Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juni'23 - Hochrhein-Bodensee
56 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 6 | 2023 PRAXISWISSEN Hilfe für den „Fall des Falles“ Das neue Notvertretungsrecht für Ehegatten J eder Mensch, der Verantwortung trägt, sollte für den Fall vorsorgen, dass er oder sie wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Das gilt für den unternehmerischen Bereich genauso wie für den privaten. Seit Jahresbeginn gibt es eine Erleichterung: Nach dem neuen § 1358 BGB kann jeder Ehegatte den anderen in gesundheitlichen Notsituationen kraft Gesetzes vertreten. Bislang war dies nur möglich, wenn zuvor eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde. Exis- tierte eine solche Vollmacht nicht, war die gerichtliche Anordnung einer vorläufigen Betreuung notwendig. Das kostete in jedem Fall Zeit. Für den Gesundheitsnotfall Zentrale Voraussetzung für die neue gesetzli- che Vollmacht ist, dass „ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge nicht rechtlich besorgen kann“, so das Gesetz. Der Ehepartner ist demnach nicht in der Lage, wirksame Erklärungen abzugeben. Der Ge- setzgeber hatte bei dem Notvertretungsrecht vor allem die Situation vor Augen, in denen je- mand nach einem schweren Unfall nicht mehr imstande ist, in eine notwendige Operation einzuwilligen. Die Befugnis zur Notvertretung endet, wenn die gesundheitliche Notsituation nicht mehr besteht oder wenn zwischenzeit- lich ein Betreuter bestellt wurde, andernfalls nach dem Ablauf von sechs Monaten. Sofern eine wirksame Patientenverfügung vorliegt, hat der vertretende Ehegatte diese zu berück- sichtigen. Das gesetzliche Notvertretungsrecht gilt al- lerdings nur für die Gesundheitssorge. Für die Vertretung in vermögensrechtlichen An- gelegenheiten oder im Unternehmerischen ist weiter eine Vorsorge- und Betreuungs- vollmacht erforderlich. Wer als Unternehmer Verantwortung trägt, sollte daher mittels einer Vollmacht dafür sorgen, dass immer ein Vertreter in der Lage ist, kurzfristig Ent- scheidungen zu treffen. Das gilt für Krank- heit und Unfall, wie auch für den Todesfall in Form einer Vollmacht über den Tod hinaus. Barbara Mayer, Stephan Strubinger, Advant Beiten Ratgeber aktualisiert Infos für Gründer W er sich fürs Gründen interessiert oder gerade mittendrin steckt, für den dürf- te der kostenlose Ratgeber „Herausforderung Selbständigkeit“ hilfreich sein. Der Ratgeber der BWIHK ist unter Federführung der IHK Heilbronn-Franken jetzt überarbeitet und neu aufgelegt worden. Auf 86 Seiten geht es um die wesentlichen Themen rund um die Selb- ständigkeit: die fachliche und kaufmännische Qualifikation, die Markt- und Standortplanung, Förderprogramme und Finanzierung, den Kapi- talbedarf, die Umsatz- und Ertragsplanung, ge- werberechtliche Fragen, die Wahl der Rechts- form sowie Steuern und Versicherungen. uh Als Printexemplar vor Ort bei den IHKs oder als PDF-Download unter www. bw.ihk.de/medien/publikationen-1 Für die Planung der Notfallvorsorge: das IHK- Notfall-Handbuch unter www.ihk.de/konstanz 1658964, www.ihk.de/sbh 3897204 oder www.ihk.de/freiburg 025272 L-Bank-Wirtschaftsforum Jetzt anmelden A m 5. Juli steigt das diesjährige L-Bank- Wirtschaftsforum in der Oberrheinhal- le in Offenburg. Diskutiert wird alles, was Unternehmern aktuell auf der Seele brennt: Von Cyberbedrohungen und neuen Taxo- nomie-Vorschriften über die Stärkung der betrieblichen Widerstandskraft angesichts zunehmender Krisenherde bis hin zur Frage, wie man bei all dem noch innovativ bleibt. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung jedoch notwendig. Das L-Bank-Wirtschafts- forum wird in diesem Jahr unterstützt von der IHK Südlicher Oberrhein, der Handwerks- kammer Freiburg und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg. uh Infos und Anmeldung unter www.wirtschaftsforum-bw.de Start-up-Podcast Newcomern zuhören D er Gründerpodcast des Landeswirt- schaftsministeriums ist mit seiner zweiten Staffel am Start. Ging es im ersten Schwung des „Start-up BW PODCAST“ um die Unterstützungsangebote und die Akteure der Start-up-Förderung im Land Baden-Würt- temberg, kommen in der zweiten Staffel gut ein Dutzend Gründer selbst zu Wort. In den jeweils 30- bis 60-minütigen Storys berichten die Nachwuchsunternehmer je- weils über ihr Geschäft, übers Gründen und Finanzieren, vom Hinfallen und Wiederaufste- hen, vom Anfangen und vom Wachsen. uh www.startupbw.de/ueber-start-up- bw/podcast Bilder: alle Adobe Stock/ Gorodenkoff (links oben), Regi Munandar (rechts oben), Stockwerk-Fotodesign (rechts)
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