Eintragen!

Die IHKs sind vom Bundesfinanzministerium gebeten worden, die Wirtschaft nochmals auf die Eintragungspflicht im Transparenzregister für fast alle Unternehmen hinzuweisen. Das Transparenzregister ist eine auf der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie basierende Einrichtung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Auf dieser offiziellen Plattform der Bundesrepublik werden die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen, Personengesellschaften und bestimmten Rechtsgestaltungen (transparenzpflichtige Rechtseinheiten) erfasst.
Bild: Adobe Stock - Markus Mainka

Nahezu alle Betriebe in Deutschland sind zur Registrierung verpflichtet und die gestaffelten Fristen sind für alle Firmengrößen längst – zu Ende 2022 – ausgelaufen (siehe auch
Meldepflicht künftig für alle Gesellschaften – Wirtschaft im Südwesten (wirtschaft-im-suedwesten.de)).

Die Registrierung sowie die Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten sind kostenfrei. Weitere Infos und Registrierung unter www.transparenzregister.de. Zudem klärt eine Hotline unter 0800–1234 337 auf.

Text: uh
Bild: Adobe Stock – Markus Mainka

Mehr aus dieser Ausgabe

Zur Ausgabe 11/2023
Aus der IHK

Was bietet die Welt?

Aus der IHK

Anträge jetzt stellen

Aus der IHK

Reden über die Zukunft

Empfehlungen