu- oder Umbauten zu bezuschussen oder neue Maschinen anzuschaffen. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten erhalten bis zu 20 Prozent, Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtinvestitionskosten. Die Förderung ist im Regelfall auf maximal 400.000 Euro pro Projekt begrenzt.

Wichtig für den Zuschlag: Das Unternehmen muss ein neues eigenes Produkt oder eine für die Firma neue eigene Dienstleistung einführen.

Text: Lö
Bild: ©Knut – stock.adobe.com

Details zum Förderprogramm unter www.ihk-sbh.de ( 5007366)

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