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Anzeigenkompendium

Prüfer Medienmarketing für die Region Südbaden

Unternehmens®nanzierung/Beratung und Nachfolge

±

Der Erbfall kommt oft unerwartet. Als Unternehmer sollte man

vorbereitet sein. Schließlich geht es um Existenzielles, oft um das

eigene Lebenswerk.

Ein Unternehmen erfolgreich zu führen, ist eine Lebensaufgabe.

Viele Firmenchefs lenken bis ins hohe Alter die Geschicke mit Herz-

blut. Sie kennen die Gesetze ihrer Branche. Haben die Zukunft im

Blick. Doch gilt das auch für die Nachfolge, z.B. im Erbfall? Hier ist

Vorsorge wichtig. Da der Gesetzgeber Spielregeln konstant ändert,

empfiehlt es sich, Nachfolgepläne regelmäßig von Spezialisten

überprüfen und anpassen zu lassen. Im Fokus sollte dabei auch der

Liquiditätsbedarf im Erbfall stehen.

Vermögen heißt nicht immer Liquidität

Unternehmer besitzen zur Firma oft auch Immobilien und Sachwerte,

die der Erbschaftsteuerpflicht unterliegen. Berücksichtigt man alle

Vermögenswerte, entsteht nach Abzug der individuellen Freibeträge

evtl. eine enorme Erbschaftsteuerbelastung. Der Steuerbescheid ist

dann von den Erben sofort auszugleichen. Doch einzelne Vermö-

genswerte sind nicht immer fungibel. Fehlt es an liquiden Mitteln,

kann die Erbschaftsteuer nicht sofort gezahlt werden. Ein Bank-

darlehen für Steuerschulden gestaltet sich oft schwierig. Erben

müssen also u.U. Vermögenswerte unter Zeitdruck veräußern, oft

unter Marktwert.

Liquiditätsbedarf kann aber auch durch Ausgleichsansprüche ent-

stehen. Weichende Erben werden bar ausgezahlt. Banken führen

Darlehensverpflichtungen z.B. für Immobilien u.U. nicht für Erben

fort. Mit entsprechender Liquidität lassen sich diese unkompliziert

ablösen. Bedacht werden sollten auch Kosten für die Lebenshaltung

der Hinterbliebenen, v.a. für junge Familien mit Kindern.

Unechte Erbschaftsteuerversicherung als Lösung

Risikolebensversicherungen sichern im Erbfall zwar die Liquidität

ab, bieten aber je nach Anbieter nur einen zeitlich begrenzten

Schutz. Verträge reichen meist nur bis zum 75. Lebensjahr. Danach

leistet die Versicherung nicht. Eingezahlte Beiträge sind verloren.

Zudem wächst der Liquiditätsbedarf i.d.R. mit steigendem Alter. Die

SÜDVERS rät hier zur unechten Erbschaftsteuerversicherung. Diese

Sonderform der Hinterbliebenenabsicherung leistet im Ablebenfall

immer. Ausgezahlt wird die Versicherungssumme plus Überschuss-

beteiligung. Die SÜDVERS bildet in Zusammenarbeit mit steuer-

lichen und juristischen Beratern hier auch komplexe Strukturen ab.

Im Idealfall fließt den Erben dabei die Versicherungsleistung erb-

schafts- und einkommensteuerfrei zu: Voraussetzung für die finan-

zielle Freiheit, die Werte des Unternehmers langfristig zu erhalten.

Kontakt/Info

Tel.:

+49 (0)761 4582-0

·

www.suedvers.de

·

info@suedvers.de

Erbfall regeln, Liquidität absichern.