Maschinenverordnung stellt neue Anforderungen

Die Ablösung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durch eine neue Maschinenverordnung steht vor der Tür. Über Änderungen informiert ein IHK-Tagesseminar.
Bild: Adobe Stock- Halfpoint

Die Maschinenrichtlinie von 2006 wird an das aktuelle europäische CE-System angepasst – Stichwort „New Legislative Framework“ – wodurch einige nur für die CE-Konformitätsbewertung von Maschinen geltenden Besonderheiten beendet werden. Mit der Umwandlung in eine Verordnung wird auf bekannte Probleme aufgrund unterschiedlicher Auslegungen und dadurch bedingter Verzögerungen bei der Umsetzung der bisherigen Richtlinie in den Mitgliedsstaaten reagiert. Erhofft wird nicht nur eine Vereinheitlichung, sondern auch ein höheres Tempo bei der Einführung. Zudem wird damit das Ziel „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ konkret verfolgt.

Das ändert sich
Die neue Maschinenverordnung wird inhaltlich und bei den formellen Anforderungen an den CE-Konformitätsbewertungsprozess zu Neuerungen führen, etwa in den Bereichen:

  • Sicherheitsanforderungen für Software und neue innovative Techniken (direkte Mensch-Roboter-Kollaboration, fahrerlose Transportsysteme, digitale Vernetzung von Maschinen et cetera)
  • Zahlreiche Regelungen in Bezug auf künstliche Intelligenz in Maschinen im Zusammenspiel mit der ebenfalls bevorstehenden KI-Verordnung
    Regelungen zur Neubewertung der CE-Kennzeichnung bei Umbauten („Wesentliche Veränderungen“)
  • Möglichkeiten, die Maschinendokumentation digital bereitzustellen, einschließlich Betriebsanleitung und Konformitätserklärung
  • Wegfall der Angabe des Dokumentenbevollmächtigten auf der Konformitätserklärung
  • Regelung der Pflichten von Importeuren und Händlern von Maschinen

Die Maschinenverordnung soll Anfang 2023 in Kraft treten – inklusive einer Übergangsfrist von 36 Monaten. In diesem Zeitraum kann ein Hersteller die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anwenden.

IHK infomiert
In einem Tagesseminar am Dienstag, 7. März, wird Oliver Kirchwehm, Mitgründer und Geschäftsführer der SafetyKon GmbH mit Büros in Freiburg und Villingen-Schwenningen, auf die für die Praxis bedeutsamen Regelungen hinweisen. Beginn ist um 9 Uhr in der IHK Schopfheim. Die Teilnahmegebühr von 350 Euro pro Person beinhaltet neben den Seminarunterlagen die Tagesverpflegung.

Text: mrk
Bild: Adobe Stock- Halfpoint

Anmeldungen sind online möglich unter www.ihk.de/konstanz – 143164308

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