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Wie die WiS das wurde, was sie heute ist – und was die Unternehmen zwischen Achern und Bodensee davon haben.
Generell fallen alle Importe aus Drittländern der betreffenden Sektoren unter die CBAM-Regelung. Ausgenommen sind Drittstaaten, die sich am europäischen Emissionshandel (ETS) beteiligen oder ein ähnliches Emissionshandelssystem haben. Aktuell sind das Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, sowie die Territorien Büsingen, Helgoland, Livigno, Ceuta und Melilla, so die DIHK. Die neue Verordnung wurde Mitte Mai veröffentlicht und tritt stufenweise in Kraft.
Text: ste
Bild: Adobe Stock – VectorMine
Das Amtsblatt mit der Vorschrift unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2023:130:FULL
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