Was gilt im Ernstfall?

Datendiebstahl, Cyberangriffe, gehackte Datenbanken: wer die IT-Sicherheit seines Betriebs vernachlässigt, geht ein hohes Risiko ein. Er gefährdet die Arbeitsfähigkeit, den Kundenstamm und das geistige Eigentum. Dies betrifft alle Branchen und Verwaltungen in der IHK-Region Schwarzwald-Baar-Heuberg. Wie ist die Sicherheitslage? Was gilt im Ernstfall? Worauf kann man sich vorbereiten? Darauf erhalten IHK-Mitglieder Antworten bei der „IT-Sicherheitskonferenz Schwarzwald-Baar-Heuberg“ am 26. April, ab 9 Uhr, im Onlineformat aus:
Bild: Adobe Stock, photon_photo
  •  dem Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI)
  •  dem Chaos Computer Club (CCC)
  •  der IT-Forschung (Hochschule Furtwangen) und
  •   der Sicherheits- und Kommunikationspolitik

In mehreren Formaten bekommen Unternehmen Detaileinsichten in das Hacking von Webseiten, der Prävention von Angriffen und der Sicherung von Produktionsprozessen. Anmeldungen zur Sicherheitskonferenz sind möglich unter www.ihk-it-sicherheitskonferenz.de.

Text: PH
Bild: Adobe Stock, photon_photo

Philipp Hilsenbek, Fachbereich Standortpolitik
Telefon: 07721 922-126
Mail: hilsenbek@vs.ihk.de

Mehr aus dieser Ausgabe

Zur Ausgabe 04/2022

Wettbewerbsverzerrungen ausschließen

Korrekte ­Kennzeichnung von Produkten

Erfolgsfaktor Kooperation

Empfehlungen

My two cents - meine bescheidene Meinung

Wissen ist Macht - Knowledge is spam

Analysen waren einmal teuer, langsam und knapp. Heute liefert KI sie in Minuten – und macht damit nicht Wissen, sondern...

von Christoph Münzer