Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe September '21 - Hochrhein-Bodensee

53 9 | 2021 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten Problematik hat der Gesetzgeber im geänderten IHK- Gesetz aufgegriffen und die Aufgaben und somit auch die Äußerungskompetenzen der IHKs konkreter de- finiert: Es wird klargestellt, dass die Industrie- und Handelskammern zwar nicht über ein allgemeinpoliti- sches Mandat verfügen, sich jedoch zu allen Themen äußern können, die für die gewerbliche Wirtschaft ihrer Region relevant sind, einschließlich der „Gesamtver- antwortung“ der gewerblichen Wirtschaft, „die auch Ziele einer nachhaltigen Entwicklung enthalten kann“. Zu den Aufgaben der DIHK gehört die Wahrnehmung des Gesamtinteresses der den IHKs zugehörigen Ge- werbetreibenden in der Bundesrepublik Deutschland auf regionaler, nationaler, europäischer und internati- onaler Ebene. Als Beispiele nennt die Gesetzesbegründung jetzt auch Themen wie Grenzschließungen, da sie Auswirkungen auf Lieferketten und die Mobilität von Fachkräften ha- ben können, Nachhaltigkeit und Corporate Social Res- ponsibility, aber auch die Ganztagsbetreuung in Kitas und Schulen als Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Fachkräftesicherung. Auch wenn die IHKs bei arbeitsmarkt- und sozialpoli- tischen Themen im grundrechtlich geschützten Auf- gabenbereich von Gewerkschaften und Arbeitgeber- verbänden keine Stellung beziehen dürfen, können sich die Kammern nun außerhalb dieses Bereiches sehr wohl zu solchen Themen äußern, wenn sie für die gewerbliche Wirtschaft ihrer Region relevant sind. Beispiele sind da – vor dem Hintergrund der aktuellen Covid19-Pandemie – etwa die Nutzung des Homeoffice oder verpflichtende Coronatests am Arbeitsplatz. Raum für abweichende Positionen Durch den Rechtsformwandel des DIHK werden ein- zelne Klagen auf Austritt einer Industrie- und Han- delskammer aus der DIHK unmöglich sein. Ein Verlust an Rechtsschutz für die Mitgliedsunternehmen wird dadurch kompensiert, dass bei einer Überschreitung der Äußerungskompetenzen nun ein gesetzlicher Un- terlassungsanspruch gegen die DIHK besteht, der – nach einem vorgeschalteten Beschwerdeverfahren – vor dem Verwaltungsgericht geltend gemacht werden kann. Zudem schreibt das Gesetz eine Verpflichtung für die IHKs fest, einen effektiven Minderheitenschutz zu gewährleisten: Abweichende Positionen müssen in der Kommunikation berücksichtigt und öffentlich zugänglich gemacht werden. Unterm Strich führt das neue IHK-Gesetz so zu einer Vielzahl von Verbesserungen: Die Kompetenzen von IHKs und DIHK sind genauer definiert worden, die Sprachfähigkeit der Organisation und die Rechtssicher- heit profitieren gleichermaßen. Sollte es zu Kompetenz- überschreitungen kommen, gibt es nun einen Unterlas- sungsanspruch von IHKs und Mitgliedsunternehmen gegen den/die DIHK, der gerichtlich geltend gemacht werden kann. Vor allem aber wird gewährleistet, dass der DIHK seine Aufgaben als Dachverband einheitlich und effektiv wahrnehmen kann. Michael Schmitt Thomas Conrady Geschäftsführender Gesellschafter der CONRADYGRUPPE und Präsident der IHK Hochrhein-Bodensee Die gesellschaftliche Verantwortung, die unserer Wirtschaft für die Gestal- tung der Zukunft zukommt, ist enorm. Wer sonst sollte die technologischen, aber auch die ökonomischen Antworten auf die Herausforderungen geben, vor die uns der Klimawandel stellt? Dass unsere Selbstver- waltung hier sprachfähig sein muss, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. « « Birgit Hakenjos Geschäftsführerin der HAKOS Präzisionswerkzeuge und Präsidentin der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Gerade im Arbeits- und Sozialrecht ist es wichtig, dass wir uns als IHKs gegenüber der Politik und Öffentlich- keit positionieren, wie wir Nutzen und Risiken einschätzen und wie wir uns eine faire Ver- teilung der Aufgaben und Lasten vorstellen. Das geänderte IHK-Gesetz gibt uns die Chance dazu. « « Nur eine starke und engagierte Interes- senvertretung auf allen Ebenen ist ihr Geld wert und rechtfertigt die gesetz- liche Mitgliedschaft aller Gewerbetreibenden in der IHK. Das geänderte IHK-Gesetz gibt uns dafür einen zeitgemäßen Rahmen. Das Leitbild von den ‚ehrbaren Kaufleuten‘ ist aktueller denn je. Eberhard Liebherr Geschäftsführer von KETTERER + LIEBHERR und Präsident der IHK Südlicher Oberrhein « «

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