Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe November'20 -Südlicher Oberrhein

19 11 | 2020 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten Informationen zur IHK-Vollversammlungswahl 2021 – Bewerbungsfrist bis 18. November Kandidieren und wählen Sie! D ie Vorbereitungen zur Vollversamm- lungswahl der Industrie- und Han- delskammer Südlicher Oberrhein im kommenden Jahr sind angelaufen. Der von der Vollversammlung bestellte Wahlausschuss hat in seiner ersten Sitzung am 10. September den Wahlablauf im Detail festgelegt sowie Form und Inhalt der Wahlunterlagen beschlossen. Der ent- sprechende Wahlaufruf wurde in der Oktober- ausgabe der „Wirtschaft im Südwesten“ sowie im Internetauftritt der IHK Südlicher Oberrhein (www.suedlicher-oberrhein.ihk.de ) veröffent- licht. Grundlage ist die von der Vollversammlung am 25. Juni 2020 beschlossene Wahlordnung (WahlO). Gewählt werden insgesamt 50 Voll- versammlungsmitglieder in zwei Wahlbezirken – Hauptstelle Freiburg und Hauptgeschäftsstelle Lahr – sowie je vier Wahlgruppen. Damit soll die regionale und gewerbliche Wirtschaftsstruktur des Kammerbezirks widergespiegelt werden. Die Vollversammlung bestimmt als Parlament der regionalen Wirtschaft durch ihre Entschei- dungen die Richtlinien und Prioritäten der Kam- merarbeit, sie übt das Haushaltsrecht aus und erlässt das kammereigene Satzungsrecht, das für die Mitglieder bindend ist. Dies wird um- schrieben mit dem Begriff des Selbstverwal- tungsrechts der Wirtschaft. Es gilt das Prinzip „one man/woman – one vote“. Daher appelliert der Wahlausschuss an alle interessierten Unter- nehmerinnen und Unternehmer, für ihre Wahl- gruppe und ihren Wahlbezirk zu kandidieren. Unterstützungsunterschriften werden seit der Wahl 2016 nicht mehr benötigt. Jede und jeder kann sich selbst zur Wahl vorschlagen. In einem ersten Schritt wurden die Wähler- listen, nach Wahlgruppen und Wahlbezirken getrennt, vom 8. bis 21. Oktober ausgelegt. Diese Wählerlisten enthalten der WahlO entsprechend Angaben zu Firma, Anschrift, Wahlgruppe, Wahlbezirk, Identnummer und Wirtschaftszweig des Wahlberechtigten. Sie wurden vom Wahlausschuss in seiner Sitzung am 10. September 2020 festgeschrieben. Sie haben für die Vollver- sammlungswahl eine entscheidende Bedeutung, da nur diejenigen Mitglieder auch wählen dürfen beziehungsweise gewählt werden können, die in den Wählerlisten aufgeführt sind. Bis zum 28. Oktober 2020 konnten Anträge auf die Aufnahme in die Wählerliste oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe oder einem anderen Wahlbezirk gestellt werden. In seiner zweiten Sitzung am 29. Ok- tober 2020 hat der Wahlausschuss über die eingereichten Anträge entschieden, die Wählerliste entsprechend korrigiert sowie nach § 9 Ziff. 4 der WahlO die Ordnungsmäßigkeit der Wählerlisten fest- gestellt. Damit können die Wählerlisten nicht mehr weiter verändert werden (§ 9 Ziff. 5 der WahlO). Somit war Ende Oktober die erste Wahletappe abgeschlossen. Die zweite Phase der Wahl ist die dreiwö- chige Bewerbungsfrist vom 29. Oktober bis einschließlich 18. November (12.00 Uhr), in der Wahlbewerbungen, also Kandidaturen, für die Vollversammlung eingereicht werden kön- nen. Diese Frist läuft derzeit; entsprechende Formulare zur Wahlbewerbung sind bei der IHK erhältlich oder im Internet abrufbar. Die Wahlbewerbung ist schriftlich beim Wahlaus- schuss der IHK Südlicher Oberrhein (Postfach 860, 79008 Freiburg) einzureichen. Ebenso ist laut Wahlordnung (§ 11 Abs. 1) eine Über- mittlung per Fax (0761 3858-4250) oder als eingescanntes Dokument per E-Mail (wahl- ausschuss@freiburg.ihk.de ) möglich. In jeder einzelnen Wahlgruppe sollte der so- genannte Wahlvorschlag, also die Kandida- tenliste, mindestens eine Bewerberin oder einen Bewerber mehr enthalten, als in die- sem Wahlbezirk und in dieser Wahlgruppe zu wählen sind. Soweit dies nicht der Fall ist, kann der Wahlausschuss eine angemessene Nachfrist setzen, um weitere Wahlvorschlä- ge für die betreffende Wahlgruppe zu erwir- ken. Nach Ablauf aller notwendigen Fristen, der Prüfung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss oder eventuell notwendigen Mängelbeseitigungen wird mit der Aufstel- lung der Wahlvorschläge pro Wahlgruppe die zweite Etappe der Wahl abgeschlossen. Die Wahlbewerberinnen und –bewerber werden anschließend in der Ausgabe März 2021 der „Wirtschaft im Südwesten“ vorgestellt. Am 1. März erfolgt ebenfalls der Versand der Wahl- unterlagen an jedes wahlberechtigte Unter- nehmen. Da bei dieser Wahl die Wahlberech- tigten erstmals brieflich oder elektronisch abstimmen können (§ 12 WahlO), erhalten die Wahlberechtigten neben den Wahlunter- lagen in Papierform auch einen individuellen Zugangscode für die elektronische Wahl. Der Abstimmungszeitraum geht von Mittwoch, 3. März, bis Dienstag, 23. März (12.00 Uhr). Die gesetzlich festgelegte Aufgabe der IHK ist die Interessenvertretung der regionalen Wirtschaft in ihrem Bezirk. Deshalb kommt dem ehren- amtlichen Engagement der IHK-Mitglieder in der Vollversammlung und anderen Kammergremien eine besondere Bedeutung zu. Sie ist die unverzichtbare Grundlage der Selbstverwaltung der Wirtschaft, nur so kann die Kammer mit ihren Organen repräsentativ die Interessen und Belange der regionalen Wirtschaft wirkungsvoll vertreten. Daher appelliert der Wahlausschuss an Sie, sich aktiv an der Wahl zu betei- ligen. Kandidieren Sie selbst für einen Sitz in der Vollversammlung und/oder geben Sie bei der Wahl für einen oder mehrere Kandidaten und Kandidatinnen Ihres Vertrauens Ihre Stimme ab. Nehmen Sie schon im eigenen Interesse Einfluss. Nur wer wählt oder kandidiert, kann die Wirtschaft in der Region mitgestalten. Norbert Euba »Jede und jeder kann sich selbst zur Wahl vorschlagen« Norbert Euba , Vorsitzender des Wahlausschusses für die Wahl der IHK-Vollversammlung 2021

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