Grüne Werbung soll geregelt werden
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Weiche Migration nennt sich das Prozedere hin zu AES 3.0 und sie soll bis Ende Oktober abgeschlossen sein. Trotz des viel gewünschten Bürokratieabbaus fordert die Umsetzung des Unionszollkodex (UZK) nun noch mehr Daten. Diese vorzuhalten reicht von aufwändig bis unmöglich, denn wer kann zum Beispiel schon beim Abgang der Ware genau das Kennzeichen des Beförderungsmittels benennen? Unternehmen müssen sich deshalb im Zuge von AES 3.0 darauf vorbereiten, welche Datenelemente künftig erforderlich sind und wie sichergestellt wird, dass die Ausfuhranmeldungen problemlos und rechtzeitig angenommen werden.
Das ist neu: Neben den zusätzlichen Angaben – wie das Ursprungsland oder Sicherheitskennzeichen – ändern sich zahlreiche Codierungen, etwa bei der Art der Anmeldung und bei den Angaben zum Ausführer. Jede Anmeldung hat künftig zwei Bezugsnummern, die bekannte MRN, die nun „Master Reference Number“ heißt, sowie die LRN, eine „Local Reference Number“, die dann ebenfalls Pflichtangabe ist.
Die Vorteile: Mit dem Release wird die „zentrale Zollabwicklung“, ein wesentliches Element des Unionszollkodex, greifbar. Die Abgabe der Zollanmeldung kann bei entsprechender Bewilligung an anderer, zentraler Stelle erfolgen, als die Gestellung der Ware. Die geplante Frist zur Umstellung auf AES 3.0 bis Mitte Juli wurde noch einmal verschoben auf 29. Oktober, zu dem das Release nun installiert sein muss.
Tipp: Unternehmen sollten rechtzeitig prüfen, wie hoch der Aufwand ist, denn die Umstellung kann nur erfolgreich verlaufen, wenn alle notwendigen Daten und das erforderliche Know-how parat sind.
Text: toe
Bild: Adobe Stock – Regi Munandar
Informationen zum Release erhalten Nutzer direkt beim Zoll unter www.zoll.de – ATLAS-Release AES 3.0, bei ihren IHKs und über die Softwareanbieter.
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