Im April kündigte die Bundesregierung einen „wirtschaftspolitischen Stoßdämpfer“ für Unternehmen an, die unter den Folgen des Krieges in der Ukraine und unter der Abkopplung von Russland leiden. Von dem fünfteiligen Hilfspaket sind zwei Teile nun am Start. Was sie beinhalten und wer sie beantragen kann.
Als Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Anfang April vor die Presse traten, war der russische Angriffskrieg auf die Ukraine erst wenige Woche alt, aber schon da war klar, dass sowohl das Kriegsgeschehen als auch die Sanktionen der Weltgemeinschaft tiefe Spuren auch in der deutschen Wirtschaft hinterlassen würden. Damals kündigten die Minister ein Fünf-Punkte-Programm an, um „Härten abzufedern und Strukturbrüche zu verhindern“, wie Lindner sagte. Inzwischen ist man einige Wochen Krieg weiter und wie erwartet haben viele Unternehmen auch aus der Region mittlerweile mit den Folgen zu kämpfen. Anfang Mai meldete das Bundesfinanzministerium (BMF), dass zwei Bausteine aus dem Maßnahmenpaket nun startklar seien: die Bürgschaftsprogramme und die KfW-Sonderkredite.
Die Bürgschaftsprogramme
… sind für vom Ukrainekrieg betroffene Unternehmen erweitert worden. Entsprechende Bürgschaften der Bürgschaftsbanken können seit Ende April beantragt werden. Das Gleiche, so stellt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fest, gelte für das Großbürgschaftsprogramm: In ihm werden Betriebsmittel- und Investitionskredite von Unternehmen ab 20 Millionen Euro Bürgschaftsbedarf innerhalb und ab 50 Millionen Euro Bürgschaftsbedarf außerhalb strukturschwacher Regionen verbürgt – in der Regel mit 80 Prozent, in besonderen Einzelfällen mit bis zu 90 Prozent. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung. Hierzu befinde sich die Regierung in „weit fortgeschrittenen Gesprächen mit der EU-Kommission“, teilt das BMF Anfang Mai mit.
Das KfW-Kreditprogramm
… soll für kurzfristige Liquidität sorgen. Als „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“ verschafft es Unternehmen aller Größenklassen und Branchen Zugang zu zinsgünstigen Investitions- und Betriebsmittelkrediten mit einem Volumen von bis zu 100 Millionen Euro bei weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Das Programm will so die Kreditvergabebereitschaft der Banken erhöhen. Zusätzlich wird eine „Konsortialfinanzierungsvariante“ mit substanzieller Risikoübernahme angeboten, also eine Version, an der sich mehrere Banken beteiligen.
Beide Programme sind bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Um sie in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen nachweisen, dass ihre Energiekosten mindestens drei Prozent des Jahresumsatzes von 2021 ausmachen oder dass sie infolge der Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder der Kriegshandlungen in der Ukraine etwa Umsatzrückgänge oder Produktionsausfälle erlitten haben. Dies kann beispielsweise durch weggebrochene Absatzmärkte geschehen sein, durch fehlende Rohstoffe oder geschlossene Produktionsstätten in Russland, Belarus oder der Ukraine.
Drei Teile folgen noch
In Arbeit ist dagegen noch der befristete und aktuell noch eng umgrenzte Kostenzuschuss, der bei besonders betroffenen Unternehmen den Erdgas- und Strompreisanstieg zeitweise dämpfen soll. Der DIHK hatte dazu im April angemerkt, dass die verkündeten Maßnahmen insgesamt in die richtige Richtung gingen, dass beim Energiekostenzuschuss aber „eine Beschränkung auf die Branchenliste der Energiebeihilfeleitlinie zu eng ist“, wie DIHK-Präsident Peter Adrian sagte. Die Unterstützung müsse energieintensiven Betrieben aus allen Branchen zur Verfügung stehen. Ebenfalls noch im Entstehen ist das Finanzierungsprogramm für Unternehmen, die durch hohe Sicherheitsleistungen im Terminhandel mit Energie besonders betroffen sind (Margining). Hier sind 100 Milliarden Euro Kreditgarantien über die KfW vorgesehen.
Der letzte Punkt des Hilfspaketes, Eigen- und Hybridkapitalhilfen, sollen, so sagte Lindner im April, vorerst nur in Einzelfällen zum Einsatz kommen und erst, wenn Kredite und Bürgschaften nicht ausreichen sollten.
Text: uh
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Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung im Überblick: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/massnahmenpaket-fuer-vom-krieg-betroffene-unternehmen.html