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1 | 2018

Wirtschaft im Südwesten

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verschiedene Öffnungsklauseln, die es den einzelnen Mitgliedstaa-

ten ermöglichen, bestimmte Sachverhalte konkreter zu regeln oder

auch Rechte und Pflichten aus der Verordnung auf nationaler Ebene

einzuschränken. In Deutschland ist bisher Paragraf 32 BDSG die

zentrale Norm zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im

Beschäftigungsverhältnis, im BDSG-neu ist es Paragraf 26. Ein Kon-

zernprivileg ist weiterhin nicht vorgesehen, die Datenübermittlung

ins Ausland bleibt daher schwierig. Vor allem vor dem Hintergrund

deutlich erhöhter Bußgelder sollte sich jedes Unternehmen mit den

Änderungen vertraut machen.

PSA-Verordnung

Die am 20. April 2016 in Kraft getretene EU-Verordnung 2016/425

über persönliche Schutzausrüstung (kurz: PSA-Verordnung) wird

nach einer Übergangszeit von zwei Jahren ab dem 21. April 2018

endgültig angewendet. Im Gegensatz zur vorher geltenden PSA-

Richtlinie muss die PSA-Verordnung nicht mehr in nationales Recht

umgesetzt werden, sondern gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaa-

ten. Die PSA-Verordnung bringt vor allem zwei Verschärfungen: Zum

einen ist schädlicher Lärm nun als irreversible Gesundheitsgefahr

anerkannt und fällt unter die höchste Risikokategorie III. Hersteller

von Gehörschutzprodukten müssen daher Produktionskontrollen

durch eine benannte Stelle durchführen lassen. Betriebe sind ver-

pflichtet, ihre Mitarbeiter im Umgang mit diesen Produkten praktisch

zu unterweisen. Zum anderen schreibt die PSA-Verordnung erstmals

Pflichten für Händler fest: Diese haben künftig alle PSA-Produkte

auf ihre CE-Kennzeichnung zu prüfen, bevor sie diese auf dem Markt

anbieten. Gleiches gilt für die Unterlagen und Informationen, mit

der PSA versehen beziehungsweise die ihr beigefügt sein muss.

500-Euro-Schein wird abgeschafft

Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat im Mai 2016 be-

schlossen, den 500-Euro-Schein Schritt für Schritt abzuschaffen.

Die Ausgabe dieser größten Euro-Banknote wird nach Verlautbarun-

gen der EZB „gegen Ende 2018“ eingestellt – ein genaues Datum

steht noch nicht fest. Zeitgleich sollen die überarbeiteten 100- und

200-Euro-Banknoten der neuen Europaserie eingeführt sein. Die

500-Euro-Banknote wird seinen Wert auf Dauer behalten: Sie kann

unbefristet bei den nationalen Zentralbanken des Eurosystems um-

getauscht werden.

Brexit! Brexit?

Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich der EU förmlich

seine Austrittsabsicht mitgeteilt und damit das zwei Jahre dauernde

Austrittsverfahren in Gang gesetzt. Danach soll ein Austrittsabkom-

men die künftigen Beziehungen zwischen dem UK und der EU regeln.

Bis heute ist unklar, ob und wie diese Verhandlungen abgeschlossen

werden können. Die fehlende Planungssicherheit macht britische

Unternehmer langsam nervös. Deutschen Unternehmen bleibt vor-

erst nur, weiterhin die Ruhe zu bewahren – und für ihr Geschäft

unsere allgemeinen Hinweise (aus Heft 10/2016, S. 50, und Heft

1/2017, S. 49) zu beachten. Denn solange die Tinte unter einem

Austrittsabkommen noch nicht trocken ist, bleibt ein ungeordnetes

Ausscheiden des UK aus dem EU-Binnenmarkt möglich. Für dieses

Worst-case-Szenario muss bei unternehmerischen Entscheidungen

Vorsorge getroffen werden.

Barbara Mayer, Friedrich Graf von Westphalen & Partner

IMPRESSUM

„WIRTSCHAFT IM SÜDWESTEN“

Zeitschrift und amtliches Verkündungsorgan

der Industrie- und Handelskammern im

Regierungsbezirk Freiburg - ISSN 0936-5885

Redaktion:

Pressestelle der Industrie- und Handelskammern

im Regierungsbezirk Freiburg i. Br. e.V.:

Ulrich Plankenhorn (Leitung, v. i. S. d. P.)

Kathrin Ermert

Dr. Susanne Maerz

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Schnewlinstraße 11-13, 79098 Freiburg

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