Für Tampons und Getränkebecher

Im Zusammenhang mit der Einwegkunststoffrichtlinie der EU („SUP-Richtlinie 2019/904, „single used plastics“) hat die EU-Kommission eine Durchführungsverordnung zu den genauen Kennzeichnungspflichten erlassen. Betroffen sind folgende, in Anhang D der SUP-Richtlinie genannten Einwegkunststoffe:
Bild: babimu - Adobe Stock

– Hygieneeinlagen (Binden), Tampons und Tampon-applikatoren;

– Feuchttücher (getränkte Tücher für Körper- und Haushaltspflege);

– Tabakprodukte mit Filtern, Filter, die zur Verwendung in Kombi mit Tabakprodukten vertrieben werden und

– Getränkebecher.

In der Richtlinie wird klargestellt, dass die Kennzeichnung entweder auf dem Produkt oder auf dessen Verpackung gut lesbar und unauslöschlich angebracht werden muss. Wie diese Kennzeichnung im Detail auszusehen hat, legt die Verordnung der EU-Kommission fest, die Ende Dezember im EU-Amtsblatt L 428 veröffentlicht wurde. In Deutschland wird diese Kennzeichnungspflicht mit der in Vorbereitung befindlichen Einwegkunststoff-Kennzeichnungs-Verordnung ins deutsche Recht übernommen. Diese soll fristgerecht am 3. Juli in Kraft treten.

Der Anwendungsbereich der SUP-Richtlinie ist nicht eindeutig formuliert, insbesondere aufgrund der Definition für „Einwegkunststoffartikel“: „ein ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehender Artikel …“. Deshalb wurde in der Richtlinie festgelegt, dass die EU-Kommission hierzu Leitlinien erlassen wird. Anfang März lag erst ein Entwurf dieser Leitlinien auf Englisch vor. Daraus geht hervor, dass aller Voraussicht nach auch beschichtete Pappbecher betroffen sein werden. Die ursprünglich erwogene Ausnahme sei nicht in die Endfassung der SUP-Richtlinie aufgenommen worden.

Text: Ba
Bild: babimu – Adobe Stock

IHK Hochrhein-Bodensee
Michael Zierer
Telefon: 07622 3907-214
Mail: michael.zierer@konstanz.ihk.de

IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Marcel Trogisch
Telefon: 07721 922-170
Mail: trogisch@vs.ihk.de

IHK Südlicher Oberrhein
Wilfried Baumann
Telefon: 0761 3858-265
Mail: wilfried.baumann@freiburg.ihk.de

Mehr aus dieser Ausgabe

Zur Ausgabe 04/2021
Unternehmen

Leichte Einbußen 2020

Unternehmen

Gut drei Prozent Plus

„Der Trend geht zu regionalen Reisen“

Empfehlungen

Service

„Die Last trägt vor allem die jüngere Generation“

Der Freiburger Wirtschaftswissenschaftler Bernd Raffelhüschen hält wenig von den aktuellen Rentenreformplänen der Rentenkommission. Sein größter Kritikpunkt: die mangelnde Generationengerechtigkeit.