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IHK Südlicher Oberrhein

REGIO

REPORT

ANZEIGE

Workshop

Verträge mit der Schweiz

D

ie Schweiz ist einer der bedeutendsten Handels- und Ge-

schäftspartner der Bundesrepublik Deutschland, und knapp

30 Prozent der deutschen Exporte in die Schweiz kommen aus

Baden-Württemberg. Nicht selten stehen auch verschiedene

Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Export: Montage,

Service, Schulung. Schon bei der Planung des Angebots muss klar

sein, wie der rechtliche Rahmen für das Geschäft aussieht. Ein

Workshop am

15. Februar

von 9 bis 12 Uhr in der IHK in Freiburg

gibt Antworten: Was gilt es vertraglich zu beachten, wenn Liefe-

rungen und Leistungen grenzüberschreitend vereinbart werden?

Gelten unsere Rechtsauffassungen oder müssen Anpassungen

vorgenommen werden? Was erwartet der Schweizer Kunde?

cr

Christine Richmann, Telefon 07821 2703-692,

christine.richmann@freiburg.ihk.de

Für Gründer, Über- und Unternehmer

Finanzierungssprechtage

D

ie IHK Südlicher Oberrhein bietet mit der Bürgschaftsbank Baden-

Württemberg und der L-Bank kostenfreie Finanzierungssprechta-

ge für Gründer, Übernehmer und Unternehmer an. Die Beratungen

werden im Wechsel jeweils am dritten Donnerstag im Monat von der

IHK und der Handwerkskammer Freiburg veranstaltet. Nächster Ter-

min ist der

16. Februar

in der IHK in Freiburg. Das Ziel der Sprechtage

ist es, über grundsätzliche Finanzierungsthemen zu informieren, kon-

krete Problemfälle zu diskutieren und das Bewusstsein für Sicherheits-

fragen bei der Finanzierung zu wecken. An konkreten Gründungs- oder

Investitionsvorhaben zeigen die Berater Fördermöglichkeiten auf und

helfen, Finanzierungshemmnisse auszuräumen. Zu den Beratungsge-

sprächen sollte bereits ein vollständiger Business-Plan mitgebracht

werden. Eine Anmeldung ist erforderlich.

db

Daria Berg, Telefon: 0761 3858-125,

daria.berg@freiburg.ihk.de

Seminar

Betrieblicher Brandschutz

D

er Arbeitgeber muss laut Arbeitsschutzgesetz Vorkehrungen

treffen, dass alle Beschäftigten, die einer unmittelbaren er-

heblichen Gefahr ausgesetzt sind oder sein können, möglichst früh

über diese Gefahr und die getroffenen oder zu treffenden Schutz-

maßnahmen unterrichtet sind. Betrieblicher Brandschutz ist ein

wesentlicher Bestandteil dieser Vorsorgemaßnahmen. Detaillierte

Vorgaben dazu finden sich in der Arbeitsstättenverordnung und dem

zugehörigen technischen Regelwerk. In einem Halbtagsseminar am

8. März

in Freiburg wird eine Einführung in das Thema „Betrieb-

licher Brandschutz“ gegeben. Es werden die für die Umsetzung

eines wirkungsvollen Brandschutzes im Betrieb notwendigen Aspek-

te angesprochen und Umsetzungsvorschläge für die gesetzlichen

Anforderungen vorgestellt. Primäre Zielgruppe sind betriebliche

Führungskräfte und Sicherheitsfachkräfte. Brandschutz dient nicht

nur dem Personenschutz, sondern ist auch ein wichtiger Beitrag zum

Schutz der Investitionen und zum Bestand der Unternehmen.

sch

Axel-Rüdiger Schulze, Tel. 0761 3858-264,

axel-ruediger.schulze@freiburg.ihk.de

Sachverständige

Bestellung erloschen

Die öffentliche Bestellung als Sachverständiger von

Helmut Reute-

mann

, Birkenweg 3A, 79856 Hinterzarten, Sachgebiet Altlasten, Bo-

den- und Grundwasserschadensfälle, ist am 31.12.2016 erloschen.

Business-Plan-Sprechtage

Beratung für Gründer

D

er Businessplan stellt die Leitlinie für Existenzgründer dar,

die Ziele und Aktivitäten zur Vorgehensweise ausführlich

bestimmt. Er sollte alle Punkte enthalten, die für eine Unterneh-

mensgründung oder -nachfolge wichtig sind. Gründungsinteres-

sierten mit speziellen Fragen bietet die IHK einen kostenlosen

Busines-Plan-Sprechtag am

21. Februar

in Freiburg an.

Daria Berg, Telefon: 0761 3858-125,

daria.berg@freiburg.ihk.de