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Ausgabe 11/2019
Aus der IHK  Themen & Trends
Incoterms 2020

Neue Handelsklauseln veröffentlicht

Die Internationale Handelskammer (ICC) hat im September in rund 100 Ländern zeitgleich die Incoterms 2020, eine neue Fassung der beliebten Handelsklauseln, veröffentlicht. Sie wurden an die globale Handelspraxis angepasst. Die neue Version gilt ab dem 1. Januar 2020 und soll anstatt der Incoterms-Version 2010 verwendet werden.

„Die Incoterms sind ein Must-have und werden in rund 90 Prozent aller internationalen Kaufverträge aufgenommen“, sagt Oliver Wieck, Generalsekretär ICC Germany in Berlin. Die neuen Regeln würden geänderte Handelspraktiken, Neuerungen in der Finanzierung und beim Versicherungsschutz sowie gestiegene Sicherheitsanforderungen berücksichtigen. „Wir können jedem, der in Europa oder international Handel treibt, nur empfehlen, sich noch in diesem Jahr mit den neuen Incoterms zu beschäftigen“, so Wieck.

Die Incoterms sind eine Abkürzung von International Commercial Terms und sind global anwendbare Standards zu den Lieferbedingungen in internationalen Geschäften. Sie regeln die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer rund um die Lieferung einer Ware. Zum Beispiel, wann die Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht, wer welche Transportkosten trägt und wer ab wann die Haftung für Verlust und Beschädigung der Ware und/oder die Versicherungskosten übernimmt. Nicht geregelt werden hingegen zum Beispiel die Zahlungsbedingungen, der Eigentumsübergang einer Ware oder die Streitbeilegung. Die Incoterms-Klauseln sind weltweit in über 120 Ländern anerkannt und werden in 90 Prozent aller internationalen Kaufverträge aufgenommen. Die Regeln gibt es seit 1936. Sie werden immer wieder aktualisiert

Veranstaltungen

Die IHKs informieren ihre Mitglieder über die Incoterms 2020 an folgenden Terminen:
IHK Hochrhein-Bodensee:
Seminare am 3. Dezember und 30. Januar im Bildungszentrum in Schopfheim, am 4. Dezember und 14. Januar in der IHK in Konstanz, jeweils von 9 bis 12.30 Uhr, Anmeldung: www.konstanz.ihk.de, Dok. Nr. 143127221. Schulung am 11. Februar im Bildungszentrum in Schopfheim, Dok. Nr.: 143127220.
IHK Akademie der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg: 21. Januar und 19. Februar, jeweils von 9 bis 13 Uhr, Anmeldung: Sandra Sorgatz, 07721 922-264 sorgatz@vs.ihk.de
IHK Südlicher Oberrhein: 19. und 29. November in Freiburg, jeweils von 9 bis circa 13 Uhr, Anmeldung: Christine Richmann, 07821 2703 692 christine.richmann@freiburg.ihk.de

Die wichtigsten Änderungen ab kommendem Jahr:

  • Die Incoterms-Klausel DAT (Geliefert Terminal) wird geändert zu DPU (Geliefert benannter Ort entladen), wodurch künftig jeder beliebige (vereinbarte) Ort der Bestimmungsort sein kann.
  • Die neuen Regeln tragen dem nachgewiesenen Marktbedarf in Bezug auf Konnossements mit „On-Board“-Vermerken und der FCA-Incoterms-Klausel Rechnung.
  • Der Versicherungsschutz wird in den Klauseln CIF und CIP an die aktuelle Geschäftspraxis angepasst.
  • Die Incoterms 2020 berücksichtigen in FCA, DAP, DPU und DDP die Geschäftspraxis, dass immer mehr Verkäufer oder Käufer die Beförderung der Ware mit eigenen Verkehrsmitteln organisieren.
  • Die neuen Klauseln berücksichtigen die weltweit gestiegenen Sicherheitsanforderungen bei der Beförderung von Waren und enthalten künftig klare Regeln zur Verteilung der Sicherheitspflichten und der damit verbundenen Kosten.

Die neuen Incoterms-Regeln sind zugänglicher und einfacher zu verwenden als die Incoterms 2010:

  • Die Anmerkungen wurden durch ausführliche Grafiken ergänzt und enthalten aktuelle Tipps zum Umgang mit den Klauseln und zur Lösung von Missverständnissen.
  • Die neuen Regeln enthalten eine detaillierte Einleitung zu den Kernpunkten der Regeln. Dies erleichtert die Auswahl der passenden Klausel für bestimmte Transaktionen und das Verhältnis zwischen Kaufvertrag und Beförderungs- beziehungsweise Versicherungsverträgen.
  • Die geänderten Incoterms enthalten zum ersten Mal eine Übersicht über die einzelnen Regeln der jeweiligen Klauseln, wodurch die Vergleichbarkeit – zum Beispiel des Übergangs der Preis- und Sachgefahr – in den einzelnen Klauseln erleichtert wird.
  • Die zehn Abschnitte, die in jedem der elf Incoterms- 2020-Klauseln vorkommen, wurden so geordnet, dass sie jetzt dem Ablauf eines typischen Warenverkaufs entsprechen.

icc/sum
Bild: Cybrain – Fotolia

IHK Hochrhein-Bodensee: Jeannette Roser, Telefon: 07622 3907-262, Mail: jeannette.roser@konstanz.ihk.de
IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg: Jörg Hermle, Telefon: 07721 922-123, Mail: hermle@vs.ihk.de
IHK Südlicher Oberrhein: Susi Tölzel, Telefon: 0761 3858-122, Mail: susi.toelzel@freiburg.ihk.de

www.incoterms2020.de

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