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Rentenreformpläne

Dehoga-Sprecher: „Die Abschaffung der Minijobs würde viele Existenzen vernichten“

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband kämpft gegen das Minijob-Aus, das im Rahmen der Rentenreform droht. Daniel Ohl, Pressesprecher Dehoga Baden-Württemberg, erklärt, warum.

Daniel Ohl, Pressesprecher des Dehoga Baden-Württemberg. Foto: Dehoga

Der Dehoga wehrt sich gegen Rentenreformpläne – und zwar vor allem mit Blick auf die sozialversicherungsbegünstigten Minijobs, die weitgehend abgeschafft werden sollen. Daniel Ohl, Pressesprecher des Dehoga Baden-Württemberg, erklärt, warum der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband vehement gegen die Abschaffung ist.

Kaum hat Friedrich Merz die Vorschläge der Rentenkommission für gut befunden, geht der Dehoga auf die Barrikaden. Lehnen Sie die Reformvorschläge in Bausch und Bogen ab oder nur einzelne Aspekte?
Der Dehoga geht nicht „auf die Barrikaden“, sondern protestiert in erster Linie gegen die von der Rentenkommission vorgeschlagene faktische Abschaffung der Minijobs. Das tun im Übrigen auch andere Branchen, wir sind bei weitem nicht die Einzigen.

Der Grund für unseren Protest ist klar: Im Gastgewerbe sind Minijobber zur Bewältigung der branchentypischen Lastspitzen und damit für die Wirtschaftlichkeit vieler Unternehmen unverzichtbar. Zahlreiche Kleinbetriebe im ländlichen Raum könnten ohne Minijobber ihr Angebot nicht aufrechterhalten. Aber auch im städtischen Bereich und insbesondere in der Veranstaltungsgastronomie läuft ohne Minijobber nichts. Wenn diese Beschäftigungsform künftig nur noch für Schülerinnen und Schüler zulässig wäre, träfe das unsere Branche bis ins Mark.
Im Übrigen gibt es im vorgelegten Rentenreform-Konzept auch etliche Punkte, die unser Verband unterstützt, zum Beispiel die vorgeschlagene Anhebung des Renteneintrittsalters mit steigender Lebenserwartung. Es ist also keineswegs so, dass unser Verband reflexhaft „auf die Barrikaden“ geht.

Was ist aus Sicht des Dehoga das Problem mit der elektronischen Arbeitszeiterfassung?
Die Frage verstehe ich im Zusammenhang mit den Vorschlägen zur Rentenreform nicht. In vielen Betrieben des Gastgewerbes gibt es eine elektronische Arbeitszeit-Erfassung.

Nun gibt es Menschen, die sagen: Getroffene Hunde bellen. Die elektronische Arbeitszeiterfassung dürfte vor allem da ein Problem sein, wo mitunter auch mal die eine oder andere Überstunde bar vergütet wird…
Das können wir nicht bestätigen, und pauschale Unterstellungen weisen wir zurück.

Das für Südbaden zuständige Hauptzollamt Lörrach leitete 2025 nach 574 Kontrollen in Unternehmen 1498 Strafverfahren und 1036 Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Bei unangekündigten Razzien in regionalen Restaurants (zum Beispiel im Ortenaukreis) seien Beamte fast lückenlos auf illegale Beschäftigung, fehlende Arbeitserlaubnisse und ungemeldeten Sozialleistungsbezug gestoßen, heißt es vom HZA.
Wie sieht die Position des Dehoga in diesem Bereich aus: Sind das vereinzelte schwarze Schafe in einer ansonsten sauberen Branche oder sieht man das als Folge von zu harten Rahmenbedingungen, angesichts derer man irgendwie versucht, wirtschaftlich zu überleben?
Der Dehoga sagt ohne Wenn und Aber: Gesetze und Regeln müssen eingehalten werden – allein schon mit Blick auf den fairen Wettbewerb in der Branche. Dass die Vielzahl der Vorschriften, die kleine mittelständische Unternehmen beachten müssen, definitiv zu groß ist, kritisieren wir – Bürokratieabbau ist dringend geboten. Eine Rechtfertigung für illegale Beschäftigung oder andere gravierende Gesetzesverstöße ist das aber nicht.

