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Ausgabe 03/2026
Service
Philipp Nürnberger: Beyond the Headlines – Amerika verstehen

The Sky Is (Not) The Limit

Ein Billionär und 4400 Millionäre auf einen Schlag – und Elon Musk behält die volle Kontrolle: Warum der Börsengang von SpaceX so nur in den USA möglich war.

Philipp Nürnberger Foto: Jigal Fichtner

Am 12. Juni debütierte SpaceX, Elon Musks Konglomerat aus Raumfahrt, Internetsatelliten und AI an der New Yorker Börse mit einer Bewertung von 1,77 Billionen Dollar. Der größte Börsengang aller Zeiten. 4400 Mitarbeiter wurden über Nacht zu Millionären. Und Musk? Der behielt dank seiner Aktien mit zehnfachem Stimmrecht die volle Kontrolle über SpaceX.
Wer sich fragt, ob so etwas auch an der Frankfurter Börse möglich wäre: wohl nein. Börsengänge dieser Größenordnung werden auf absehbare Zeit den USA vorbehalten bleiben. Das hat vor allem kulturelle Gründe, die sich aber auch in rechtlichen Regelungen zeigen.

Wetten auf Visionen und charismatische Gründer
Viel ist zu sagen zur Größe des US-Kapitalmarkts, zur aktienfinanzierten Altersvorsorge vieler Amerikaner und zum größeren Anteil von Aktionären an der Gesamtbevölkerung. 62 Prozent der Amerikaner besitzen Aktien, bei den Besserverdienern sind es 87 Prozent. Und Deutschland? 20 Prozent. Diesen Zahlen und dem Phänomen SpaceX liegen grundlegende kulturelle Unterschiede zugrunde. Der amerikanische Mythos vom Selfmade Man, der gegen alle Widerstände mit realitätsbeugender Vorstellungs- und Willenskraft seinen Weg zum Erfolg bahnt, ist tief im amerikanischen Selbstverständnis verankert. Dieser Mythos begünstigt den Glauben an die Zukunftsvisionen charismatischer Gründerpersönlichkeiten.
SpaceX wies 2025 einen Nettoverlust von 4,9 Milliarden Dollar aus und wurde trotzdem zum 95-fachen seines Jahresumsatzes bewertet. Wenn Branding und Marketing stark genug sind, kaufen amerikanische Investoren mit großer Begeisterungsfähigkeit die Zukunft. Ohne die Stärke von Elons Musks persönlicher Marke als erfolgreichem (Mit-)Gründer von Paypal, Tesla, OpenAI, Neuralink, The Boring Company und SpaceX wäre der überragende Erfolg des Börsengangs nicht zu denken. Storytelling und Marketing spielen bei jedem Börsengang eine Rolle. Aber amerikanische Medien und Anleger sind stärker von spekulativen Ideen zu begeistern als die oft skeptischeren und nüchternen Deutschen, die lieber auf stabile Erträge, nachvollziehbare Geschäftsmodelle und überschaubare Risiken setzen als auf abgehobene Visionen.

Ein Gründer, zwei Aktienklassen, volle Kontrolle
Der Fokus auf Gründer schlägt sich auch im amerikanischen Recht nieder. So ist es nicht ungewöhnlich, dass Unternehmen ihren Gründern Anteile mit Supervoting Rights geben, also mehr als einem Stimmrecht. Bei einem Börsengang können dann Aktien mit nur einer Stimme zur Aufnahme von Kapital ausgegeben werden und die Gründer behalten so trotzdem die Stimmenmehrheit. Nicht nur die Gründer erfolgreicher Tech-Firmen wie Alphabet (Google) oder Meta (Facebook) profitieren von dieser Privilegierung, auch die Gründerfamilien älterer Unternehmen wie der Ford Motor Company.
Bei SpaceX garantiert diese Struktur Elon Musk volle Kontrolle: Ausgegeben wurden im Börsengang Class A-Aktien. Diese haben je eine Stimme. Class B-Aktien dagegen, ganz überwiegend in Musks Händen, haben zehn Stimmen. Egal, wie viele Anteile an der Börse verkauft werden: Über grundlegende Unternehmensentscheidungen entscheidet Musk allein.
In Deutschland war das seit Ende der 90er-Jahre verboten. Das Aktiengesetz schrieb den Grundsatz „eine Aktie, eine Stimme“ fest. Erst mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz aus 2023 wurde dieser Grundsatz aufgeweicht. Allerdings mit Grenzen: Die Zahl der Stimmrechte ist pro Aktie auf zehn begrenzt und die zusätzlichen Stimmrechte erlöschen im Fall der Übertragung der Aktie, beziehungsweise zehn Jahre nach einem Börsengang.

Fazit
Der Börsengang von SpaceX zeigt, wie eng Kultur, Kapitalmarkt und Recht miteinander verflochten sind. Wer Amerika verstehen will, muss das einsehen und erkennen: The sky is (not) the limit. Weder für Musks Träume vom Weltall noch für deren Bewertung an der amerikanischen Börse. Philipp Nürnberger

Philipp Nürnberger

hat als Rechtsanwalt für große amerikanische Kanzleien wie Sidley und für US-Konzerne gearbeitet, ehe er das heimische Freiburg wieder gegen New York tauschte. Mit seiner Kolumne für die WiS will er helfen, die USA kulturell wie wirtschaftlich besser zu verstehen.

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