Unterstützung für Ausbildungsbetriebe

Die Coronakrise soll nicht zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen werden. Deshalb gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für Ausbildungsbetriebe. Auch Betriebe, die Azubis vorübergehend übernehmen, können einen Zuschuss beantragen.
Bild: Annette Birkenfeld Adobe Stock

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt ausbildende kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in der aktuellen Situation wirtschaftliche Schwierigkeiten haben. Die Auszahlung der beantragten Prämie aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ erfolgt nach dem erfolgreichen Bestehen der Probezeit. Für viele Ausbildungsbetriebe wird dies im Dezember oder Januar der Fall sein. „Die Betriebe sollten also jetzt einen Antrag stellen, sofern sie dies noch nicht getan haben“, rät Christiane Möller von der IHK Südlicher Oberrhein. Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ soll helfen, dass Auszubildende ihre Ausbildung fortsetzen und erfolgreich abschließen können, auch wenn der Ausbildungsbetrieb pandemiebedingt in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist. Mit der sogenannten ersten Förderrichtlinie können Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen seit August 2020 bei Erhalt oder Erhöhung ihres Ausbildungsniveaus Prämien beantragen. Die Prämie wird noch bis 15. Februar 2021 gewährt und kann bis dahin bei der örtlichen Agentur für Arbeit beantragt werden. Ausgezahlt wird sie nach dem erfolgreichen Bestehen der Probezeit.

Um Kurzarbeit zu vermeiden, kann ein Zuschuss zur Ausbildungsvergütung gefördert werden. „Wenn Auszubildende aus pandemiebedingten Insolvenzen übernommen werden, kann die sogenannte Übernahmeprämie zum Tragen kommen“, erklärt Möller. Diese können KMU oder Ausbildungsdienstleister, beispielsweise überbetriebliche Berufsbildungsstätten, seit Inkrafttreten der zweiten Förderrichtlinie Anfang November für Auftrags- oder Verbundausbildungen beantragen. Möller: „Dies ist der Fall, wenn sie Auszubildende vorübergehend ausbilden, die ihre Ausbildung nicht im eigenen Betrieb beginnen oder weiterführen können, weil dieser vollständig oder zu wesentlichen Teilen aufgrund der Coronapandemie von Schließungen oder erheblichen Einschränkungen betroffen ist.“ Die Anträge können bis 30. September 2021 bei der Knappschaft Bahn See gestellt werden.

Text: naz
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