Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe November'21 -Schwarzwald-Baar-Heuberg

46 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 11 | 2021 PraxISWISSen STeUern/InnOVaTIOn Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts bei OHGs und KGs Besteuerung wählen D er Bundesrat hat am 25. Juni 2021 dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuer- rechts (KöMoG) zugestimmt. Kern des Gesetzes ist das sogenannte Optionsmodell. es ermöglicht Per- sonenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften durch einen fiktiven Formwechsel wie Kapitalgesellschaften besteuert zu werden. Die Möglichkeit wird ab dem 1. Januar 2022 eingeräumt. Hintergrund ist, dass der- zeit die Besteuerung von Körperschaften für Zwecke der Körperschaft- als auch der Gewerbesteuer strikt von der Besteuerung ihrer anteilseigner getrennt ist (sogenannte Trennungstheorie), während andererseits Gewinne der Personengesellschaft mit dem persönli- chen Steuersatz des Gesellschafters auf Gesellschaf- terebene zu versteuern sind (sogenannte Transparenz- besteuerung). Lediglich bei der Gewerbesteuer ist die Personengesellschaft ein eigenes Steuersubjekt. Für mehr Wettbewerbsfähigkeit Ziel der Modernisierung ist es nunmehr, die zum Teil erheblichen abweichungen bei der Besteuerung von Kapital- und Personengesellschaften zu minimieren und die deutschen Besonderheiten wie Sonderbe- triebsvermögen und -vergütungen sowie Sonder- und ergänzungsbilanzen für die optierende Personengesell- schaft zu vermeiden. Dadurch soll deren internationale Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Das KöMoG räumt Personengesellschaften – darunter fallen laut Gesetz die OHG, die KG einschließlich GmbH & Co. KG, die PartG, aber nicht die Gbr – beziehungsweise ihren Gesellschaftern ein Wahlrecht ein: Sie können sich wie eine Körperschaft beziehungsweise wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalge- sellschaft besteuern lassen, ohne die zivilrechtliche Gesellschaftsstruktur ändern zu müssen. Für die ausübung der Option ist ein unwiderruflicher antrag von allen Gesellschaftern spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres zu stellen, ab dem die Besteuerung als Kapitalgesellschaft gelten soll. es wird dazu mindestens eine Dreiviertelmehrheit benötigt. Der antrag auf Option kann bereits im Jahr 2021 für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen, gestellt werden. Rückkehr jederzeit möglich auf ebene der Gesellschaft soll der Übergang zur Kör- perschaftbesteuerung als fiktiver Formwechsel im Sinne des Umwandlungssteuergesetzes gelten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die steuerneutrale einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft möglich. eine rückoption zur Transparenzbesteuerung wird ohne zeitliche Mindestverweildauer eingeräumt. allerdings sind die Sperrfristen des Umwandlungssteuergeset- zes zu beachten: Insbesondere ein anteilsverkauf innerhalb von sieben Jahren würde gegebenenfalls rückwirkend zu einer aufdeckung von stillen re- serven auf den Optionszeitpunkt führen. Die entscheidung für oder gegen das Optionsmo- dell hängt von verschiedenen Kriterien auf ebene der Gesellschaft und der Gesellschafter ab. Hierzu gehören zum Beispiel bestehende Verlustvorträge und die aktuelle ertragssituation, die geplante Verwendung von Gewinnen – entnahme oder Thesaurierung – sowie die durchschnittliche Steuerbelastung der Gesellschafter. Claudio Schmitt, Bansbach GmbH Ab 2022 können Personengesellschaf- ten dazu optieren, für alle Ertragsteu- ern – Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer – wie eine Kapitalgesell- schaft besteuert zu werden. Spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres einen Antrag stellen Bild: caruso13 - Fotolia ERFINDERBERATUNG Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg bietet te- lefonische Erfinderberatungen am zweiten Dienstag im Monat von 14 bis 17.30 Uhr an. Nächste Termine: 9. November und 14. Dezember. Anmeldung: Ge- schäftsbereich Innovation, Technologie der IHK, Telefon 07721 922-181 (Rebecca Auber), auber@ vs.ihk.de Die IHK Südlicher Oberrhein bietet telefonische Er- finderberatungen in Freiburg und Lahr an. In Freiburg finden diese immer am ersten Donnerstag im Monat statt. Nächste Termine: 4. November und 2. Dezem- ber. In Lahr finden die Erfinderberatungen immer am dritten Donnerstag im Monat statt. Nächster Termin: 18. November . Anmeldung: Petra Laumen, Telefon 0761 3858-262, petra.laumen@freiburg.ihk.de

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