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9 | 2016

wirtschaft im Südwesten

57

UMwELT

PRaxiSwiSSEN

Gefahrstoffe

Änderungen bei den Technischen Regeln

A

nfang august hat die Bundesanstalt für arbeitsschutz und ar-

beitsmedizin eine neue und drei überarbeitete Technische Re-

geln für Gefahrstoffe (TRGS) veröffentlicht. Die neue sogenannte

TRGS 504 „Tätigkeiten mit Exposition gegenüber a- und E-Staub“ gilt

zum Schutz von Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten,

bei denen eine Exposition gegenüber Staub auftreten kann. Unter-

schieden wird dabei zwischen einatembarem Staub (E-Fraktion) und

alveolengängigem Staub (a-Fraktion), siehe dazu Leitlinien zur Ge-

fahrstoffverordnung Nr .45 des Länderausschusses für arbeitsschutz

und Sicherheitstechnik (LaSi). Die TRGS konkretisiert die allgemeinen

anforderungen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen

nach der Gefahrstoffverordnung und insbesondere deren anhang i

Nr. 2.3 „Ergänzende Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Exposition

gegenüber einatembaren Stäuben“.

Schwerpunkte setzt die TRGS im Rahmen ihres Kapitels 3 „Gefähr-

dungsbeurteilung“ und des Kapitels 4 „Schutzmaßnahmen“. insbeson-

dere im Kapitel 4 werden viele Hinweise gegeben, wie Expositionen

gegenüber Staub wirksam vermindert werden können. Zudem haben

sich weitere Regeln geändert. Kleine Korrekturen und Ergänzungen

vorgenommen wurden in der TRGS

725 „Gefährliche explosionsfähige

atmosphäre - Mess-, Steuer- und

Regeleinrichtungen von Explosions-

schutzmaßnahmen“, in der TRGS 727

„Vermeidung von Zündgefahren infol-

ge elektrostatischer aufladung“ und

in der TRGS 910 „Risikobezogenes

Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten

mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“.

Die neue und die drei überarbeiteten

Technischen Regeln Gefahrstoffe sind

im Geschäftsbereich „innovation und

Umwelt“ der iHK erhältlich.

sch

Axel-Rüdiger Schulze,

Tel.: 0761 3858-264

E-Mail:

axel-ruediger.schulze@ freiburg.ihk.de

Heizungspumpen

Förderprogramm zum Austausch gestartet

S

eit 1. august gibt es ein neues Förderprogramm des Bundes-

wirtschaftsministeriums. Gefördert werden der Tausch von Hei-

zungspumpen, der hydraulische abgleich von Heizungen und weitere

gering investive Maßnahmen. anträge können beim Bundesamt für

wirtschaft und ausfuhrkontrolle (BaFa) gestellt werden. Förderfähig

sind auch Maßnahmen in Unternehmen. Die Rahmenbedingungen

für das Förderprogramm zur Heizungsoptimierung ergeben sich aus

der Förderrichtlinie, die am 29. Juli im Bundesanzeiger veröffentlicht

wurde. Die Richtlinie sieht zwei Fördertatbestände vor. Erstens wird

der austausch von Heizungspumpen gefördert, die älter als zwei Jah-

re sind. welche hocheffizienten Heizungs- und warmwasserzirkula-

tionspumpen förderfähig sind, wird vom BaFa in einer Positivliste

aufgeführt. Der zweite Fördertatbestand umfasst unter dem Begriff

Heizungsoptimierung unter anderem die Durchführung eines hydrauli-

schen abgleichs, den Einbau von voreinstellbaren Thermostatventilen

oder die Neuinstallation eines Pufferspeichers – alles in Systemen,

die älter als zwei Jahre sind.

Bei allen Maßnahmen beträgt der Förderzuschuss zu den Netto-

investitionskosten (Material + arbeitsleistung) 30 Prozent bis zu einem

Höchstbetrag der Fördersumme von 25.000 Euro. Es gilt ein Kumulie-

rungsverbot, das heißt für die gleiche Maßnahme darf nicht noch ein

weiteres staatliches Förderprogramm in anspruch genommen werden.

antragsberechtigt sind neben Privatpersonen auch Freiberufler und

Unternehmen, unabhängig von der Größe. Unternehmen müssen

jedoch die De-minimis-Regelung einhalten (die sogenannten „De-

minimis-Beihilfen“ dürfen in der Regel nicht mehr als 200.000 Euro

innerhalb von drei Steuerjahren betragen). Die antragsberechtigung

gilt für Eigentümer des Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem

die anlage errichtet wurde. Der antragsberechtigte darf Dritte, unter

anderem die Hausverwaltung, zur antragstellung bevollmächtigen.

Für die administrierung des Programms hat die BaFa ein Portal auf

seiner internetseite freigeschaltet. in einem ersten Schritt müssen

sich interessenten hier registrieren und die geplanten Maßnahmen

angeben. Nach Erhalt der Registrierungsbestätigung kann mit der

Maßnahmendurchführung begonnen werden. Nach Umsetzung aller

Maßnahmen, spätestens sechs Monate nach der Registrierung, über-

mittelt der antragsteller die für die Bearbeitung notwendigen Daten,

unter anderem die Rechnung. abschließend wird der Förderbetrag

ausgezahlt. Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen bei Regist-

rierung noch nicht begonnen worden ist. weitere informationen zum

Verfahrensablauf finden sich auf der Homepage des Bundesamts für

wirtschaft und ausfuhrkontrolle.

ao

www.bafa.de

André Olveira, Tel.: 0761 3858-267

andre.olveira@freiburg.ihk.de

HINTERGRUND

Bis zum Jahr 2020 soll nach einem neuen Programm des Bun-

deswirtschaftsministeriums der Austausch von jährlich bis zu

zwei Millionen Pumpen und die zusätzliche Optimierung des

Betriebs von 200.000 Heizungsanlagen gefördert werden. Mit

dem Programm sollen 1,8 Millionen Tonnen CO

2

eingespart

und damit ein Beitrag geleistet werden, die Ziellücke beim

Klimaschutzziel 2020 zu schließen. Das Förderprogramm ist Teil

des Maßnahmenpaketes, das alsAlternative zur Klimaabgabe

für Kohlekraftwerke beschlossen wurde.

ao