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Wirtschaft im Südwesten

12 | 2017

48

PRAXISWISSEN

INTERNATIONAL

Lieferantenerklärung – Änderungen für 2018

Saison beginnt zum Jahresende

D

ie Lieferantenerklärung ist eines der

geläufigsten Dokumente im internatio-

nalen Geschäft. Zum Ende des Jahres beginnt

regelmäßig die Saison, da das Papier häufig

als Langzeiterklärung für einen Jahreszeit-

raum erstellt wird. Was ist für 2018 zu beach-

ten? Nach einer Anpassung des Unionszoll-

kodex ist die Handhabung wieder erleichtert.

Langzeiterklärungen können, unabhängig

vom Ausstellungsdatum, in ihrer Gültigkeit

auf das Kalenderjahr 2018 begrenzt werden.

Nach Prüfung der Voraussetzungen kann Ka-

nada als begünstigtes Land aufgeführt wer-

den, denn das Abkommen ist im September

vorläufig in Kraft getreten. Für 2018 zeichnen

sich derzeit keine weiteren Abkommen ab,

die bereits jetzt in der Lieferantenerklärung

berücksichtigt werden sollten.

tz

Für Inlandsumsätze in der Schweiz ist

dort die Mehrwertsteuer abzuführen. Aber

was ist nach Schweizer Verständnis ein

Inlandsumsatz? Und wie muss ein deut-

sches Unternehmen diesen berechnen?

Die Steuerpflicht in der Schweiz entsteht,

wenn ein Inlandsumsatz getätigt wird. Viele

deutsche Firmen sind überrascht zu hören,

dass sie eine „Lieferung in der Schweiz“

bewirken, obwohl sie nach deutscher Auf-

fassung eine Dienstleistung machen.

Welche Arten von Geschäften sind hierbei

besonders betroffen?

Betroffen sind zum Beispiel Unternehmen,

die Gegenstände in die Schweiz liefern und

dort vor Ort montieren oder in Betrieb neh-

men. Zum anderen sind aber auch Unter-

nehmen mit reinen Montagetätigkeiten,

Reparatur- oder Serviceleistungen in der

Schweiz erfasst, ohne dass ein Gegenstand

in die Schweiz eingeführt wird. In beiden

Konstellationen liegt aus Sicht des Schwei-

zer Rechts eine Lieferung vor, die dort

steuerbar ist, wo die Arbeiten stattfinden.

Dies bedeutet, dass die Unternehmen mit

diesen Vorgängen in der Schweiz ab 2018

mehrwertsteuerpflichtig werden, wenn die

Weltumsätze (inklusive der deutschen Um-

sätze) des Unternehmens über 100.000

Franken hinausgehen.

Was muss ein deutsches Unternehmen

tun, wenn es in der Schweiz steuer-

pflichtig wird?

Ein mehrwertsteuerpflichtiges Unterneh-

men benötigt eine Schweizer Mehrwert-

steuernummer. Für die Registrierung ist

ein Fiskalvertreter mit Sitz in der Schweiz

notwendig, wie auch die Hinterlegung einer

Sicherheitsleistung.

Wie sind die Folgen, wenn ein deutsches

Unternehmen Waren liefert, die durch

einen Schweizer Partner in der Schweiz

montiert oder installiert werden?

Wenn der deutsche Lieferant ausschließ-

lich eine Warenlieferung in die Schweiz

tätigt und auch für diese Lieferung nicht

die Schweizer Einfuhrsteuer übernimmt,

löst diese reine Warenlieferung die Mehr-

wertsteuerpflicht nicht aus. Erforderlich ist

hierbei aber, dass in dem Auftrag an den

deutschen Lieferanten kein Montageanteil

enthalten ist. Wenn der Auftrag des Kunden

an die deutsche Firma auf Lieferung und

Montage lautet und dann ein Unterauftrag

an den Subunternehmer in der Schweiz zur

Montage weitervergeben wird, verbleibt es

bei der Mehrwertsteuerpflicht der deut-

schen Firma in der Schweiz, soweit ihr

Weltumsatz über 100.000 Franken liegt.

Interview: tz

»

Dienstleistung

gilt als

Lieferung

«

Sie müssen ihre Geschäfte

prüfen und neu strukturie-

ren: Durch eine Änderung

des Mehrwertsteuergesetzes

werden zukünftig zahlreiche

deutsche Unternehmen in der

Schweiz steuerpflichtig. Für

viele sind die Auswirkungen

überraschend.

MARION HOHMANN-VIOL

Marion

Hoh-

mann-Viol leitet

die Rechts- und

Steuerabteilung

der Handelskam-

mer Deutschland-

Schweiz in Zürich

und betreut zahl-

reiche deutsche

Unternehmen bei

ihren Geschäften in der Schweiz.

Bild: Kara – Fotolia