Wertvolle Ergebnisse
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Nach der jüngsten Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg können Messen unter Auflagen generell wieder veranstaltet werden. Voraussetzung ist ein örtlicher Inzidenzwert während zwei Wochen unter 100. Dann liegt die Zugangslimitierung bei 20 Quadratmeter frei zugänglicher Besucherfläche pro Person und nach weiteren zwei Wochen bei 10 Quadratmeter, was einem Abstand von 1,50 Meter entspricht. Besucher benötigen ein aktuelles negatives Testresultat, ausgenommen sind komplett Geimpfte und vollständig Genesene.
In Frankreich sind Messen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 400 erlaubt. Die generelle Kapazitätsbeschränkung auf 50 Prozent und eine Besucherbegrenzung auf zeitgleich 5.000 Personen je Messehalle ist zum 1. Juli weggefallen. Nun können die Departements individuell entscheiden. Der sogenannte Gesundheitspass als Nachweis von Impfung, Genesung oder negativem Testresultat ist offiziell bei Messen mit mehr als 1.000 Besuchern pro Halle erforderlich.
In der Schweiz können seit dem 1. Juli wieder Großveranstaltungen mit maximal 3.000 Personen in Innenräumen und 5.000 Personen im Freien stattfinden. Ab dem 20. August errechnet sich speziell für Fach- und Publikumsmessen eine Zugangslimitierung auf Basis von vier Quadratmetern verfügbarer Fläche pro Person, sofern die Veranstaltung ein spezielles Covidzertifikat besitzt. Ohne dieses Zertifikat gelten zehn Quadratmeter pro Person.
In Österreich startet die Messe- und Veranstaltungsbranche zum 1. September. Grundlage sind individuelle Covidkonzepte, die die Messeveranstalter zusammen mit den örtlichen Behörden ausgearbeitet haben.
Text: epm
Bild: Messe VS
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