Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juni'23 - Hochrhein-Bodensee

54 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 6 | 2023 PRAXISWISSEN Ü berlässt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter Wohnräume verbilligt oder komplett unentgeltlich, fällt dieser Deal in Sachen Steuern und Sozialabgaben in die Kategorie Sachbezug. Dabei ist es unerheb- lich, ob dem Unternehmen die Wohnung gehört oder ob es sie von einem Dritten anmietet und an den Arbeitnehmer verbilligt weiterver- mietet. Auch wenn der Arbeitnehmer die Wohnung direkt von einem Dritten anmietet und der Arbeitgeber sich an der Miete beteiligt, liegt grundsätzlich steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn vor. Für die Bewertung des geldwerten Vorteils – der dann der Steuer und den Sozialabgaben unterliegt – ist zwischen den Begriffen „Unter- kunft“ und „(Werks-) Wohnung“ zu unterscheiden: Eine Wohnung ist eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbstän- diger Haushalt geführt werden kann. Werden hingegen Bad, Toilette oder Küche mitbenutzt, handelt es sich um eine Unterkunft. Überschaubare Berechnung bei Wohngemeinschaften Wird eine Unterkunft billiger oder gratis überlassen, beträgt der Sach- bezugswert – um den sich das Einkommen des Mitarbeiters erhöht, von denen dann die Abgaben berechnet werden – für dieses Jahr 265 Euro monatlich (2022: 241 Euro). Kosten für Heizung und Beleuchtung sind abgegolten. Belegen mehrere Beschäftigte eine Unterkunft, sind gewisse Abschlä- ge möglich, die sich aus der Sozialversicherungsentgeltverordnung ergeben. Und auch, wenn dem Arbeitgeber höhere Kosten entstehen, kommt trotzdem nur der Sachbezugswert von 265 Euro zum Ansatz. Andere Regeln bei Werkswohnungen Stellt der Arbeitgeber eine Wohnung kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, erfolgt die Bewertung mit dem ortsüblichen Mietpreis, der um einen Bewertungsabschlag von einem Drittel gemindert wird. WG-BEISPIELE Ein Unternehmen stellt seinem Mitarbeiter eine freie Unterkunft, ein möbliertes Zimmer. Es entsteht für 2023 ein geldwerter Vorteil in Höhe des Sachbezugswerts von 265 Euro pro Monat. Wichtig: Die Freigrenze für Sachbezüge von 50 Euro monatlich kommt bei der Vermietung von Unterkünften nicht zum Zuge, da sie dann anzuwenden ist, wenn die Bewertung nach üblichen Endpreisen erfolgt. Bei Unterkünften wird aber eben nach Sachbezugswerten bemessen. Variante: Wenn der Arbeitnehmer nicht gratis wohnt, sondern 165 Euro pro Monat selbst zahlt, fließen nur 100 Euro als geldwerter Vorteil in die Abgabenberechnung. Werkswohnung, Unterkunft und Co. Wenn der Arbeitgeber zum Vermieter wird In Hotellerie und Gastronomie sind Dienstwohnungen schon lange Usus, aber auch in anderen Branchen erlebt die Wohnung für Mitarbeiter eine Renaissance. In Zeiten von Fachkräfte- und Wohnraummangel kann sie ein schlagendes Argument im Recruiting sein. Neben dem Dach über dem Kopf lässt sich noch mit Steuervorteilen argumentieren. Wie groß jeweils die finanzielle Auswirkung ist, hängt von der Art des Wohnraums ab. Ein Überblick. Schätzungsweise rund 100.000 Werkswohnungen gibt es aktuell bundesweit. Tendenz stark steigend. Schätzung des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilien- unternehmen e.V. (GdW) Bild: Adobe Stock/fizkes, Illustrationen: Adobe Stock /bsd studio

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