Wirtschaft im Südwesten
5 | 2018
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Herr Krajewski, was kann sich der Besucher unseres Forums unter einem
„Internen Kontrollsystem“ vorstellen?
Ein Internes Kontrollsystem (kurz: IKS) nutzen Unternehmen in vielen Bereichen,
wie etwa im Qualitätsmanagement oder als Werkzeug, um Risiken zu erkennen
und zu minimieren. Ein Beispiel: Die Paulaner Brauerei Gruppe agiert weltweit
in über 70 Ländern. Sie verfolgt das Ziel, ein homogenes System in der Gruppe
aufzubauen, um Risiken im Vorfeld zu erkennen und zu vermeiden sowie den
gesetzlichen Anforderungen standzuhalten. Speziell im Bereich Zoll und Außen-
wirtschaft werden eine Vielzahl an Daten validiert, und die Geschäftsprozesse
extern und intern sind mittlerweile so komplex geworden, dass ein manueller
Abgleich dieser Massendaten nicht mehr prüfbar wäre. Daher hat sich die Pau-
laner Brauerei Gruppe entschieden, für den Bereich Zoll und Außenwirtschaft
ihr zollrechtliches IKS mit der IDEA-basierten Lösung CaseWare Monitor von
Audicon zu unterstützen.
Und wie sieht ein IKS im Unternehmen für Zoll- und Außenhandelsprozesse
dann konkret aus, und haben die ermittelten Daten auf andere Abteilungen
im Unternehmen, die nicht mit Zoll zu tun haben, Einfluss?
Im grenzüberschreitenden Warenverkehr werden die Tätigkeiten häufig nicht
von dem bestehenden Internen Kontrollsystem abgedeckt. Diese sind aber im
Zoll- und Exportkontrollumfeld notwendig, weil zum einen die Vorgänge immer
komplexer geworden sind und die Anzahl der Transaktionen deutlich zugenommen
hat. Darüber hinaus macht der Zoll bestimmte Bewilligungen davon abhängig,
ob solche internen Kontrollsysteme vorhanden sind. Zum Beispiel ist im neuen
Unionszollkodex (UZK) an verschiedenen Stellen mittelbar die Einrichtung eines
IKS notwendig – das gilt auch für Unternehmen, die für ihre Exporte kein ver-
einfachtes Verfahren wie den sogenannten Zuverlässigen Wirtschaftsbeteiligten
(AEO) nutzen.
Für den Fall, dass ein Unternehmen noch kein IKS vorweisen kann: Was sind
die Risiken ohne IKS, aber auch die Chancen bei einer Implementierung
eines zollrechtlichen Systems?
Bei Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen drohen Sanktionen bis hin
zum Bewilligungsentzug. Die finanziellen Risiken und ein Reputationsverlust
KAI KRAJEWSKI
Kai Krajewski hat Wirtschaftsinformatik
studiert und arbeitet seit 2016 bei der
Audicon GmbH im Bereich IT-Consul-
ting. Dort ist er unter anderem für die
Installation und (kundenspezifische)
Konfiguration der Softwarelösungen
„IDEA“, „SmartAnalyzer“/„AIS TaxAudit
Professional“, „SmartExporter“ und „Ca-
seWare Monitor“ sowie die Zertifizierung
von GDPdU-/GoBD-Export-Schnittstellen
zuständig.
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Pflicht: ein internes
Kontrollsystem
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Die Digitalisierung und Vernetzung der Produktion wirkt sich auch
auf die internen Zollabläufe aus und hat weitreichende Folgen für die
Betriebe. So fordert beispielsweise der Zoll von vielen Unternehmen,
die ein sogenanntes „Vereinfachtes Verfahren“ nutzen, ein internes
Kontrollsystem. Hierzu waren wir im Gespräch mit Kai Krajewski vom
Softwareanbieter Audicon GmbH in Düsseldorf. Der IT-Berater stellt
zusammen mit dem Leiter Zoll und Außenwirtschaft der Paulaner
Brauerei Gruppe, Andreas Wiechers, beim Außenwirtschaftsforum im
Juni ein solches „Internes Kontrollsystem“ für den Bereich Zoll vor.
Interview mit Kai Krajewski zum Außenwirtschaftsforum