IHK Südlicher Oberrhein
REGIO
REPORT
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Workshop
Verträge mit der Schweiz
D
ie Schweiz ist einer der bedeutendsten Handels- und Ge-
schäftspartner der Bundesrepublik Deutschland, und knapp
30 Prozent der deutschen Exporte in die Schweiz kommen aus
Baden-Württemberg. Nicht selten stehen auch verschiedene
Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Export: Montage,
Service, Schulung. Schon bei der Planung des Angebots muss klar
sein, wie der rechtliche Rahmen für das Geschäft aussieht. Ein
Workshop am
15. Februar
von 9 bis 12 Uhr in der IHK in Freiburg
gibt Antworten: Was gilt es vertraglich zu beachten, wenn Liefe-
rungen und Leistungen grenzüberschreitend vereinbart werden?
Gelten unsere Rechtsauffassungen oder müssen Anpassungen
vorgenommen werden? Was erwartet der Schweizer Kunde?
cr
Christine Richmann, Telefon 07821 2703-692,
christine.richmann@freiburg.ihk.deFür Gründer, Über- und Unternehmer
Finanzierungssprechtage
D
ie IHK Südlicher Oberrhein bietet mit der Bürgschaftsbank Baden-
Württemberg und der L-Bank kostenfreie Finanzierungssprechta-
ge für Gründer, Übernehmer und Unternehmer an. Die Beratungen
werden im Wechsel jeweils am dritten Donnerstag im Monat von der
IHK und der Handwerkskammer Freiburg veranstaltet. Nächster Ter-
min ist der
16. Februar
in der IHK in Freiburg. Das Ziel der Sprechtage
ist es, über grundsätzliche Finanzierungsthemen zu informieren, kon-
krete Problemfälle zu diskutieren und das Bewusstsein für Sicherheits-
fragen bei der Finanzierung zu wecken. An konkreten Gründungs- oder
Investitionsvorhaben zeigen die Berater Fördermöglichkeiten auf und
helfen, Finanzierungshemmnisse auszuräumen. Zu den Beratungsge-
sprächen sollte bereits ein vollständiger Business-Plan mitgebracht
werden. Eine Anmeldung ist erforderlich.
db
Daria Berg, Telefon: 0761 3858-125,
daria.berg@freiburg.ihk.deSeminar
Betrieblicher Brandschutz
D
er Arbeitgeber muss laut Arbeitsschutzgesetz Vorkehrungen
treffen, dass alle Beschäftigten, die einer unmittelbaren er-
heblichen Gefahr ausgesetzt sind oder sein können, möglichst früh
über diese Gefahr und die getroffenen oder zu treffenden Schutz-
maßnahmen unterrichtet sind. Betrieblicher Brandschutz ist ein
wesentlicher Bestandteil dieser Vorsorgemaßnahmen. Detaillierte
Vorgaben dazu finden sich in der Arbeitsstättenverordnung und dem
zugehörigen technischen Regelwerk. In einem Halbtagsseminar am
8. März
in Freiburg wird eine Einführung in das Thema „Betrieb-
licher Brandschutz“ gegeben. Es werden die für die Umsetzung
eines wirkungsvollen Brandschutzes im Betrieb notwendigen Aspek-
te angesprochen und Umsetzungsvorschläge für die gesetzlichen
Anforderungen vorgestellt. Primäre Zielgruppe sind betriebliche
Führungskräfte und Sicherheitsfachkräfte. Brandschutz dient nicht
nur dem Personenschutz, sondern ist auch ein wichtiger Beitrag zum
Schutz der Investitionen und zum Bestand der Unternehmen.
sch
Axel-Rüdiger Schulze, Tel. 0761 3858-264,
axel-ruediger.schulze@freiburg.ihk.deSachverständige
Bestellung erloschen
Die öffentliche Bestellung als Sachverständiger von
Helmut Reute-
mann
, Birkenweg 3A, 79856 Hinterzarten, Sachgebiet Altlasten, Bo-
den- und Grundwasserschadensfälle, ist am 31.12.2016 erloschen.
Business-Plan-Sprechtage
Beratung für Gründer
D
er Businessplan stellt die Leitlinie für Existenzgründer dar,
die Ziele und Aktivitäten zur Vorgehensweise ausführlich
bestimmt. Er sollte alle Punkte enthalten, die für eine Unterneh-
mensgründung oder -nachfolge wichtig sind. Gründungsinteres-
sierten mit speziellen Fragen bietet die IHK einen kostenlosen
Busines-Plan-Sprechtag am
21. Februar
in Freiburg an.
Daria Berg, Telefon: 0761 3858-125,
daria.berg@freiburg.ihk.de