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Der zu verabschiedende Entwurf liegt vor. In diesem Zusammenhang wird auch das bereits bestehende, aber weitgehend unbekannte „Nachweisgesetz“ zu Lasten der Arbeitgeber deutlich verschärft. So müssen Arbeitsverträge zukünftig Pausen- und Ruhezeiten angeben oder auch die maßgeblichen Fristen zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage
Neu ist insbesondere auch, dass die Nichtbeachtung des Nachweisgesetzes nunmehr mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 2.000 Euro sanktioniert ist und zwar für jeden Vertrag, der die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält.
Das kostenfreie Onlineseminar „Neue Regelungen für Arbeitsverträge“ am 19. Juli 2022 soll dazu dienen, den Teilnehmern die wesentlichen Neuregelungen darzustellen und Handlungsempfehlungen zu geben. Die Veranstaltung beginnt um 16 Uhr. Referent ist Thomas Daum, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Teil der Geschäftsführung der Schrade und Partner Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB.
TV
Weitere Informationen zum Thema liefert dieser Artikel.
Informationen zum Thema erteilt Susanne Tempelmeyer-Vetter
Telefon: 07531 2860-156
Mail: susanne.tempelmeyer-vetter@konstanz.ihk.de
Anmeldung zum Onlineseminar unter www.ihk.de/konstanz – 143163579
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