Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juni'23 - Hochrhein-Bodensee

55 6 | 2023 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten /Śƌ tĞůůŶĞƐƐͲ ƵŶĚ dĂŐƵŶŐƐŚŽƚĞů ŝŵ EĂƚƵƌƉĂƌŬ ^ƺĚƐĐŚǁĂƌnjǁĂůĚ Tagungszentrum auf 400 m² Alle Räume sind hell u. freundlich verfügen über Tageslicht freies WLAN und sind verdunkelbar. Möhringers Schwarzwald Hotel D-79848 Bonndorf / Rothausstr. 7 Tel.: +49 (0) 77 03 – 93 21 0 Schwarzwaldhotel Möhringer GmbH www.schwarzwaldhotel.com )XUQLHU+DQGHO *PE+ (VFKHQZHJ 0DUFK ZZZ IXUQLHUH-KRO] GH +R O ] I  U G U D X ‰ H Q 7HUUDVVHQ _ %DONRQH _ )DVVDGHQ $OOH JlQJLJHQ 7HUUDVVHQGLHOHQ XQG 9HUOHJHV\VWHPH VRIRUW DE /DJHU OLHIHUEDU Restaurant tägl. 7-10.30 Uhr Frühstück, ab 12 Uhr durchgehend warme Küche - Jetzt ganzjährig geöffnet - Telefon: 07633/92332-160 Zum Bohrerhof 1 . D-79258 Hartheim www.bohrerhof.de . info@bohrerhof.de Landmarkt täglich von 8 - 19 Uhr D as kulinarische L anderlebnis Vermietet der Arbeitgeber Wohnungen auch an fremde Dritte, kann diese „Vergleichsmiete“ für die Bewertung angesetzt werden. Der Bewertungsabschlag wird allerdings nur gewährt, wenn die orts- übliche Kaltmiete ohne die umlagefähigen Kosten maximal bei 25 Euro je Quadratmeter liegt. Weil bei der Berechnung Marktpreise einfließen, kann bei Werkswohnungen – anders als bei Unterkünften – wieder die 50-Euro-pro-Monat-Freigrenze für Sachbezüge ins Spiel kommen, sofern sie nicht bereits für andere Sachbezüge aufgebraucht wird. In Fällen, in denen die ortsübliche Miete nur unter außergewöhnlichen Schwierigkeiten ermittelt werden kann, gelten seit Januar einheitlich in allen Bundesländern Quadratmeterpreise von 4,66 Euro bezie- hungsweise für Wohnungen einfachster Art ohne Sammelheizung oder ohne Bad und Dusche 3,81 Euro. Dann ist der Bewertungsabschlag von einem Drittel und auch die Freigrenze von 50 Euro monatlich nicht anwendbar. Ist das Unternehmen in der Wohnungsbaubranche tätig und vermietet zumindest in gleichem Umfang wie an Arbeitnehmer auch an frem- de Dritte, spart der Mitarbeiter zusätzlich: Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils auf die verbilligte oder Gratis-Wohnung kann ein Rabattfreibetrag von 1.080 Euro pro Jahr abgezogen werden. Bedingungen regelmäßig checken Unterm Strich lässt sich festhalten, dass bei der vergünstigten Über- lassung von Unterkünften immer ein steuer- und beitragspflichti- ger Sachbezug entsteht, nur eben in unterschiedlicher Höhe. Bei Werkswohnungen bleibt ein möglicher Vorteil für den Mitarbeiter abgabenfrei, solange der Arbeitgeber mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete verlangt und der Quadratmeterpreis in der Region die 25 Euro nicht übersteigt. Weil sich sowohl der örtliche Mietspiegel als auch die Sachbezugswerte für Unterkünfte jährlich ändern, sollten Unternehmer stets die Berechnungen überprüfen und Mietverträge für bestehende und neue Wohnraumüberlassungen gegebenenfalls anpassen, damit diese nicht zur Steuerfalle für die Beteiligten werden. Claudio Schmitt, Bansbach GmbH BEISPIELE FÜR DIE WERKSWOHNUNG Ein Unternehmen überlässt einem Mitar- beiter eine 60-m 2 -Wohnung für 300 Euro pro Monat plus 150 Euro Nebenkosten. Die ortsübliche Miete liegt bei zehn Euro pro Quadratmeter. Der monatliche Mietwert für den geldwerten Vorteil ergibt sich aus 60 x 10 Euro (=600) plus 150 Euro Nebenkosten (=750) minus Bewertungsabschlag von 1/3 (=250) und beträgt damit 500 Euro. Weil der Mitarbeiter selbst 450 Euro beisteuert, bleibt ein geldwerter Vorteil von 50 Euro. Hierauf kann dann noch, sofern nicht an- derweitig schon benutzt, die monatliche 50-Euro-Freigrenze angewendet werden. Variante: Die ortsübliche Miete beträgt 26 Euro. Der monatliche Mietwert für die Wohnung liegt dann bei 1.560 Euro und mit Nebenkosten bei 1.710. Der Bewertungsab- schlag entfällt wegen der Obergrenze von 25 Euro. Der geldwerte Vorteil : 1.260 Euro (Mietwert und Nebenkosten minus 450 Euro Beteiligung des Arbeitnehmers). Die 50-Eu- ro-Monatsgrenze kommt nicht zur Geltung, weil der Freibetrag überschritten wurde. Wohnung oder Unterkunft? Der Typ bestimmt den Steuervorteil. Eine Studie der Deut- schen Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau e.V. (DGfM) stellt Fallbeispiele und Gestaltungsmöglichkeiten rund ums Mitarbeiterwoh- nen vor. Download unter www.dgfm.de Media > Downloads > Mitarbei- terwohnen RegioKontext 2020.

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