So verpackt Europa
Wieviel Recyclingmaterial muss man in der Türkei als Hersteller oder als Händler in seinen Verpackungen verarbeiten? Wird in Italien in Sachen Entsorgungsabgaben zwischen B2C-...
Der Entwurf für den Richtlinientext (Link siehe unten) sieht beispielsweise vor, dass das unternehmerische Engagement in Klimaschutz und Co. nicht nur zu dokumentieren ist. Betriebe müssten es extern analysieren und zertifizieren lassen.
Die DIHK hat dazu im Juli eine detaillierte Stellungnahme an die EU-Kommission abgegeben. Darin wird bemängelt, die Werbung mit Umweltaussagen würde vermutlich mit Verabschiedung der Richtlinie erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht. Bevor ein Produkt mit Green Claims beworben werden dürfe, wäre die Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens und eine anschließende Zertifizierung notwendig. Faktisch würden Green Claims also so teuer, dass vor allem kleine und mittlere Unternehmen dem nachvollziehbaren Anliegen, ihr Engagement für Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu dokumentieren, praktisch nicht mehr nachkommen könnten. Auch große Unternehmen stehen dem Vorhaben skeptisch gegenüber, zumal bei Nichteinhaltung unverhältnismäßig hohe Sanktionen drohen. Lediglich für Mikro-Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten sind Ausnahmen vorgesehen.
Irreführende Umweltaussagen sind bereits jetzt verboten und können mit Rechtsdurchsetzungsmitteln verfolgt werden. Die DIHK sieht daher in der Richtlinie eine Überregulierung des Marktes, die dem Ziel, Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu fördern, zuwiderläuft.
Text: DIHK, uh
Bild: Adobe Stock – stockpics
zum Green-Claims-Gesetzgebungsverfahren der EU sowie der Richtlinientext unter diesem Link
zur DIHK-Stellungnahme. Das PDF zum Herunterladen unter DIHK-Stellungnahme Green Claims-RL
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