Neue Energie in alten Mauern
Aus einer alten, leerstehenden Grundschule im Königsfelder Ortsteil Erdmannsweiler ist ein hochmodernes Firmengebäude entstanden. Rund 700.000 Euro hat Thomas Fiehn, Chef der Fiehn Gebäudeautomation...
Am 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Hierdurch wird die Erwerbszuwanderung nicht nur für Hochschulabsolventen, sondern auch für Fachkräfte mit beruflich qualifizierter, nicht-akademischer Ausbildung aus Nicht-EU-Ländern erleichtert.
Was ändert sich mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
In einigen Ländern sind die Wartezeiten für die Termin- und Visumvergabe bei der deutschen Auslandsvertretung oft sehr lang. Das sogenannte beschleunigte Verfahren soll hier Abhilfe schaffen und die Dauer des Visum-, Anerkennungs- und Einreiseprozess auf circa vier Monate verkürzen. Das beschleunigte Verfahren ist möglich für Fachkräfte, die zu Ausbildungs-, Anerkennungs- und Beschäftigungszwecken nach Deutschland kommen möchten.
Um das beschleunigte Verfahren zu initiieren, schließt das Unternehmen (mit Vollmacht des zukünftigen Arbeitnehmers) mit der zuständigen Ausländerbehörde eine Vereinbarung ab. Die zuständige Ausländerbehörde richtet sich nach dem Ort der Betriebsstätte, in der Firmen ihren zukünftigen Arbeitnehmer einsetzen möchten. Die Bearbeitungsgebühr kostet das Unternehmen 411 Euro, die an die Ausländerbehörde zu entrichten sind. Zusätzlich fallen noch Gebühren für das Visum sowie gegebenenfalls Gebühren für das Anerkennungsverfahren und Übersetzungen an.
Unternehmen, die ausländische Fachkräfte einstellen möchten, erhalten kostenfreie Hilfe vom Welcome Center. Es hilft bei der Suche nach Fachkräften, Fragen zu Einreise oder Aufenthaltsrecht, oder dabei, Neulinge gut ins Team einzubinden. Das Welcome Center ist eine Einrichtung der Wirtschaftsförderung Schwarzwald-Baar-Heuberg und der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg.
Text: Sh
Bild: stockpics – Fotolia
www.welcome-sbh.de
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Ramona Shedrach
Telefon: 07721 922-239 Mail: welcome@vs.ihk.de
Wirtschaftsförderung:
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