Das zweite große Thema für den Dehoga ist das so genannte „Ende der Minijobs“. Welche Bedeutung haben geringfügige Beschäftigungsverhältnisse für die Branche?
Geringfügig Beschäftigte sind im Gastgewerbe unverzichtbar, denn sie ermöglichen es den Betrieben, auf branchentypische Lastspitzen zu reagieren. Der flexible Einsatz von Minijobbern ist für die Wirtschaftlichkeit der Betriebe daher von höchster Bedeutung und sichert im Hotel- und Gaststättengewerbe somit auch viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Die faktische Abschaffung der Minijobs würde viele Existenzen und Arbeitsplätze auch in Baden-Württemberg vernichten. Sie wäre nicht nur für die Betriebe des Gastgewerbes eine Katastrophe, sondern auch für die betroffenen Beschäftigten, die – selbst, wenn sie ihren Arbeitsplatz behalten können – mit deutlich höheren Abzügen vom Lohn rechnen müssen.

Geht es denn wirklich um das Ende der Minijobs – oder nicht eher um das Ende der Sozialversicherungsprivilegierung dieser Beschäftigungsverhältnisse?
Der Gesetzgeber hat den Minijob bewusst als einfache, niedrigschwellige Beschäftigungsform ausgestaltet. Entscheidend ist die Wirkungsfrage: Führen höhere Abgaben tatsächlich zu mehr regulärer Beschäftigung – oder dazu, dass zusätzliche Arbeit unterbleibt? Soll sich freiwillige zusätzliche Arbeit weiterhin lohnen? Das ist der eigentliche politische Kern, um den es hier geht.

Wenn die bisherigen Regeln für Minijobs doch abgeschafft werden – welche Folgen hätte das für die Branche? Sprechen wir da über 10 Prozent höhere Schnitzelpreise oder eher darüber, dass noch einmal jeder zehnte Betrieb dann schließen dürfte?
Im Ländlichen Raum, aber auch in Städten, könnten viele gastgewerbliche Betriebe ihr Angebot ohne den flexiblen Einsatz von Minijobbern nicht aufrechterhalten. An Schönwetter-Wochenenden im Biergarten, bei Veranstaltungen und in (Urlaubs-)Zeiten mit hoher Gästezahl braucht es kurzfristig und flexibel mehr fleißige Hände. Wenn sie fehlen, drohen Angebotsstreichungen, kürzere Öffnungszeiten bis hin zu Betriebsschließungen. Eine weitere Ausdünnung des gastgewerblichen Angebots wäre auch für die Tourismuswirtschaft in Baden-Württemberg und für die Aufenthaltsqualität in vielen Innenstädten ein erhebliches Problem.

Jana Schimke, die Hauptgeschäftsführerin des Dehoga hat unlängst gesagt: Sie fresse einen Besen, wenn diese Reform komme. Sehen Sie das auch so? Wird es dem Dehoga mit seiner Lobbyarbeit gelingen, diese Reform zu verhindern?
Dem Dehoga geht es nicht darum, die Reform zu verhindern – im Gegenteil: Die Reform ist notwendig. Wir kämpfen aber mit guten Argumenten dafür, dass der Irrweg der Minijob-Abschaffung nicht eingeschlagen wird. Denn damit würde man nicht nur enorme Schäden im Gastgewerbe und in vielen weiteren Branchen erzeugen, sondern auch rund 7 Millionen Minijobber in Deutschland belasten. Wohlstandsverluste für fleißige und leistungsbereite Mensch sind kein gutes Konzept für unser Land.

Also sind die Reformvorschläge aus Sicht des Dehoga unausgewogen oder kontraproduktiv?
Wir betrachten das differenziert. Vieles an den Reformvorschlägen geht in die richtige Richtung. Der Vorschlag, die Minijobs abzuschaffen, tut es nicht.

Aus Sicht der Politik dürfte man dagegenhalten, dass man der Branche mit der reduzierten Mehrwertsteuer auf Speisen erst vor kurzem einen großen Schritt entgegen gekommen ist… Aber sie sagen: Das reicht nicht?
Das Gegeneinander aufzurechnen ist totaler Quatsch. Die Neuregelung der Gastro-Mehrwertsteuer mit einheitlich 7 Prozent auf Speisen war ein richtiger und notwendiger Schritt hin zu fairen Rahmenbedingungen. Es war einfach nicht in Ordnung, dass Essen im Gasthaus in Deutschland höher besteuert wurde als Fast-Food zum Mitnehmen. Die jetzt gefundene Regelung entspricht im Übrigen dem Standard in den meisten europäischen Ländern.
Das Thema Minijobs steht auf einem völlig anderen Blatt – und es betrifft keineswegs nur das Gastgewerbe, sondern zahlreiche weitere Branchen, die auf diese flexible Beschäftigungsform angewiesen sind.

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