Steuerlich Relevantes zum Jahresende
Das Jahressteuergesetz 2020 liegt gerade im Entwurf vor. Geregelt werden darin unter anderem die Folgen des Brexits, also des endgültigen Ausscheidens des Vereinigten Königreichs...
Der Gesetzgeber hat das Problem im Frühjahr, während der ersten Coronawelle, schnell erkannt: Für Aktiengesellschaften wurde die Möglichkeit einer virtuellen Hauptversammlung eingeführt, für GmbHs das schriftliche Umlaufverfahren erleichtert. Danach können einzelne Gesellschafter die Beschlussfassung im Umlaufverfahren nicht mehr blockieren. Die zunächst bis Ende 2020 geltende Regelung wurde durch Verordnung nun bis Ende 2021 verlängert.
Das (erleichterte) Umlaufverfahren ist allerdings nicht immer das Mittel der Wahl. Gerade bei schwierigen Entscheidungen sind Diskussionen der Gesellschafter als Grundlage der Entscheidungsfindung wichtig. Beschlüsse per Videokonferenz oder die Onlinezuschaltung einzelner Gesellschafter sind in diesen Fällen besser geeignet als ein schriftliches Umlaufverfahren; allerdings setzen virtuelle Beschlüsse oder Kombinationen aus Präsenz- und Onlineversammlung eine explizite Zulassung im Gesellschaftsvertrag voraus. Das Covid-19-Gesetz sieht dafür keine Erleichterung vor.
Vor diesem Hintergrund sollten GmbH-Gesellschafter die gegenwärtige Coronakrise zum Anlass nehmen, ihren Gesellschaftsvertrag auf den Prüfstand zu stellen. Im Rahmen der Modernisierung sollte die Möglichkeit vorgesehen werden, Beschlüsse auch außerhalb von Präsenzversammlungen, insbesondere per Telefon- oder Videokonferenz oder in beliebiger Kombination, zu fassen. Ergänzend sind Detailregelungen zur konkreten Umsetzung sinnvoll, beispielsweise eine Regelung über Mindestbeteiligungsquoten für die Beschlussfassung in Video- und Telefonkonferenzen oder im Umlaufverfahren per E-Mail, Regelungen zur Art und Weise der Einberufung, Fristen zur Stimmabgabe sowie zum Initiativrecht, das heißt, wer ein solches Verfahren zur Beschlussfassung anstoßen kann. Oder um es mit Winston Churchill zu sagen: Lass niemals eine Krise ungenutzt verstreichen.
Text: Barbara Mayer
Friedrich Graf von Westphalen & Partner
Bild: Tera Vector – iStock:
Das Jahressteuergesetz 2020 liegt gerade im Entwurf vor. Geregelt werden darin unter anderem die Folgen des Brexits, also des endgültigen Ausscheidens des Vereinigten Königreichs...
Vor knapp zwei Jahren hat die Bundesnetzagentur das Internetportal „Marktstammdatenregister“ in Betrieb genommen. Es gibt einen umfassenden Überblick über Anlagen und Akteure des deutschen...
Die Coronakrise soll nicht zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen werden. Deshalb gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für Ausbildungsbetriebe. Auch Betriebe, die...
Der Freiburger Wirtschaftswissenschaftler Bernd Raffelhüschen hält wenig von den aktuellen Rentenreformplänen der Rentenkommission. Sein größter Kritikpunkt: die mangelnde Generationengerechtigkeit.
Deutschlands Rentensystem braucht einen grundlegenden Kurswechsel. Der südbadische CDU-Bundestagsabgeordnete Yannick Bury erklärt, warum für ihn die Vorschläge der Rentenkommission ein...