Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar '20 -Schwarzwald-Baar-Heuberg
27 1 | 2020 IHK Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten Gemeinsames Treffen der Außenwirtschaftsausschüsse zweier IHKs – Thema Indien Großes Marktpotenzial I ndien war das Schwerpunktthema der zum ersten Mal gemeinsam tagenden Außenwirtschaftsaus- schüsse der IHKs Schwarzwald-Baar-Heuberg und Hochrhein-Bodensee, die zu Gast bei der Firma Hec- tronic GmbH in Bonndorf (Schwarzwald) waren. Das Markpotenzial in Indien ist groß. „Zwischenzeitlich rechnet man mit rund 240 Millionen Einwohnern, die dem Mittelstand zugerechnet werden und entspre- chende Konsumbedürfnisse haben“, berichtete Guido Christ, ehemaliger Leiter des AHK-Büros in Delhi und ehemaliger Geschäftsführer bei Voith Turbo in Hyde- rabad. Die interkulturellen Besonderheiten analysierte Beate Bergé, Vizepräsidentin der Hochschule (HTWG) Konstanz. „Indien ist anders“, sagte die Professorin und Regionalbeauftragte Südostasien der Hochschule. Sanjiv Gimmini von der Vita Zahnfabrik, die Aus- schussmitglied bei der IHK Hochrhein-Bodensee, ist und selbst indische Wurzeln hat, beschrieb anhand eigener Erfahrungen kurzweilig und humorvoll, wie sich Indien im Consumerbereich entwickelt. Stefan Forster, Geschäftsführer des Gastgebers Hectronic, und Bernd Seemann, Ausschussvorsitzender der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg von der Aesculap AG, führten durch die Sitzung und ergänzten dabei durch eigene Indien Erfahrungen. He Jörg Hermle Fachbereich International 07721 922-123 hermle@vs.ihk.de Bild: Uwe Böhm IHK-Merkblatt informiert Ordnungsgemäße Kassenführung ab 1. Januar V or allem bei bargeldintensiven Betrieben, etwa in Gastgewerbe und Einzelhandel, überprüfen die Finanzbehörden verstärkt die Kassenführung. Gibt es Beanstandungen, drohen Hinzuschätzungen oder sogar Strafverfahren. Auf was Unternehmen achten müssen, erläutert die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg nun in einem zwölfseitigen Infoblatt. „Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassen- führung haben sich seit 2018 erheblich verschärft – und weitere Regelungen sind zum 1. Januar in Kraft getreten. Neu geschaffen wurden unter anderem die sogenannte Kassenrichtlinie und das Kassengesetz“, erklärt Daniela Oklmann, IHK-Projektleiterin Tourismus (siehe Seite 60). Seit 2018 müssen Unternehmer jeden Verkaufsvorgang detailliert in einem elektronischen System aufzeichnen und eine Verfahrensdokumentation erstellen, die auch Organisationsunterlagen zum eingesetzten Kassensys- tem enthält. Dazu zählen etwa Fabrikat, Seriennummer, Einsatzzeiten oder Programmieranleitungen. Zudem wurde die „Kassennachschau“ eingeführt, die es Prüfern der Finanzverwaltung erlaubt, unangekündigt die Kas- senbuchführung sowie die Kasse selbst zu überprüfen. Seit dem Jahreswechsel müssen alle Kassen mit einer sogenannten zertifizierten elektronischen Sicherheits- einrichtung (tSE) ausgestattet werden. Zudem gilt jetzt auch eine Belegausgabepflicht für elektronische Kas- sen, also die Pflicht zur sofortigen Ausstellung eines Kassenbons. Auf was Unternehmer im Detail achten müssen, beschreibt die IHK in ihrem Infoblatt. Dabei geht es auch um Sonderfälle wie die Erfassung von Storno-Vorgängen oder „unbaren“ Zahlungen, das Verhalten bei Systemabstürzen oder um den Umgang mit „offenen Ladenkassen“. Zudem enthält die Veröf- fentlichung eine To-do-Liste für die betriebliche Praxis, eine Zusammenstellung wichtiger Fristen sowie der gesetzlichen Grundlagen. DO Bei der ersten gemeinsa- men Sitzung der Außen- wirtschaftsausschüsse der IHKs Schwarzwald-Baar- Heuberg und Hochrhein- Bodensee in Bonndorf war Indien das Schwerpunkt- thema. Das Merkblatt erhalten Unternehmen unter www.ihk-sbh.de (Rubrik „Tourismus“) Ansprechpartnerin: Daniela Oklmann Fachbereich Standortpolitik 07721 922-136 oklmann@vs.ihk.de
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