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Prüfer Medienmarketing für die Region Südbaden
Unternehmens®nanzierung/Beratung und Nachfolge
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Der Erbfall kommt oft unerwartet. Als Unternehmer sollte man
vorbereitet sein. Schließlich geht es um Existenzielles, oft um das
eigene Lebenswerk.
Ein Unternehmen erfolgreich zu führen, ist eine Lebensaufgabe.
Viele Firmenchefs lenken bis ins hohe Alter die Geschicke mit Herz-
blut. Sie kennen die Gesetze ihrer Branche. Haben die Zukunft im
Blick. Doch gilt das auch für die Nachfolge, z.B. im Erbfall? Hier ist
Vorsorge wichtig. Da der Gesetzgeber Spielregeln konstant ändert,
empfiehlt es sich, Nachfolgepläne regelmäßig von Spezialisten
überprüfen und anpassen zu lassen. Im Fokus sollte dabei auch der
Liquiditätsbedarf im Erbfall stehen.
Vermögen heißt nicht immer Liquidität
Unternehmer besitzen zur Firma oft auch Immobilien und Sachwerte,
die der Erbschaftsteuerpflicht unterliegen. Berücksichtigt man alle
Vermögenswerte, entsteht nach Abzug der individuellen Freibeträge
evtl. eine enorme Erbschaftsteuerbelastung. Der Steuerbescheid ist
dann von den Erben sofort auszugleichen. Doch einzelne Vermö-
genswerte sind nicht immer fungibel. Fehlt es an liquiden Mitteln,
kann die Erbschaftsteuer nicht sofort gezahlt werden. Ein Bank-
darlehen für Steuerschulden gestaltet sich oft schwierig. Erben
müssen also u.U. Vermögenswerte unter Zeitdruck veräußern, oft
unter Marktwert.
Liquiditätsbedarf kann aber auch durch Ausgleichsansprüche ent-
stehen. Weichende Erben werden bar ausgezahlt. Banken führen
Darlehensverpflichtungen z.B. für Immobilien u.U. nicht für Erben
fort. Mit entsprechender Liquidität lassen sich diese unkompliziert
ablösen. Bedacht werden sollten auch Kosten für die Lebenshaltung
der Hinterbliebenen, v.a. für junge Familien mit Kindern.
Unechte Erbschaftsteuerversicherung als Lösung
Risikolebensversicherungen sichern im Erbfall zwar die Liquidität
ab, bieten aber je nach Anbieter nur einen zeitlich begrenzten
Schutz. Verträge reichen meist nur bis zum 75. Lebensjahr. Danach
leistet die Versicherung nicht. Eingezahlte Beiträge sind verloren.
Zudem wächst der Liquiditätsbedarf i.d.R. mit steigendem Alter. Die
SÜDVERS rät hier zur unechten Erbschaftsteuerversicherung. Diese
Sonderform der Hinterbliebenenabsicherung leistet im Ablebenfall
immer. Ausgezahlt wird die Versicherungssumme plus Überschuss-
beteiligung. Die SÜDVERS bildet in Zusammenarbeit mit steuer-
lichen und juristischen Beratern hier auch komplexe Strukturen ab.
Im Idealfall fließt den Erben dabei die Versicherungsleistung erb-
schafts- und einkommensteuerfrei zu: Voraussetzung für die finan-
zielle Freiheit, die Werte des Unternehmers langfristig zu erhalten.
Kontakt/Info
Tel.:
+49 (0)761 4582-0
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www.suedvers.de·
info@suedvers.deErbfall regeln, Liquidität absichern.