Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar '20 - Hochrhein-Bodensee

61 1 | 2020 IHK Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten im neuen Jahr neue Kassenpflichten Weiter gilt seit Jahresbeginn eine Belegausgabepflicht . Alle Anwender elektronischer Kassensysteme sind künf- tig verpflichtet, ihrem Vertragspartner bei jedem auf- zeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall einen Kassenbe- leg zur Verfügung zu stellen. Eine generelle Befreiung für bestimmte Geschäftsvorfälle (zum Beispiel für Zahlungen unterhalb eines bestimmten Betrags) sieht das Gesetz nicht vor. Allerdings können die Finanzbehörden im Ein- zelfall oder für bestimmte Fallgruppen Erleichterungen vorsehen. Sofern die Belegausgabe beispielsweise zu erheblichen Warteschlangen führt, können Unternehmen einen entsprechenden Befreiungsantrag stellen. Beim Verpackungsgesetz wird die erste Vollständig- keitserklärung fällig. Seit Januar 2019 gilt in Deutsch- land das neue Verpackungsgesetz. Wer gefüllte Verpa- ckungen in Umlauf bringt, die nach Gebrauch bei einem privaten Endverbraucher typischerweise als Abfall an- fallen, muss für deren Rücknahme und Verwertung in einem Rücknahmesysteme sorgen. Jeweils zum 15. Mai eines Jahres müssen Unternehmen eine sogenannte Vollständigkeitserklärung abgeben, mit der sie sämtli- che im Vorjahr in den Verkehr gebrachten Verpackun- gen anzeigen. Diese Erklärung wird erstmalig zum 15. Mai 2020 fällig. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 200.000 Euro (siehe auch WiS 12/19). Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum Plas- tiktütenverbot verabschiedet, das voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2020 in Kraft treten wird. Da- von betroffen sind leichte Kunststofftragetaschen. Vom Verbot ausgenommen sind sogenannte Hemdchenbeu- tel für Obst und Gemüse sowie stabilere Tragetaschen ab einer Wandstärke von 50 Mikrometern. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität “ des Bundesjustizminis- teriums ist die Reaktion der Politik auf verschiedene Wirtschaftsskandale, nicht zuletzt auf die Dieselthema- tik. Das Sanktionsrecht für Unternehmen soll erheblich verschärft und der Bußgeldrahmen drastisch angeho- ben werden. Noch ist nichts entschieden; aber das Ge- setzgebungsverfahren gibt bereits genügend Anlass, die Compliance-Organisation von Unternehmen auf den Prüfstand zu stellen. Denn nur wer sich redlich um die Einhaltung von Recht und Gesetz bemüht hat – und das entsprechend dokumentieren kann –, darf bei einem Verstoß auf Milde hoffen. Barbara Mayer Friedrich Graf von Westphalen & Partner Bild: Big Face - Fotolia Das Sanktions- recht für Unternehmen soll erheblich verschärft werden

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